NGOs warnen vor Verwässerung des Lieferkettengesetzes

In einem Brief, den EURACTIV einsehen konnte, forderten zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Botschafter:innen auf, den Rechtszugang für Opfer von Unternehmensschäden in dem Vorschlag zur Sorgfaltspflicht im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen zu stärken.

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Magelang,,Central,Java,Of,Indonesia,,September,2nd,2019.,A,Lots
Vierzig zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa kritisierten in einem Schreiben an die EU-Botschafter vom Dienstag (25. Oktober) die Einführung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in den Vorschlagsentwurf. [<a href="https://www.shutterstock.com/fr/image-photo/magelang-central-java-indonesia-september-2nd-1497033344" target="_blank" rel="noopener">[Shutterstock/RWicaksono]</a>]

In einem Brief, den EURACTIV einsehen konnte, forderten zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Staaten auf, den Rechtszugang für Opfer von Unternehmensschäden in dem Vorschlag zur Sorgfaltspflicht im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen zu stärken.

Der Vorschlag für das Lieferkettengesetz wurde im Februar 2022 vorgelegt, um Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der Wertschöpfungsketten zu bekämpfen.

Die vorgeschlagenen Vorschriften gelten für Großunternehmen mit Sitz in der EU oder mit einem beträchtlichen Umsatz auf dem EU-Markt sowie für kleinere Unternehmen in Hochrisikosektoren. Sie beinhalten einen zivilrechtlichen Haftungsmechanismus, der eine Entschädigung für Menschen sicherstellen soll, deren Rechte durch geschäftliche Aktivitäten verletzt worden sind.

Der Kommissionsvorschlag wird derzeit sowohl im EU-Parlament als auch im Rat der EU-Mitgliedstaaten diskutiert.

Nun äußern NGOs Bedenken über den überarbeiteten Entwurf des EU-Rates, der den ursprünglichen Vorschlag der Kommission um das Konzept des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit erweitert und damit den Opfern den Zugang zur Justiz erschwert.

Laut dem Textentwurf, der EURACTIV vorliegt, „stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus den nachteiligen Auswirkungen ergeben, die erkannt wurden oder hätten erkannt werden müssen […] und die die Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder mitverursacht haben […].“

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vierzig zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa kritisierten in einem Schreiben an die EU-Botschafter vom Dienstag (25. Oktober) die Einführung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in den Vorschlagsentwurf.

„Wir sind beunruhigt über die vorgesehenen Bedingungen für die Haftung eines Unternehmens für Schäden, da sie zusätzliche Hindernisse für den Zugang zur Justiz vor europäischen Gerichten schaffen würden“, heißt es in dem Brief.

Nach Ansicht der Unterstützer würde der überarbeitete Text von den Opfern verlangen, dass sie den Vorsatz der Unternehmen bei der Schadensverursachung nachweisen. Allerdings ist Vorsatz nur selten die Ursache für Sorgfaltspflichtverletzungen, was bedeutet, dass die Richtlinie weit weniger wirksam wäre.

NGOs sagten, der Text „sollte klarstellen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht sowohl durch Handlungen als auch durch Unterlassungen verletzen können.“

Außerdem, so die Aktivist:innen, würde der aktuelle Text auch die Rechtsprechung für Opfer aus Ländern mit strengeren Sorgfaltspflichtgesetzen einschränken. Sobald der Text in Kraft ist, müssten die europäischen Gerichte die EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht anwenden und nicht mehr die nationalen Gesetze des Landes, in dem der Schaden entstanden ist.

Risikobasierter Ansatz

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ebenfalls einen risikobasierten Ansatz auf der Grundlage internationaler Standards, um das Konzept der etablierten Geschäftsbeziehungen zu ersetzen.

Nach dem aktuellen Vorschlag erstrecken sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf ihre etablierten Geschäftspartner, zu denen das Unternehmen eine Beziehung unterhält, die „keinen unbedeutenden oder lediglich untergeordneten Teil der Wertschöpfungskette darstellt.“

NGOs fordern jedoch, dass die Verpflichtungen eher von der Art des Risikos abhängen sollten und fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Sorgfaltspflichten auf der Beteiligung der Unternehmen an dem verursachten Schaden basieren.

Die Forderung nach einem risikobasierten Ansatz wurde Anfang dieser Woche auch von einer Gruppierung von NGOs aus der Textilindustrie und Herstellerverbänden erhoben.

In einer am Montag (24. Oktober) veröffentlichten Stellungnahme wiesen die Unterzeichner darauf hin, dass ein auf Geschäftsbeziehungen basierender Ansatz aufgrund des Transaktionscharakters der meisten Geschäftsbeziehungen in der Kleidungs- und Textilindustrie nicht ausreichen würde, und forderten, dass die EU-Sorgfaltspflichten den bestehenden internationalen Richtlinien entsprechen sollten.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann und Nathalie Weatherald]