Parlament gibt nach bei Liberalisierung des Schienenverkehrs [DE]
Am 18. Januar 2007 haben die Europaabgeordneten einen Vorschlag, nationale Schienennetze für den Wettbewerb zu öffnen, abgelehnt und somit dem Druck einiger mächtiger Schienenbetreiber nachgegeben.
Am 18. Januar 2007 haben die Europaabgeordneten einen Vorschlag, nationale Schienennetze für den Wettbewerb zu öffnen, abgelehnt und somit dem Druck einiger mächtiger Schienenbetreiber nachgegeben.
- Wettbewerb in nationalen Schienennetzwerken bis 2017 verschoben
Es konnte keine Mehrheit gefunden werden für die Forderung, den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr bis 2010 für den Wettbewerb zu öffnen.
Die ablehnende Haltung des Parlaments stimmt mit der Position des Ministerrats überein, in dem Länder wie Frankreich, Belgien, Österreich, die Niederlande und Luxemburg einen solchen Vorschlag ablehnen, um staatliche Eisenbahnunternehmen zu schützen.
Der Bericht von Georg Jarzembowski, der im Dezember 2006 vom Verkehrsausschuss des Parlaments angenommen wurde, fordert, dass der Schienenpersonenverkehr bis 2017 liberalisiert werden soll. Den neuen Mitgliedstaaten hätte eine Verlängerung von fünf Jahren eingeräumt werden können.
- Mindestrechte für alle Eisenbahnreisenden
Das Parlament hat dem Ministerrat in dieser Frage widersprochen und den Vorschlag angenommen, europaweite Mindestrechte für Fahrgäste einzuführen, unabhängig davon, ob sie internationale Verbindungen nutzen oder im Inland reisen.
Der Ministerrat befürwortet eine Beschränkung dieser Rechte auf internationale Reisende, die insgesamt nur fünf Prozent der Reisenden ausmachen. Diese Frage wird nun im Vermittlungsausschuss verhandelt werden.
Im Einklang mit den EU-Vorschriften über die Rechte von Fluggästen, legen die Regeln fest, dass alle Eisenbahnbetreiber verpflichtet sind, den Zugang zu Zügen, Bahnhöfen und Gleisen behindertenrecht zu gestalten; gekennzeichnete Bereiche für Kinderwagen, Fahrräder und Sportausrüstung einzurichten; Haftung bei Unfällen und Todesfällen zu übernehmen; und ein System der Entschädigung bei Verspätungen und eingestellten Zügen einzurichten.
- Die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern
Das Parlament hat einen Bericht über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern und anderem Zugpersonal angenommen. Der Rat hatte angeregt, dass ausschließlich die Lokführer in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollten, aber die Abgeordneten forderten, dass auch andere Mitglieder des Zugpersonals, die für die Sicherheit der Züge mit verantwortlich sind, gewisse Mindestanforderungen erfüllen müssen.