Parlament stimmt über neue Rechte für Bahnfahrgäste ab [DE]

Beschwerliche Verhandlungen über die Öffnung des europäischen Bahnverkehrs für den Wettbewerb sowie über die Festlegung von Fahrgastrechten näherten sich dem Ende als die Europaabgeordneten ein Kompromissabkommen bestätigten, das im Juni 2007 mit dem Rat ausgehandelt worden war. Dieses Abkommen würde es den Fahrgästen ermöglichen, eine finanzielle Entschädigung für internationale Verspätungen der Bahn zu erhalten.

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Beschwerliche Verhandlungen über die Öffnung des europäischen Bahnverkehrs für den Wettbewerb sowie über die Festlegung von Fahrgastrechten näherten sich dem Ende als die Europaabgeordneten ein Kompromissabkommen bestätigten, das im Juni 2007 mit dem Rat ausgehandelt worden war. Dieses Abkommen würde es den Fahrgästen ermöglichen, eine finanzielle Entschädigung für internationale Verspätungen der Bahn zu erhalten.

Am 25. September 2007 haben die Europaabgeordneten den Kompromiss, der im Juni mit dem Rat ausgehandelt worden war, gebilligt, und somit einer weiteren Öffnung der europäischen Bahndienste zugestimmt. Die wichtigsten Elemente des Abkommens sind folgende:

  • Internationale Schienenpersonenverkehrsdienste werden ab dem 1. Januar 2010 für den Wettbewerb geöffnet werden. Innerhalb von zwei Jahren nach diesem Stichtag muss die Kommission die Situation erneut bewerten, um festzustellen, ob eine Liberalisierung der inländischen Dienste – von dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Italien gefordert – ins Auge gefasst werden sollte. Frankreich, Belgien und Luxemburg führten die Opposition an, die plant Mitgliedsländern das Angebot von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern zu ermöglichen.
  • Ab 2009, wenn die Richtlinie in Kraft treten wird, werden Bahnfahrgaste sowohl auf internationalen als auch auf nationalen Fahrten grundlegende Rechte  genießen. Hierzu zählen beispielsweise Haftung der Unternehmen für ihre Fahrgäste und deren Gepäck sowie das Recht, ein Fahrrad im Zug zu befördern. Bahnunternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass es Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, die Bahndienste, auch an Bahnhöfen ohne Personal, in Anspruch zu nehmen. 
  • Erweiterte Rechte, einschließlich einer Verpflichtung zur Entschädigung von Fahrgästen (von 25% des Fahrpreises bei Verspätungen um eine Stunde bzw. von 50% bei Verspätungen um zwei Stunden oder mehr), werden zunächst auf grenzüberschreitende Dienste beschränkt sein. Den Mitgliedstaaten wird es jedoch möglich sein, einige Dienste für bis zu 15 Jahre von diesen Bestimmungen auszunehmen, und städtischen und regionalen Diensten könnte eine befristete Ausnahme gewährt werden.
  • Alle Zugführer müssen ein Zertifikat vorweisen, das bestätigt, dass sie den Mindestanforderungen gerecht werden; zu diesen zählen medizinische Tauglichkeit, abgeschlossene Grundausbildung und allgemeine Berufskenntnisse. Hiermit soll mehr Sicherheit im europäischen Schienenverkehr sichergestellt und gleichzeitig berufliche Mobilität und grenzüberschreitende Dienste erleichtert werden. Andere Bahnangestellte müssen eine solche Zertifizierung nicht nachweisen; die Europaabgeordneten haben jedoch festgelegt, dass die Kommission diesen Aspekt innerhalb eines Jahres nach der Umsetzung der Richtlinie genauer prüfen muss, und, falls notwendig, einen neuen Vorschlag vorlegen, der andere Bahnangestellte, die sicherheitsbezogenen Aufgaben besitzen, einbezieht.