Mitgliedstaaten geeint: Unverkaufte Waren dürfen nicht vernichtet werden

Nach zähen Verhandlungen über ein umfassendes Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen haben sich die 27 Mitgliedsstaaten der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Überarbeitung der Vorschriften der Union für nachhaltige Produkte geeinigt.

EURACTIV Germany
EU Competitiveness Council meeting in Brussels
Normale Konsumgüter wie Kleidung gelten allgemein als klimabelastend, wobei einige fragwürdige Schätzungen besagen, dass bis zu 10 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen auf die Textilindustrie zurückzuführen sind. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf ihre Positionen in der Ökodesign-Reform geeinigt. Neu ist dabei ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen.

Normale Konsumgüter wie Kleidung gelten allgemein als klimabelastend, wobei einige fragwürdige Schätzungen besagen, dass bis zu 10 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen auf die Textilindustrie zurückzuführen sind.

Um den mit Konsumgütern verbundenen Abfall zu reduzieren und ihre Wiederverwendung in irgendeiner Form zu fördern, hat die EU-Kommission im Jahr 2022 eine Reform der Produktvorschriften auf den Weg gebracht – am besten bekannt als die Ökodesign-Vorschriften.

Am Montag (22. Mai) einigten sich die EU27 im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament auf eine gemeinsame Position zur Reform.

„Die Ökodesign-Verordnung wird dafür sorgen, dass die auf dem EU-Markt verkauften Produkte fit und bereit für den grünen Übergang sind“, sagte die schwedische Ministerin Ebba Busch, die für die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zuständig ist.

Die Kompromissfindung wurde allerdings durch einen deutsch-französischen Vorstoß, die Vernichtung von unverkauften Textilien, Schuhen und Kleidung zu verbieten, erheblich erschwert.

Die deutliche Abweichung vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag verzögerte die Verhandlungen auf Botschafterebene in Brüssel, sodass ein Kompromiss übrig blieb, der den meisten Ländern Grund für Beschwerden gab.

Das Herzstück der Ökodesign-Vorschriften wird der neue digitale „Produktpass“ sein, der Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines bestimmten Produkts enthält. Brüssel argumentiert, dass dies den Verbrauchern helfen wird, besser informierte Entscheidungen zu treffen.

Das Gesetz selbst enthält keine eigentlichen Produktanforderungen, sondern schafft stattdessen einen breiten Rahmen für künftige Produktstandards, die in Brüssel verabschiedet werden sollen. Ausnahmen wurden für Fahrzeuge, Medikamente und Lebensmittel geschaffen.

„Künftig müssen Produkte energieeffizient und darüber hinaus langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sein, um auf dem EU-Binnenmarkt angeboten zu werden“, erklärte Sven Giegold, ehemals ein grüner EU-Abgeordneter der mittlerweile Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Er beklagte jedoch, dass die öffentliche Aufmerksamkeit trotz der Bedeutung der Regeln für die Klimaziele der EU woanders lag.

Das Europäische Parlament muss noch seinen eigenen Standpunkt zu dem Gesetz festlegen, danach können die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen beginnen.

Ein geteilter Rat

Die 27 Mitgliedsstaaten einigten sich nur in groben Zügen auf ihre Position, zum Teil aufgrund des Vorstoßes, die Vernichtung unverkaufter Waren zu verbieten, wobei viele Länder ein gewisses Maß an Unzufriedenheit äußerten.

„Es ist zwar ein sehr heikler Kompromiss, aber wir glauben, dass er einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen von den Delegationen geäußerten Wünschen bietet“, sagte der schwedische Minister Busch.

Beim Thema Umwelt wurde der Ehrgeiz allerdings hochgehalten.

„Der Rat hat insgesamt das Niveau der Ambitionen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit beibehalten“, sagte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.

Während einige Mitgliedstaaten die vorgeschlagene Ermächtigung der Europäischen Kommission zur alleinigen Festlegung von Standards als Eingriff in ihr Hoheitsgebiet empfinden, versuchte Sinkevičius, die Gemüter zu beruhigen.

„Das bedeutet nicht, dass wir die Welt ohne die Mitgliedsstaaten vorbereiten“, fügte er hinzu.

Der Rat, der die Mitgliedsstaaten vertritt, möchte stattdessen ein faires Mitspracherecht bei der Schaffung von Regeln für nachhaltige Produkte haben: Die 27 haben sich darauf geeinigt, eine Gruppe von Experten einzurichten, die von den Hauptstädten ausgewählt werden, um am Entscheidungsprozess teilzunehmen.

Doch die Einigung hat Italien und einige seiner Verbündeten zutiefst verstimmt.

„Wir haben aktiv zu den Verhandlungen über den Text beigetragen“, sagte Adolfo Urso, der italienische Minister für Wirtschaft und „Made in Italy“ (FDI/EKR).

Italien beherbergt eine große Anzahl von Textilproduzenten und Modeunternehmen, welche vor der Pandemie einen Umsatz von etwa 56 Milliarden Euro erwirtschaftet haben – viele davon sind kleine und mittlere Unternehmen.

Der Minister beklagte, dass das Abkommen trotzdem „nicht ganz das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen widerzuspiegeln scheint, die im Spiel sind.“

Ein Bürokratieabbau – ein definitiver Ausschluss mittelständischer Unternehmen von den Nachhaltigkeitsregeln anstelle einer Übergangszeit von vier Jahren – würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche „gerade jetzt“ erhöhen, so Urso.

Er legte dem Rat seine Beschwerden als besonderen Zusatz während der öffentlichen Diskussionen vor, der EURACTIV zur Verfügung gestellt wurde. Der gesamte Text ist als Position unter dem Artikel einsehbar. Mehrere Mitgliedstaaten der EU haben sich der italienischen Position angeschlossen, darunter Rumänien, Bulgarien und Kroatien.

Deutschland war seinerseits auch nicht ganz glücklich mit der Vereinbarung, weshalb es ein spezielles Addendum mit zusätzlichen Wünschen einreichte. „Deutschland sieht weiteren Verbesserungsbedarf im Rahmen der anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament“, heißt es in der Erklärung.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören strengere Nachhaltigkeitsstandards für das öffentliche Beschaffungswesen sowie ein härteres Vorgehen gegen den Bauproduktsektor – den Mitgliedstaaten der EU sollte es untersagt werden, Bauprodukte von den Produktvorschriften auszunehmen, argumentiert Deutschland.

Auf die Frage, warum die 27 einem Kompromiss zugestimmt haben, mit dem sie offensichtlich nicht zufrieden waren, erklärte Staatssekretär Giegold: „So etwas nennt man Kompromiss.“

Alle Augen richten sich nun auf das Europäische Parlament, wo die italienische sozialistische EU-Abgeordnete Alessandra Moretti den Plenarsaal auf ihre Seite ziehen muss, um die abschließenden Verhandlungen mit dem Rat zu beginnen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]