Österreich verteidigt EuGH-Urteil zur Flüchtlingsverteilung

Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes mahnt Ungarn, das EuGH-Urteil zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU anzuerkennen.

Euractiv.de
epa06057393 President of the Austrian Constitutional Court (VFGH) Gerhart Holzinger addresses the media after the announcement about the seizure of Adolf Hitler’s house of birth at the Austrian Constitutional Court in Vienna, Austria, 30 June 2017. The Austrian Constitutional Court confirmed the seizure of the property by the Austrian Goverment in Braunau am Inn, Austria.  EPA/FLORIAN WIESER
Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, mahnt Ungarn, das EuGH-Urteil zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU anzuerkennen. [EPA/FLORIAN WIESER]

Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, mahnt Ungarn, das EuGH-Urteil zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU anzuerkennen.

Ungarn und die Slowakei hatten beim Klage beim Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Begründung eingereicht, dass der von der EU beschlossene Umverteilungsmechanismus im Widerspruch zur Gipfel-Erklärung der europäischen Staats- und Regierungschefs vom Juni 2015 stehe. Diese Klage hatte der EuGH am 6.9. abgewiesen. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ließ daraufhin verlautbaren, dass dieses Urteil kein Grund sei, die ungarische „Politik zu ändern, die Migranten ablehnt.”

In Österreich ist man dennoch bemüht, mit der ungarischen Regierung eine tragfähige Gesprächsbasis aufrecht zu erhalten. Für den Europaparlamentarier Othmar Karas wird der Umgang der ungarischen Regierung mit dem EuGH-Urteil zu einer Nagelprobe für Ungarns Verankerung in der europäischen Rechts-und Wertegemeinschaft. Karas stellt unmissverständlich fest, dass die Causa keinen Verhandlungsspielraum mehr hat: „Europäische Solidarität ist kein Basar.“ Sollte Regierungschef Viktor Orban jetzt auch noch die 400-Millionen-Euro-Rechnung für seinen Grenzzaun gegen das Urteil in die Waagschale werfen, dann stellt er sich gegen die europäischen Werte und gegen das europäische Recht.“

Eine ebenso eindeutige Stellungnahme kommt vom Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger. Er drängt auf die Umsetzung des EuGH-Urteils zu den Flüchtlingsquoten ohne Wenn und Aber. Auch für ihn handelt es sich um eine „Schlüsselfrage für den einheitlichen Rechtsraum“. Es besteht die Gefahr, dass dieses europäische Rechtsgebäude Schaden nimmt, warnt Holzinger. Dass sich Staaten ausdrücklich weigern, Entscheidungen des EuGH zu akzeptieren, sei ein „alarmierendes Zeichen“ für deren Gesinnung und Zustand. Sollte das EuGH-Urteil nicht umgesetzt werden, sei die gesamte Rechtsordnung der EU infrage gestellt.

Holzinger sieht die Möglichkeiten der EU, auf ihre Mitgliedsstaaten einzuwirken, als „sehr, sehr begrenzt“. Skeptisch zeigt er sich auch bezüglich Überlegungen, EU-Mitgliedern das Stimmrecht in den EU-Institutionen zu entziehen. Das würde nicht wirklich zu einem Einlenken führen. Gefordert sind einmal mehr eine starke europäische Führung sowie ein geschlossenes und entschlossenes Auftreten aller anderen EU-Länder gegenüber jenen, die glauben, in der europäischen Gemeinschaft „Extratouren“ leisten zu können.