Mehr Rechte für Bürger und Parlamentarier

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Michael Schneider, Staatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt, fordert, dass die Chancen des neuen EU-Vertrags konsequent genutzt werden.

Michael Schneider: „Der Vertrag von Lissabon hat die Rechte des Europäischen Parlaments immens aufgewertet.“ Foto: EP
Michael Schneider: "Der Vertrag von Lissabon hat die Rechte des Europäischen Parlaments immens aufgewertet." Foto: EP

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Michael Schneider, Staatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt, fordert, dass die Chancen des neuen EU-Vertrags konsequent genutzt werden.

Der Autor


" /Michael Schneider ist Staatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt. Seit 2002 vertritt er Sachsen-Anhalt im Ausschuss der Regionen. Seit Januar 2010 ist Schneider zudem Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Ausschuss der Regionen.


Angesichts der außerordentlich schwierigen Phase seit dem Scheitern des Verfassungsvertrags 2004 ist es nun, ein Jahr nach Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft", im Grunde noch sehr früh, eine wirklich belastbare politische Bilanz zu ziehen.

Die EU hatte sich eine Radikalkur verordnet und war nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden in einer kritischeren Lage als vordem wegen der durch das Anwachsen der Union auf 27 Mitglieder überaus schwerfällig gewordenen Steuerung der EU und das von den Bürgern empfundene Legitimitätsdefizit.

Demokratische Legitimation der EU

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde nicht nur der unbefriedigenden institutionellen Situation der EU27 begegnet. Änderungen traten in Kraft, die die demokratische Legitimation der Europäischen Union stärken und den Bürgern neue Möglichkeiten einräumen, an der Gestaltung europäischer Politik mitzuwirken. So wurde das Europäische Parlament immens aufgewertet: die Mitentscheidung wurde ausgeweitet, es bestimmt nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den gesamten EU-Haushalt und trägt auch für die in der globalisierten Welt besonders wichtigen Außenbeziehungen durch die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik eine besondere Verantwortung. Die Grundrechtecharta ist rechtskräftig geworden. Erstmals ist mit der Europäischen Bürgerinitiative durch den Lissabon-Vertrag auch ein Element direkter Demokratie vorgesehen, dessen Ausgestaltung unter aktiver Beteiligung des Europäischen Parlaments wohl bald abgeschlossen sein wird.

Frühwarnsystem der nationalen Parlamente

Waren bereits im Vertrag von Maastricht für die EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegt, werden durch den Vertrag von Lissabon vor allem die Rechte der nationalen Parlamente durch ein Frühwarnsystem gestärkt. Diese können innerhalb von acht Wochen nach einem Rechtssetzungsvorschlag der Kommission nun begründen, warum dieser Vorschlag ihrer Ansicht nach gegen den Subsidiaritätsgrundsatz verstößt. Der Bundesrat hat von diesem Instrument bereits in zwei Fällen Gebrauch gemacht. Bei Kritik von einem Drittel der Parlamente muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen. Neben der Subsidiaritätsrüge können die Mitgliedstaaten auch im Namen ihrer nationalen Parlamente bzw. derer Kammern Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoß eines Rechtaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip führen.

Stärkere Beteiligung des Bundesrates

Damit ist aus Sicht der Länder der 2006 auf Initiative von Kommissionspräsident Barroso ins Leben gerufene "politische Dialog" zwischen Kommission und nationalen Parlamenten, wonach die Kommission den nationalen Parlamenten ihre Konsultationspapiere und Rechtsetzungsvorschläge direkt zuleitet und sie um Stellungnahme bittet, auf eine neue Stufe gehoben. Nicht nur, dass diese vom Bundesrat bereits vielfach genutzte Beteiligungsmöglichkeit parallel zum Frühwarnsystem weiterbesteht – sie soll nach dem Willen Barrosos künftig auch auf konzeptionelle Vorschläge wie das Arbeitsprogramm der Kommission ausgedehnt werden.

Mit diesen Instrumenten gelingt es den Ländern, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Lissabon-Vertrag hinsichtlich ihrer Integrationsverantwortung besser gerecht zu werden. Umgekehrt erhält die Kommission auf diese Weise ein klareres Bild von den nationalen politischen Land-schaften. Wir Länder sind "in Brüssel" aktiver als jemals vorher.

Es bleibt festzuhalten, dass der Vertrag von Lissabon neben seinen rechtlichen Instrumenten auf jeden Fall zu einer stärkeren Sensibilisierung – wohl nicht nur des Bundesrates – im Hinblick auf die Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten beigetragen hat.

Neue Rechte für Ausschuss der Regionen

Mit dem Lissabon-Vertrag kann nun auch der Ausschuss der Regionen als die EU-Institution, die die Interessen der Städte und Regionen vertritt, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage führen. Dies ist eine begrüßenswerte Stärkung der bürgernächsten Ebenen in der EU. Zugleich ist es Ausdruck der gewachsenen Rolle des Ausschusses der Regionen als Beratungsgremium der EU und eine Bestätigung dafür, dass er seine Aufgabe in den zurückliegenden Jahren auf verantwortliche Weise wahrgenommen hat.

Der Lissabon-Vertrag schafft gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der EU und bietet stärkere Anreize zu eigenem europapolitischen Handeln. Wir sollten diese Chancen nutzen.


Ein Jahr Lissabon-Vertrag – Die Kommentare


Georg Walter (Asko Europa-Stiftung):
Keine Antwort auf die drängende Frage

Michael Roth (SPD): Verfassungsromantik ade?

Markus Ferber (CSU): Happy Birthday, Lissabon-Vertrag?

Gunther Krichbaum (CDU): Vorhaben aus Brüssel kritisch verfolgen

Almut Möller (DGAP):
Zukunft der Union liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit

Eckart D. Stratenschulte (Europäische Akademie Berlin): Kein Ersatz für politischen Willen

Manuel Sarrazin (Grüne): Smells like European Spirit

Michael Link (FDP): Zeit für Streit über politische Inhalte

Rebecca Harms (Grüne):
Deutschland als Zuchtmeister Europas

Michael Schneider (Sachsen-Anhalt):
Mehr Rechte für Bürger und Parlamentarier

Zum Thema "Deutsche EU-Kritik im Lissabon-Zeitalter" sind auf EURACTIV.de erschienen:

Verheugen: "Der EU fehlt ein überzeugendes Projekt" (20. September 2010)

Deutsche EU-Kritik im Lissabon-Zeitalter (11. August 2010)

Wo sind jetzt die Berufspessimisten? (20. August 2010)

Helmut Schmidt: "Europa ist führungslos" (2.August)

Habermas: Deutsche Politik ohne Europa-Vision (19. Mai 2010)

Wehrt euch gegen blanken Unsinn (11. Februar 2010) 

Enzensberger: EU ist "grenzenlos größenwahnsinnig" (2. Februar 2010)


LinkDossier

Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag (LinkDossier)


Internetseiten und Dokumente

Spinelli Gruppe: Homepage

Günter Verheugen: Antrittsvorlseung an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (20. April 2010)

EU-Kommission: Barrosos Rede zur Lage der EU (7. September 2010)