Nach rassistischen Äußerungen: Frankreichs Parlament schließt Abgeordneten aus

Der französische rechtsextreme Abgeordnete Grégoire de Fournas wurde am Freitag aus der Nationalversammlung vorübergehend ausgeschlossen, nachdem es im Plenarsaal Empörung über eine rassistische Bemerkung gegenüber einem anderen Abgeordneten gegeben hatte.

EURACTIV.fr
Marine Le Pen’s party observe a minute of silence to pay tribute to Lola, a young schoolgirl found dead in Paris
Dem Abgeordneten wird damit für zwei Monate die Hälfte seiner Abgeordnetenentschädigung gestrichen und er darf 15 Tage lang nicht an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen. [[EPA-EFE/CHRISTOPHE PETIT TESSON]]

Der französische rechtsextreme Abgeordnete Grégoire de Fournas wurde am Freitag (4. November) aus der Nationalversammlung vorübergehend ausgeschlossen, nachdem es im Plenarsaal Empörung über eine rassistische Bemerkung gegenüber einem anderen Abgeordneten gegeben hatte.

Das Präsidium der Nationalversammlung hat gegen den Abgeordneten de Fournas von der französischen Nationalversammlung eine „Zensur mit vorübergehendem Ausschluss“ verhängt.

Fournas‘ tätigte seine Äußerung während einer Fragestunde am Donnerstag, in der der Abgeordnete der linken Partei La France Insoumise (LFI), Carlos Martens Bilongo, die Regierung zu der Notlage der auf dem Schiff Ocean Viking im Mittelmeer gestrandeten Migrant:innen befragte.

Während er vor seinen Amstkollegen sprach, rief de Fournas „Gehen Sie zurück nach Afrika!“ und löste damit bei allen Parteien des Plenarsaals Empörung aus.

Friedliche Parlamentsdebatte nicht mehr möglich

Die Partei von Marine Le Pen steht seit dem Vorfall stark in der Kritik.

Nach de Fournas‘ Äußerungen wurde die Fragestunde an die Regierung in einem in Frankreich äußerst seltenen Fall erst unterbrochen und dann ganz abgebrochen, mit der Begründung, die Bedingungen für eine friedliche Parlamentsdebatte seien nicht mehr erfüllt. Dieses Element wurde auch bei der Entscheidung des Präsidiums berücksichtigt, wie einige seiner Mitglieder erklärten.

Die Äußerungen wurden sofort von allen Fraktionen des Parlaments verurteilt und als rassistisch bezeichnet, da sie sich gegen einen schwarzen Abgeordneten richteten – mit Ausnahme der rechtsextremen Rassemblement National (RN), die de Fournas verteidigte.

De Fournas bestritt, Bilongo selbst angesprochen zu haben. Er sagte, er habe sich auf das in Bilongos Rede erwähnte Migrantenboot beziehen wollen und entschuldigte sich in einer direkt an seinen Kollegen gerichteten E-Mail für das Missverständnis.

Sowohl für die Linkskoalition (NUPES) als auch für die Mehrheitspartei war der Punkt jedoch irrelevant, da die Phrase „Geh zurück nach Afrika“ rassistisch sei, unabhängig davon, ob sie sich auf das Migrantenboot oder den Abgeordneten beziehe.

Darüber hinaus belegen einige ältere Tweets – die später von de Fournas teilweise gelöscht wurden -, dass der Abgeordnete in der Vergangenheit mit Äußerungen über den afrikanischen Kontinent für Kontroversen gesorgt hatte.

Bilongo seinerseits sagte, es sei „beschämend, auf die eigene Hautfarbe reduziert zu werden.“

„Wäre es für einen Abgeordneten akzeptabler gewesen, über die Flüchtlinge auf dem SOS Méditerrannée-Boot zu brüllen, sie sollten zurück nach Afrika gehen?“, fragte er.

Der Abgeordnete Sylvain Maillard von der Regierungspartei Renaissance sagte, Le Pen müsse sich „entschuldigen“ und den Rücktritt von de Fournas fordern.

Der Regierungssprecher Olivier Véran stimmte dem zu, de Fournas sagte jedoch, er habe nicht die Absicht, zurückzutreten.

Ähnliche Sanktion zuletzt 1958

Das Präsidium der Nationalversammlung setzt sich aus den Vizepräsident:innen (darunter zwei des Rassemblement National), Sekretär:innen und Quästor:innen des Unterhauses des französischen Parlaments zusammen.

Die Vorsitzenden der Fraktionen – darunter Le Pen für das Rassemblement – waren ebenfalls anwesend, konnten aber nicht an der Abstimmung teilnehmen, die zu der Entscheidung führte. Die Mitglieder des Präsidiums der Nationalen Versammlung beschlossen, sich bei der Abstimmung zu enthalten, und die Sanktion wurde einstimmig ausgesprochen.

Während der Präsidiumssitzung wurde de Fournas von den verschiedenen Mitgliedern befragt und angehört, die dann mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss abstimmten.

Die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, verkündete die Sanktion vor den Abgeordneten, die daraufhin das Misstrauensvotum mit dem vorübergehenden Ausschluss bestätigten. Der Abgeordnete de Fournas war nicht im Plenarsaal anwesend, als die Sanktionsmaßnahme verkündet wurde.

Die Präsidentin der Nationalversammlung wies darauf hin, dass diese Sanktion – die am Freitag zum zweiten Mal seit der Gründung der Fünften Republik im Jahr 1958 ausgesprochen wurde – äußerst gravierend sei.

Dem Abgeordneten wird damit für zwei Monate die Hälfte seiner Abgeordnetenentschädigung gestrichen und er darf 15 Tage lang nicht an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]