Mehr Staat weniger privat – die neue Devise in Wien
Zu Beginn des Jahrhunderts, unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, wurde Privatisierung groß geschrieben. Jetzt dreht die österreichische Regierung das Rad zurück, um mehr Einfluss und Kontrolle auf (teils)staatliche Unternehmen ausüben zu können.
Zu Beginn des Jahrhunderts, unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, wurde Privatisierung groß geschrieben. Jetzt dreht die österreichische Regierung das Rad zurück, um mehr Einfluss und Kontrolle auf (teils)staatliche Unternehmen ausüben zu können.
Nach einer längeren, durchaus kontroversen Diskussion zwischen den Wiener Regierungsparteien hat man sich nun auf eine Änderung des so genannten ÖIAG-Gesetzes geeinigt. Bereits Ende März soll der entsprechende Beschluss im Parlament gefasst werden. Dann ist die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) Geschichte.
Geschaffen wurde die ÖIAG unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, um damals die für die Existenz Österreichs lebenswichtige verstaatlichte Industrie (dazu zählten unter anderem die Stahlindustrie, die Mineralölwirtschaft) dem Einfluss sowjetischer Truppen zu entziehen. Sie hat viele Reformen durchgestanden und überlebt. So zuletzt im Jahr 2000.
Derzeit hält die ÖIAG unter anderem noch 31,50 Prozent am Mineralölkonzern OMV, 52,82 Prozent an der Graz-Köflacher Bergwerksgesellschaft und 28,42 Prozent an der Telekom Austria. Kritik gab es zuletzt daran, dass der Staat zwar als Eigentümer fungieren durfte beziehungsweise Anteile hielt, aber auf die Geschäftspolitik keinen Einfluss ausüben konnte. Das ändert sich nun mit dem Regierungsbeschluss, der die ÖIAG aus einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungsholdin (ÖBIB) umwandelt.
Politik will wieder mitbestimmen
Abgeschafft wird der selbsterneuernde Aufsichtsrat, dafür kommt ein weisungsgebundener Chef und ein als Beratungsorgan fungierender „Nominierungsausschuss“ zur Entsendung von Aufsichtsmitgliedern. Gesucht wird nun unter anderem ein Geschäftsführer, nachdem der Vertrag des derzeitigen ÖIAG-Vorstands Rudolf Kemler mit Herbst 2015 ausläuft.
Eine Fact- Finding-Mission läuft auch bezügluch der Besetzung des vierköpfigen Nominierungsausschusses, der je nach Thema weitere Berater hinzuziehen kann. Auch die Minister selbst könnten dort Platz nehmen. Jeweils eine Person werden das Wirtschaftsministerium und das Infrastrukturministerium in den Beirat entsenden. Als Parteienvertreter werden bereits die Namen von zumindest drei Ur-Gesteinen kolportiert, nämlich Ex-ÖVP-Obmann Josef Taus, ein anerkannter Wirtschaftsexperte und Unternehmer, der vor über 40 Jahren bereits politisch mit der Verstaatlichten Industrie zu tun hatte, Claus Raidl, Präsident der Nationalbank und gleichfalls ÖVP-minded sowie Günther Geyer (SPÖ), Aufsichtsratschef der Vienna Insurance Group.
Casinos Austria Gruppe auf der Einkaufsliste
Die ÖBIB wird im Gegensatz zur Noch-ÖIAG auch Zukäufe tätigen können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Ministerrat bereits gefasst. Dies betrifft bereits den 33,2 Anteil der Münze Österreich (eine 100-Prozent-Tochter der Österreichischen Nationalbank) an der Casinos Austria Gruppe. Hatte man ursprünglich gedacht, dass der lange Zeit als Monopol agierende Glückspielkonzern, der in Österreich zwölf Casinos und das Lotteriegeschäft betreibt, zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro Wert sein könnte, so liegt aufgrund von Gutachten nun nur noch ein Schätzwert von rund 500 Millionen vor. Offen ist, ob nicht auch noch weitere Gesellschafteranteile, die derzeit von Banken, aber auch einer privaten Stiftung gehalten werden, von der ÖBIB erworben werden sollen und können.
Ein Hintergrund der Überlegungen dabei ist, eine Art Relaunch der Casinos-Austria-Gruppe, die seit einigen Jahren mit erheblichen Problemen (auch am heimischen Markt) zu kämpfen hat und ihren internationalen Marktauftritt massiv reduzieren musste. Aktuell ist sie mit dem Vorwurf einer Wettbewerbsverzerrung beziehungsweise einer nicht EU-konformen Re-Monopolisierung konfrontiert. Das erst Ende 2010 novellierte, nicht unumstrittene und mit Mängeln behaftete Glückspielgesetz ist darüberhinaus mit einer Reihe von Klagen konfrontiert, bis hinauf zu den Höchstgerichten und sogar zur EU-Kommission.
Ein Reparaturbedarf wäre mehr als nur angesagt. Seitens des Finanzministerium wird dazu selbst auf Anfrage (vorerst noch) geschwiegen. Dabei könnte man sich gleich an einer erst heute getroffenen Feststellung von Vizekanzler Reinhold Mittermeier orientieren, der wenngleich in einem anderen Zusammenhang, aber doch beispielhaft dafür plädierte, nicht länger auf Höchstgerichtsurteile zu warten. „Bevor ich die Vorgaben von anderen bekomme, gestalte ich doch lieber selber“, bekräftigt er.
Auch „Wiener Zeitung“ unter die ÖBIB-Obhut
Interessant und weitgehend unbekannt ist freilich, dass es innerhalb der ÖVP massive Bestrebungen gibt, die „Wiener Zeitung“ auch unter den Schutz und Schirm der ÖBIB zu bringen. Parteizeitungen sind in Europa längst außer Mode gekommen und existieren nur noch rudimentär. Etwa in (Ober)Österreich mit dem täglich erscheinenden „Kleinen Volksblatt“ oder in Bayern mit dem wöchentlichen „Bayernkurier“.
Die „Wiener Zeitung“ ist mehr als nur ein Unikum. Sie ist eine Tageszeitung im Eigentum des Staates. Und sie ist zugleich eine der ältesten noch existierenden Tagespresse der Welt. Das erste Exemplar verließ am 8. August 1703 den Druckstock. Ihre Auflage ist zwar vertraulich aber nicht gerade berauschend. Die Existenz verlangt sie der Tatsache das offizielle „Amtsblatt der der Republik Österreich“ zu sein. Die entsprechenden Einnahmen werden aus den mannigfachen Einschaltungen erzielt, müssen doch in dem „Amtsblatt“ unter anderem Stellen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben. öffentliche Auftragsvergaben, die Bilanzen der Gesellschaften oder Firmenbuchänderungen publiziert werden.
Journalistisch hat sie in den letzten beiden drei Jahrzehnten einen beachtlichem Aufschwung genommen. Sie hängt allerdings derzeit ziemlich an der Nabelschnur des Bundeskanzleramtes und damit von Bundeskanzler sowie SPÖ-Vorsitzenden Werner Faymann – und das soll sich mit dem Wechsel in die Obhut der ÖBIB ändern.