Regierungen wollen Notfallinstrument der EU-Kommission stutzen

Rechtsexperten der EU-Mitgliedsstaaten sind der Ansicht, dass ein Vorschlag der EU-Kommission, welcher es ihr erlauben würde, im Notfall in unternehmerische Entscheidungen einzugreifen, in weiten Teilen rechtswidrig ist.

Euractiv.com
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Die SMEI-Verordnung wurde von der Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern im Binnenmarkt zu sichern und die Integrität des Binnenmarktes in Notfällen zu schützen. [Te European Union (Audiovisual Services of the EU Council)]

Rechtsexperten der EU-Mitgliedsstaaten sind der Ansicht, dass ein Vorschlag der EU-Kommission, welcher es ihr erlauben würde, im Notfall in unternehmerische Entscheidungen einzugreifen, in weiten Teilen rechtswidrig ist.

Ein juristisches Gutachten, das EURACTIV einsehen konnte, betont, dass große Teile des Gesetzesvorschlags gestrichen oder geändert werden müssten.

Das Notfallinstrument (Single Market Emergency Instrument, SMEI) wurde von der Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern im Binnenmarkt zu sichern und die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes in Notfällen zu schützen.

Neben anderen Maßnahmen würde die vorgeschlagene Verordnung ermöglichen, Unternehmen zur Freigabe von Informationen an die EU-Kommission zu zwingen, mithilfe derer die Behörde kritische Lieferketten überwachen könnte.

In Notfällen könnte die Kommission Unternehmen dazu zwingen, bestimmte Bestellungen für notfallrelevante Produkte gegenüber anderen Bestellungen zu priorisieren.

Darüber hinaus müssten die Mitgliedstaaten für einige Materialien und Produkte im Rahmen der Verordnung nationale Reserven einrichten.

Bei der Ausarbeitung des Vorschlags wurden die Erfahrungen mit der Pandemie berücksichtigt. Diese hatte die EU-Staaten weitgehend unvorbereitet getroffen. Zwischenzeitlich war es schwer, an medizinische Ausrüstung zu gelangen, was zu Ausfuhrverboten und Engpässen führte.

Viele Mitgliedstaaten kritisierten den Vorschlag als zu weitreichend. Die Kompetenzen, die er der Europäischen Kommission einräumen würde, gingen ihrer Ansicht nach zu weit. Einige Staaten waren sogar der Meinung, dass der Vorschlag entgegen seiner Absicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen könnte.

Um die Rechtsgrundlage des Vorschlags zu überprüfen, beauftragten die Mitgliedstaaten den Juristischen Dienst des Rates (Council’s Legal Service, CLS), den Vorschlag zu prüfen und ein Rechtsgutachten zu erstellen.

„Erheblich ändern oder löschen“

Das Gutachten, das den Mitgliedstaaten am 4. April zugestellt wurde, stellt viele der Kernpunkte der Notfallverordnung infrage.

Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schrieb der Juristische Dienst, dass „die vorgeschlagenen Maßnahmen über das hinausgehen, was der Gerichtshof bisher für [mit dem EU-Recht] vereinbar befunden hat“, und bezog sich dabei auf die Rechtsgrundlage, auf die die EU-Kommission ihren Vorschlag gestützt hat.

„Sollten die Co-Gesetzgeber dennoch beschließen, die vorgeschlagenen Maßnahmen anzunehmen […], sollten sie die wichtigsten Bestimmungen des SMEI erheblich ändern“, heißt es in dem Rechtsgutachten, wobei insbesondere der Gegenstand, die Ziele, die Definitionen und die Kriterien für die Auslösung des Überwachungs- und Notfallmodus genannt werden.

Co-Gesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU sind die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.

Noch schärfer ist die Kritik an den Bestimmungen der SMEI zu nationalen strategischen Reserven, den Auskunftspflichten von Unternehmen sowie der Priorisierung der Aufträge. Diese Teile des Gesetzes sollten die Gesetzgeber „streichen oder erheblich ändern“, so die Rechtsexperten.

Die Experten argumentieren, dass die Notfallinstrument viel zielgerichteter sein sollte. Dies würde jedoch das Risiko bergen, den Zweck der Verordnung zu verfehlen, die für unvorhersehbare Krisen wie die Pandemie konzipiert wurde.

Der Vorschlag der Kommission enthält auch Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der freie Warenverkehr über die Grenzen auch im Notfall gesichert ist. Diese Maßnahmen werden von Juristischen Dienst des Rats etwas positiver gesehen. Nichtsdestotrotz plädiert er auch hier für eine Umformulierung, „um Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

Mitgliedsstaaten stutzen das SMEI

Der Gesetzesvorschlag wird derzeit sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den Mitgliedsstaaten diskutiert.

In einem Kompromissentwurf für eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten, den EURACTIV einsehen konnte, wurden die Artikel, die vom Juristischen Dienst am meisten kritisiert wurden, aus dem Standpunkt des Rates gestrichen.

Dabei handelt es sich um die Maßnahmen zu strategischen Reserven auf nationaler Ebene und die Maßnahme zur Priorisierung von Aufträgen. Letztere würde es der Kommission ermöglichen, Unternehmen zu zwingen, bestimmten Aufträgen im Notfall Vorrang einzuräumen.

Die Maßnahmen, die sich auf Auskunftspflichten von Unternehmen an die EU-Kommission beziehen, werden laut dem eingesehenen Kompromisstext ebenfalls entweder gestrichen oder stark überarbeitet.

Der erste Entwurf, den der Berichterstatter des EU-Parlaments, der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab (EVP), für die Verhandlungsposition des Parlaments vorgelegt hat, bleibt derweil deutlich näher am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission.

Die deutsche Bundesregierung wollte sich auf EURACTIV-Anfrage nicht zum Stand der Verhandlungen äußern. Diese würden „intensiv geführt“, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium lediglich.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Angaben zu den Details der deutschen Verhandlungsführung nicht möglich sind“, so ein Ministeriumssprecher gegenüber EURACTIV.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic, zusätzliche Berichterstattung von Jonathan Packroff]