Nach Neonazi-Urteil in Polen: Polizeischutz für Richterin gefordert
Iustitia, eine Organisation für die Rechte der Richter und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen, hat angekündigt, dass sie den Schutz des Richters fordert, der das Urteil im Fall der Neonazi-Hooligans gefällt hat, die wegen des Angriffs auf ein Mitglied der LGBT-Gemeinschaft verurteilt wurden.
Die polnische Richterin, welche eine kürzlich freigelassene Rechtsextreme wegen eines tätlichen Angriffs nach einer Pride-Parade verurteilt hatte, müsse unter Polizeischutz gestellt werden, fordert der Richter-Verband Iustitiata.
Mitte Juli hatte das fundamentalistische katholische Institut Ordo Iuris bei Präsident Andrzej Duda die Begnadigung einer verurteilten Neonazistin beantragt, welche im August 2020 zusammen mit drei Gleichgesinnten eine Person angegriffen hatte, die von einem LGBT-Event in Posen zurückkehrte und eine Tasche in Regenbogenfarben trug.
Eine der Frauen war schließlich von Zbigniew Ziobro, Polens euroskeptischem Justizminister, aus der Haft entlassen worden.
Es stellte sich allerdings heraus, dass die Frau rechtsradikale Ansichten vertrat und in der Neonazi-Organisation „Front der nationalen Säuberung“ aktiv gewesen war.
Die Kampagne für ihre Freilassung wurde von einer Kampagne aus rechten Kreisen gegen die Richter und Staatsanwälte begleitet, die für die Anklageerhebung und Verurteilung der Angreiferin verantwortlich waren.
Ziobro selbst kündigte an, er werde eine Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaft einleiten, welche die Verurteilung der „Patriotin und Verteidigerin der Tradition“ herbeigeführt hatte. Sie sei zu Unrecht inhaftiert worden.
Im Rahmen der Kampagne gegen die Richterin, welche die Rechtsradikale verurteilt hatte, wurden ihr sowohl von radikalen Internetnutzern als auch von rechtsgerichteten Politikern gedroht, welche ihren Rücktritt oder eine offizielle Bestrafung forderten.
Der Verein Iustitia, der sich immer wieder als Verteidiger von Richtern hervortut, die mit den konservativen polnischen Behörden in Konflikt geraten sind, forderte nun, dass die Behörden „angesichts der Medienberichterstattung und der Drohungen gegen die Richterin, die das fragliche Urteil gefällt hat“, ihren Schutz und ihre Sicherheit gewährleisten müssten.
Bartłomiej Przymusiński, Sprecher der Vereinigung, äußerte sich ebenfalls zu der Situation.
„Eine Richterin, die auf der Grundlage des Gesetzes und innerhalb der Grenzen des Gesetzes handelt, hat das Recht, dass ihre Sicherheit vom Staat gewährleistet wird, und die Polen haben das Recht, dass sich ihre Töchter und Mütter auf der Straße sicher fühlen, damit nicht eine Situation entsteht, in der eine Person auf der Straße von einer gewalttätigen Gruppe ausgeraubt wird, weil ihre Tasche diese oder jene Farbe hat“, sagte Przymusiński.
Der Fall der Haftentlassung einer verurteilten rechtsextremen Straftäterin ist in Polen höchst umstritten und Teil eines Trends der Normalisierung Rechtsradikaler im polnischen Mainstream.
Anfang dieser Woche wurde eine Umfrage veröffentlicht, wonach Konföderation, eine rechtsradikale Partei, nun eine Rekordunterstützung von 16 Prozent der polnischen Bevölkerung genießt.