Nachhaltige Kraftstoffe: Branche drängt auf Trennung der Energiebesteuerungsrichtlinie

Die Lobby für nachhaltige Kraftstoffe fordert eine Aufteilung der Energiebesteuerungsrichtlinie (ETD), um den Überarbeitungsprozess voranzutreiben. Die Reform solle sich auf Sektoren konzentrieren, die bereits in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.  Andere Sektoren sollten separat bewertet werden.

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New EU Commissioners-designate Meeting
Anfang des Monats beauftragte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen den designierten Klimakommissar Wopke Hoekstra (Bild) mit dem Abschluss der Verhandlungen über das Dossier. [Thierry Monasse/Getty Images]

Die Lobby für nachhaltige Kraftstoffe fordert eine Aufteilung der Energiebesteuerungsrichtlinie (ETD), um den Überarbeitungsprozess voranzutreiben. Die Reform solle sich auf Sektoren konzentrieren, die bereits in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.  Andere Sektoren sollten separat bewertet werden.

„Die Energiebesteuerungsrichtlinie sollte aufgeteilt werden, um Teile der Verhandlungen abzuschließen und sich auf die Aktualisierung der bestehenden Energiebesteuerungsrichtlinie zu konzentrieren, ohne weitere Sektoren einzubeziehen“, forderten europäische Interessenvertreter für nachhaltige Kraftstoffe am Mittwoch (25. September) in einem Schreiben, das Euractiv einsehen konnte.

Zu den Unterzeichnern gehören das European Biodiesel Board und die eFuel Alliance.

Umstrittene Diskussionen über Mindeststeuersätze für Kraftstoffe im Luft- und Seeverkehr sollten in einem späteren, separaten „Bericht der Kommission zur Bewertung […] alternativer Modelle“ behandelt werden, argumentieren sie.

Das Schreiben ist auf „September 2025“ datiert und nennt keinen Empfänger. Man geht jedoch davon aus, dass es der ungarischen Ratspräsidentschaft und EU-Abgeordneten vorliegt.

Blockierter Prozess

Die Energiebesteuerungsrichtlinie von 2003 legt Mindeststeuersätze für Energieprodukte fest. Diese werden in drei Hauptkategorien unterteilt: Kraftstoffe zum Antrieb von Motoren, Kraftstoffe für andere Zwecke und Kraftstoffe zum Heizen, einschließlich Strom.

Die Europäische Kommission schlug 2021 im Rahmen einer Initiative des Green Deal eine Überarbeitung vor, um die Mindestsätze nach der CO2-Intensität der betreffenden Energieprodukte zu differenzieren. Dieser Ansatz würde sicherstellen, dass für dekarbonisierte Energiequellen niedrigere Mindeststeuersätze gelten als für fossile Brennstoffe.

Der Prozess ist jedoch ins Stocken geraten, da die Mitgliedstaaten sich nicht auf eine Überarbeitung einigen konnten. Steuerentscheidungen müssen einstimmig getroffen werden, was bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat potenziell ein Veto einlegen kann.

Anfang des Monats beauftragte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen den designierten Klimakommissar Wopke Hoekstra mit dem Abschluss der Verhandlungen über das Dossier.

Ungeduld

Im Einklang mit den Zielen der Kommission wollen die Unterzeichner des Schreibens auch „eine Differenzierung der Steuersätze zwischen klimafreundlichen und fossilen Energiequellen ermöglichen“.

Die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bezeichnen sie jedoch als „längst überfällig“ und „ohne Aussicht auf eine baldige Einigung“. Sie fordern daher, dass die Verhandlungen gezielter und weniger ehrgeizig geführt werden.

Ein Branchenexperte erklärte gegenüber Euractiv, dass eine Kürzung des Textes „sinnvoll“ sei.

Niedrigere Mindeststeuersätze für weniger CO2-intensive Energieprodukte „haben Vorrang vor allem anderen“, fügte er hinzu. Außerdem wies er darauf hin, dass „die Erhöhung der Besteuerung von Erdgas und fossilen Brennstoffen CO2-arme Energien, sowohl Strom als auch Wasserstoff, wettbewerbsfähig macht“.

Unabhängig davon sei „ein Weg zur Lösung der politischen Blockade“ erforderlich, meinte Phuc-Vinh Nguyen, Energiepolitikforscher am Institut Jacques Delors, gegenüber Euractiv.

Die Kürzung des Textes „ist nicht so weit von dem entfernt, was wir vorschlagen“, fuhr er fort. Er verglich diese Idee mit seinem eigenen Vorschlag in einem Bericht, der am Montag (23. September) veröffentlicht wurde. Nguyen schlug vor, Ausnahmen auf Einzelfallbasis zu gewähren, mit einer obligatorischen Überprüfungsklausel.

Seit Beginn der Überarbeitung im Jahr 2021 haben sich die politischen Prioritäten verschoben.

So wird beispielsweise im viel beachteten Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der EU ein Höchstmaß an Energiesteuern gefordert und nicht die in der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgesehenen Mindestsätze.

„Für Draghi geht es bei der Energiebesteuerung in erster Linie um die Senkung der Energiepreise“, erklärte Cecil Coulet, Leiter der Abteilung für europäische Angelegenheiten beim französischen Think-Tank Equilire des énergies, gegenüber Euractiv.

Der neueste Kompromiss zur Energiebesteuerungsrichtlinie wurde am 16. September von der ungarischen Ratspräsidentschaft den 26 anderen EU-Botschaftern vorgelegt und wurde von Euractiv eingesehen. Darin wird vorläufig der Vorschlag beibehalten, Flug- und Schiffskraftstoffe während einer „Übergangszeit“ von 20 Jahren von den Mindeststeuersätzen auszunehmen.

[Bearbeitet von Donagh Cagney/Martina Monti/Kjeld Neubert]