Orbán macht Rückzieher: EU einigt sich auf Ukraine-Hilfe und Mindeststeuer

Ungarn hat am Montag (12. Dezember) sein Veto bei dem 18 Milliarden schweren Hilfspaket für die Ukraine sowie für die Einführung einer Mindestkörperschaftssteuer von 15 Prozent fallen gelassen. 

Euractiv.com
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Sowohl die Makrofinanzhilfe als auch die Mindeststeuerrichtlinie wurden von der ungarischen Regierung aufgehalten, die versuchte, ihr Veto in diesen Fragen einzulegen, um die EU zur Freigabe von EU-Mitteln für Ungarn zu drängen. [EU Council Audiovisual Services]

Ungarn hat am Montag (12. Dezember) sein Veto bei dem 18 Milliarden schweren Hilfspaket für die Ukraine sowie für die Einführung einer Mindestkörperschaftssteuer von 15 Prozent fallen gelassen.

Sowohl die Makrofinanzhilfe als auch die Mindeststeuerrichtlinie wurden von der ungarischen Regierung bislang blockiert. Orban versuchte sein Veto in diesen Fragen einzulegen, um die EU zur Freigabe von EU-Mitteln für Ungarn zu drängen.

Bei ihrem Treffen in Brüssel einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, 6,3 Milliarden Euro der für Ungarn bestimmten EU-Kohäsionsfonds einzufrieren. Sie einigten sich auch darauf, Ungarns Konjunkturprogramm in Höhe von mehreren Milliarden Euro formell zu genehmigen, auch wenn dieses Geld vorerst eingefroren bleibt.

„Die EU-Mitgliedsstaaten erkennen die von den ungarischen Behörden geleistete Arbeit an, haben jedoch beschlossen, dass diese Abhilfemaßnahmen nicht ausreichen, um die festgestellten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die damit verbundenen Risiken für den EU-Haushalt zu beseitigen“, heißt es in einer Erklärung der Verhandlungsführer:innen der EU-Mitgliedsstaaten.

Im November schlug die EU-Kommission vor, dass 7,5 Milliarden Euro der EU-Kohäsionsfonds für Ungarn im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingefroren bleiben sollten. Die Standards für Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung seien nicht hoch genug, um sicherzustellen, dass die EU-Gelder nicht missbraucht würden, argumentierte die Kommission.

Hilfe für die Ukraine

Die EU-Kommission hielt diese Einschätzung auch aufrecht, nachdem die Minister:innen der EU-Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche um eine aktualisierte Einschätzung gebeten hatten. Bei demselben Treffen der Finanzminister:innen hatte Ungarn seine Veto-Blockade aufrechterhalten und damit die finanzielle Hilfe der EU für die Ukraine in Frage gestellt.

Am vergangenen Samstag (10. Dezember) einigten sich die übrigen Mitgliedstaaten jedoch auf einen Weg, der es ihnen ermöglicht, der Ukraine trotzdem zu helfen und so das ungarische Veto zu umgehen.

Offenbar hat dies die ungarische Regierung dazu bewogen, ihr Veto fallen zu lassen, so dass die EU bald mit der Auszahlung des 18 Milliarden Euro schweren Finanzhilfepakets für die Ukraine beginnen kann.

Eine solche Hilfe wird in der Ukraine dringend benötigt, da die Staatskasse durch den Zusammenbruch eines großen Teils der Wirtschaft und die Folgen des Krieges schwer gelitten hat. Ohne die Makrofinanzhilfe müsste sich die ukrainische Regierung entscheiden, ob sie die öffentlichen Dienstleistungen einschränkt, die Wiederaufbaubemühungen verlangsamt oder ihr eigenes Geld druckt und damit eine galoppierende Inflation riskiert.

Mindestbesteuerung von Unternehmen

Die ungarische Regierung hat auch ihr Veto gegen die Richtlinie über einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmen fallen gelassen. Die EU-Kommission hatte die Richtlinie vor etwa einem Jahr vorgeschlagen, um ein internationales Steuerabkommen umzusetzen, das den globalen Steuerwettbewerb eindämmen soll.

Alle EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten das Handelsabkommen im Herbst 2021, aber Polen und Ungarn versuchten, von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen, um sich ein Druckmittel für den weiteren Zugang zu EU-Finanzmitteln zu sichern.

Während Polen seinen Anteil des EU-Konjunkturprogramms in diesem Sommer genehmigt bekam, scheint der Plan in Bezug auf Ungarn nicht aufgegangen zu sein. Letztlich hat die Regierung nun einen Rückzieher gemacht, ohne im Gegenzug allzuviel viel zu gewinnen.

Verglichen mit dem Vorschlag der EU-Kommission erhält Ungarn im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten lediglich Zugang zu etwa 1 Milliarde Euro mehr an EU-Kohäsionsmitteln.

Die Einigung über die Mindeststeuer für Unternehmen könnte jedoch noch von der polnischen Regierung vereitelt werden. Aus EU-Diplomatenkreisen hieß es, Polen behalte sich ein Vetorecht vor, sobald die Richtlinie das schriftliche Annahmeverfahren durchläuft.

Die ungarische Regierung stand auch unter Zeitdruck, um grünes Licht für ihr nationales Konjunkturprogramm zu erhalten. Ohne diese Genehmigung vor Jahresende wären 70 Prozent der Zuschüsse, die Ungarn im Rahmen des Pandemie-Wiederaufbaufonds der EU zugewiesen wurden, für Ungarn verloren gegangen.

Selbst mit der am Montag erteilten Genehmigung sind die Auszahlungen jedoch an die Erfüllung einer Reihe von rechtsstaatlichen Reformen in Ungarn geknüpft.

[Bearbeitet von Alice Taylor]