Portugal ordnet Ausweisung von zehn russischen Botschaftsmitarbeitern an

Portugal hat zehn Mitarbeiter:innen der diplomatischen Vertretung der russischen Botschaft in Lissabon zur persona non grata erklärt. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, das Land zu verlassen, teilte das Außenministerium am Dienstag mit.

Lusa.pt
EU Foreign affairs council
In einer Erklärung, die am Dienstag veröffentlicht wurde, gab das Außenministerium an, dass die Aktivitäten dieser Beamten "gegen die nationale Sicherheit" verstoßen und dass die Regierung den russischen Botschafter informiert habe. [[EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]]

Portugal hat zehn Mitarbeiter:innen der diplomatischen Vertretung der russischen Botschaft in Lissabon zur persona non grata erklärt. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, das Land zu verlassen, teilte das Außenministerium am Dienstag mit.

In einer am Dienstag, dem 5. April, veröffentlichten Erklärung gab das Außenministerium an, dass die Aktivitäten der russischen Beamt:innen „der nationalen Sicherheit schaden.“ Die Regierung habe den russischen Botschafter über deren Ausweisung informiert.

In der Erklärung wird betont, dass es sich bei keinem der des Landes verwiesenen Beamt:innen um Berufsdiplomat:innen handele. Die Regierung unterstrich zudem, dass sie die russische Aggression auf ukrainischem Gebiet „entschieden und scharf verurteilt.“

Die Entscheidung des portugiesischen Außenministeriums folgt mehreren anderen europäischen Ländern, die in den letzten Tagen die Ausweisung russischer Diplomaten angekündigt haben.

Nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP wurden seit dem Einmarsch in der Ukraine bis Dienstagnachmittag mindestens 260 russische Diplomat:innen aus verschiedenen EU-Ländern ausgewiesen.

Russland kritisiert die Vorgehensweise scharf.

Dies „zeugt von einem Mangel an Weitsicht, der die Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union weiter erschweren wird“, erklärte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow auf einer Pressekonferenz. „Und das wird unweigerlich zu Gegenmaßnahmen führen“, fügte er hinzu.