Parlament stimmt für Aufschub der Postliberalisierung [DE]
Trotz starken Widerspruchs der Postangestellten haben die Europaabgeordneten der Postliberalisierung grünes Licht gegeben. Dennoch einigten sie sich darauf, dass den Mitgliedstaaten mindestens zwei weitere Jahre Zeit gegeben werden müsse – bis 2011 – bevor deren vollständige Marktöffnung abgeschlossen sein muss.
Trotz starken Widerspruchs der Postangestellten haben die Europaabgeordneten der Postliberalisierung grünes Licht gegeben. Dennoch einigten sie sich darauf, dass den Mitgliedstaaten mindestens zwei weitere Jahre Zeit gegeben werden müsse – bis 2011 – bevor deren vollständige Marktöffnung abgeschlossen sein muss.
Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten lehnte in einer Abstimmung vom 11. Juli 2007 Pläne ab, die von einer ausgewählten Gruppe grüner und linksorientierter Abgeordneter vorgelegt wurden, und nach denen auf eine volle Öffnung des Postsektors verzichtet werden und die sogenannten „reservierten Bereiche“ in Hinblick auf die Finanzierung der Universaldienste aufrechterhalten werden sollten.
Stattdessen wurde eine Kompromisslösung mit nur wenigen Änderungen angenommen, die bereits vom Verkehrsausschuss des Europaparlaments am 18. Juni 2007 (EURACTIV vom 19. Juni 2007) gebilligt und von den drei großen Fraktionen im Parlament (EVP-ED, SPE und ALDE) unterstützt worden war.
Die wichtigsten Elemente der Einigung sind:
-
Ablehnung des Kommissionsvorschlags, die vollständige Marktöffnung spätestens bis 1. Januar 2009 in allen 27 Mitgliedstaaten zu vollziehen. Stattdessen werden zwei Stufen vorgeschlagen:
- 31. Dezember 2010 als endgültige Frist für die vollständige Marktöffnung;
- Möglicher Aufschub der Frist bis zum 31. Dezember 2012, für:
- neue Mitgliedstaaten;
- Länder mit einer „besonders schwierigen Topografie oder vielen Inseln“ wie Griechenland, und;
- Länder „mit einer geringen Bevölkerungszahl und einer begrenzten geografischen Größe“. Diese letzte Kategorie ist eine Neuerung und wird „Luxemburg-Klausel“ genannt, weil dieses Land wahrscheinlich das einzige Land wäre, das von dieser Regelung profitieren würde.
- Eine “Gegenseitigkeitsklausel” ist eingeschlossen, die eine Wettbewerbsverzerrung vermeiden soll, indem Postbetreibern in Ländern, die weiterhin reservierte Bereiche aufrechterhalten, der Zugang zu voll geöffneten Märkten verwehrt werden soll, so wie im Vereinigten Königreich, in Schweden und Finnland;
- Eine starke Universaldienstverpflichtung (USO), wobei die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, ausreichenden Zugang und Kontaktpunkte auf dem gesamten Territorium sicherzustellen sowie mit einem einheitlichen Tarif für ländliche und städtische Gebiete;
- Die Möglichkeit, neue Finanzierungsmechanismen für die USO einzuführen, wenn Anbieter sich als unfähig herausstellen, solche Dienste auf gewinnbringend anzubieten, einschließlich der Einrichtung eines Kompensationsfonds oder dem Zugang zu staatlichen Subventionen;
- Bestimmungen, die ein Minimum an Sozialstandards für die Postangestellten in ganz Europa garantieren und einen Abwärtstrend vermeiden sollen, wenn Unternehmen auf dem Markt miteinander konkurrieren. Der Bericht stellt fest, dass grundsätzliche Rechte und Arbeitsbedingungen, die in den Mitgliedstaaten angewendet werden, so wie Mindestlöhne und das Streikrecht, nicht von der Richtlinie betroffen sein werden.
- Die Verpflichtung für die Kommission, detaillierte Anweisungen darüber zu geben, wie die Nettokosten des Universaldienstes zu berechnen sind, um gleiche Spielregeln unter den Betreibern sicherzustellen und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verhindern.