Polen legt im Rechtsstaatlichkeit-Streit nach

Das polnische Verfassungstribunal prüft erneut die Verfassungsmäßigkeit von Geldstrafen, die das oberste EU-Gericht wegen der Nichteinhaltung von Urteilen verhängt hat.

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Ziobro ist der Ansicht, dass die finanzielle Bestrafung Polens durch den EuGH gegen Artikel 90 der polnischen Verfassung verstoße. Dieser besagt, dass jede Entscheidung Polens, seine Kompetenzen an internationale Organisationen zu übertragen, vom Parlament ratifiziert werden muss. [Shutterstock/Victor Reche]

Das polnische Verfassungstribunal prüft erneut die Verfassungsmäßigkeit von Geldstrafen, die das oberste EU-Gericht wegen der Nichteinhaltung von Urteilen verhängt hat.

Am Montag sorgte die Europäische Kommission für Aufruhr in Warschau, als sie ankündigte, Zahlungen aus der Kohäsionspolitik, den Strukturgeldern für wirtschaftlich schwächere Regionen, zurückzuhalten. Polen habe EU-Grundwerte, wie das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, verletzt.

Polen stehen theoretisch 75 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 der EU zu.

Am Mittwoch beschäftigte sich das polnische Verfassungsgericht, dem Kritiker:innen mangelnde Unabhängigkeit und Instrumentalisierung für politische Zwecke vorwerfen, erneut mit einem Fall vom Februar.

Dabei ging es um die Verfassungsmäßigkeit von Geldstrafen, die das oberste Gericht der EU wegen der Nichteinhaltung früherer Urteile von EU-Richtern verhängt hatte.

Als Polen sich im vergangenen Jahr weigerte, Urteile des EuGH umzusetzen, in denen es aufgefordert wurde, die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs aufzulösen und den Betrieb der Braunkohlemine Turów einzustellen, verhängte das oberste EU-Gericht in Luxemburg zwei tägliche Geldstrafen: Eine Million Euro für die Disziplinarkammer und 500.000 Euro für Turów.

„Die Geldstrafen sind unrechtmäßig. Polen sollte keinen einzigen Złoty zahlen, darauf werde ich hinauslaufen“, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro, der die Beschwerde über die EU-Bußgelder beim Verfassungsgericht eingereicht und damit den Weg für die Klage geebnet hatte.

Ziobro stellte unter anderem Artikel 279 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU infrage, der dem EuGH das Recht einräumt, „die erforderlichen einstweiligen Maßnahmen“ zu erlassen, um die Wirksamkeit seiner Entscheidungen zu gewährleisten.

Er sagte, Polen habe den Bestimmungen, die es dem EuGH erlauben, Geldstrafen für die Nichteinhaltung der einstweiligen Maßnahmen zu verhängen, bei der Ratifizierung der EU-Verträge vor seinem Beitritt zur Union im Jahr 2004 nicht zugestimmt.

Die internationalen Verträge, die der Funktionsweise der EU zugrunde liegen, wurden 2009 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, auch bekannt als ‚Reformvertrag‘, überarbeitet.

Ziobro ist der Ansicht, dass die finanzielle Bestrafung Polens durch den EuGH gegen Artikel 90 der polnischen Verfassung verstoße. Dieser besagt, dass jede Entscheidung Polens, seine Kompetenzen an internationale Organisationen zu übertragen, vom Parlament ratifiziert werden muss.

Das Verfassungsgericht befasst sich seit Februar mit dem Fall der EU-Geldbußen, hat aber bisher noch keine Entscheidung getroffen. Die Anhörung am Mittwoch wurde nach nur einer Stunde vertagt, wie die Tageszeitung Gazeta Wyborcza berichtete, und der neue Termin für die Anhörung ist für den 14. Dezember angesetzt.

Das Gericht sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen in ganz Europa, als es entschied, dass Teile der Verträge nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Damit stellte es den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Vorschriften infrage, ein Grundpfeiler der europäischen Integration.

Die Europäische Kommission liegt mit Warschau im Streit über die Justizreformen, die die Regierung von Recht und Gerechtigkeit (PiS) seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2015 verabschiedet hat und die die Kontrolle der Regierung über die Justiz deutlich erhöht haben.

Im Juni genehmigte die Kommission den 35,4 Milliarden Euro schweren Konjunkturplan, eine separate Tranche von EU-Mitteln, für Polen nach einer langen Verzögerung aufgrund des Widerstands Warschaus gegen eine Rücknahme der Justizreformen, unter der Bedingung, dass mehrere Bedingungen erfüllt werden, darunter die Abschaffung der Disziplinarkammer und die Überprüfung der Urteile suspendierter Richter:innen.

Allerdings muss Warschau noch alle seine Verpflichtungen erfüllen und etwas von den Geldern für die Zeit nach der Pandemie zu erhalten.