Ombudsmann fordert Abbau der Sprachbarrieren für Fluggäste [DE]

Der EU-Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros forderte gestern (23. Juli 2009) von der Europäischen Kommission, mehr zu tun, nationalen Aufsichtsbehörden zu helfen, die Sprachbarrieren für europäische Fluggäste, die Probleme haben abzubauen. 

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Der EU-Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros forderte gestern (23. Juli 2009) von der Europäischen Kommission, mehr zu tun, nationalen Aufsichtsbehörden zu helfen, die Sprachbarrieren für europäische Fluggäste, die Probleme haben abzubauen. 

Der EU-Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros hat gestern (23. Juli) die Europäische Kommission dazu aufgefordert mehr zu tun, um den nationalen Aufsichtsbehörden zu helfen um Sprachbarrieren für Europäische Fluggäste, welche Probleme erleben, zu verringern. 

Seine Forderung kann als Antwort auf einen Fall aus dem Jahre 2007 gesehen werden, in dem ein deutscher Fluggast, der von Madagaskar nach Berlin über Paris flog, sich beschwerte dass die Website der französischen Aufsichtsbehörde (DGAC)  nur in französischer Sprache zuließ. 

Der Passagier behauptete, dass „die Kommission seine Verantwortung nicht erfüllt hat, dafür zu sorgen, dass die EU-Vorschriften über die Rechte von Fluggästen ordnungsgemäß in den Mitgliedstaaten angewendet werden“.

Außerdem war der Fluggast unglücklich mit der DGAC Website, welche „scheinbar nur für französische Nutzer gestaltet wurde und sowohl die Beratung […] als auch die Beschwerdeformulare nur in französischer Sprache anbot“, so der EU-Bürgerbeauftragte. 

Er fügte außerdem hinzu, dass der Fluggast Schwierigkeiten hatte die französische Aufsichtsbehörde zu kontaktieren, da die Telefongesellschaft nur Englisch sprach. 

Eine Gesetzgebung aus dem Jahre 2004 hat allgemeine EU-Regeln für die Kompensation und die Behandlung von Flugpassagieren im Falle von Flugverzögerung oder Verspätung, vorgesehen. 

Die Kommission hat nur die Befugnis zur Überwachung der Umsetzung des Rechts durch die Mitgliedstaaten, kann aber nicht dabei helfen individueller Beschwerden beizulegen, es sei denn, eine nationale Verwaltung hat wiederholt gegen EU-Recht in einer „allgemeinen und anhaltenden“ Art und Weise verstoßen, so der Europäische Bürgerbeauftragte (Europäischer BürgerbeauftragterLink). 

Mit einer Würdigung der EU-Exekutive die den Fall „vorbildlich“ behandelt habe, vereinbarte Diamandouros mit der Kommission, dass die primäre Verantwortung für die Gewährleistung der Fluggastrechte bei den EU-Mitgliedsstaaten läge. 

Der Bürgerbeauftragte betonte auch, dass es Sache der EU-Exekutive sei, sicherzustellen, dass die Regierungen diese Rechte umsetzten. 

„Vereinbarungen sollten in einer Weise getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen die Möglichkeit haben sich für die Durchsetzung ihrer Rechte an eine zuständige Stelle zu wenden“, erklärte er. 

Die Kommission reagierte auf die Entscheidung, indem sie ihren Willen zeigte „nationalen Aufsichtsbehörden zu helfen Sprachbarrieren für europäische Reisende, die Probleme erleben, zu verringern“, so Diamandouros. 

Der Bürgerbeauftragte hat die EU-Exekutive gefragt ihn in dieser Frage bis zum 29. Oktober 2009 auf dem Laufenden zu halten.