Parallelhandel: Kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Pharmakonzerne enttäuscht

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Fall, in dem es um die Begrenzung des Parallelhandels mit Produkten geht, für nicht zuständig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Fall, in dem es um die Begrenzung des Parallelhandels mit Produkten geht, für nicht zuständig erklärt.