Schweden erwägt Einführung staatlicher Asylzentren
Die schwedische Regierung wollen nach neuen Studienergebnissen zusammen mit ihrem rechten Partner im Parlament obligatorische staatliche Asylzentren einführen. Damit soll die Überwachung von Asylbewerbern im Land verbessert werden.
Die schwedische Regierung wollen nach neuen Studienergebnissen zusammen mit ihrem rechten Partner im Parlament obligatorische staatliche Asylzentren einführen. Damit soll die Überwachung von Asylbewerbern im Land verbessert werden.
Die Ergebnisse einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen Studie wurden am Dienstag (15. Oktober) vorgestellt. Sie legen nahe, dass Asylbewerber auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt werden und ihre Anwesenheit kontrolliert werden sollte, andernfalls riskieren sie den Verlust ihrer Leistungen.
„In der Regel dürfen Sie sich nur in dem Landkreis aufhalten, in dem die Asylunterkunft registriert ist. Dies ist ein relativ großes Gebiet, und Sie müssen in der Lage sein, Kontakte, soziale Dienste und Freizeitangebote zu nutzen“, sagte Ingela Fridström, die mit der Erstellung des Berichts beauftragt wurde.
Die schwedische Regierung wird daher eine Art obligatorisches Asylzentrum unter der Aufsicht der schwedischen Migrationsbehörde vorschlagen, in dem Asylbewerber während des gesamten Asylverfahrens leben müssen.
„Nach dem derzeitigen System muss die schwedische Migrationsbehörde neu angekommenen Asylbewerbern eine Unterkunft vorschlagen, aber sie können sich auch dafür entscheiden, woanders zu leben, wenn sie wollen, zum Beispiel bei Verwandten“, sagte Bern Parusel, leitender Forscher am Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien, gegenüber Euractiv.
Asylbewerber, die nicht in einer der für sie vorgesehenen Unterkunft leben, könnten ihr Recht auf ein Tagegeld von 71 SEK (6,26 Euro) verlieren.
Parusels Meinung nach ist das vorgeschlagene System nach EU-Recht und dem neuen Migrations- und Asylpakt, der Anfang des Jahres verabschiedet wurde, rechtens. Es setze ein klares Zeichen dafür, dass Schweden einen restriktiveren und weniger großzügigen Ansatz in der Migrationsfrage verfolgen will.
„Mitgliedstaaten können Asylbewerber nicht inhaftieren, aber sie können ihre Mobilität einschränken“, führte er weiter aus.
Solche Bestimmungen gibt es bereits in Deutschland, Frankreich und Österreich.
Mehr Kontrolle
Laut Migrationsminister Johan Forssell entscheiden sich 65 Prozent der Asylbewerber für eine eigene Unterkunft, was in bestimmten Gemeinden das Risiko der Marginalisierung und Überbelegung erhöht.
„Die schwedische Regierung versucht, die ihrer Meinung nach unausgewogene Verteilung von Migranten auf dem Staatsgebiet zu verringern, die dann zur Marginalisierung oder Segregation der Asylbewerber führt“, erklärt Perusel.
Seiner Meinung nach ist dies ein großer Schritt, der die Bereitschaft der schwedischen Regierung zeigt, die Kontrolle über die Integration zurückzugewinnen. Damit lasse sich auch vermeiden, dass abgelehnte Bewerber aus dem Blickfeld geraten.
„Es wird einfacher sein, Kontakt zu Personen aufzunehmen, deren Asylantrag abgelehnt wurde“, fügte Forsell während der Pressekonferenz hinzu.
In Schweden sind derzeit 12.600 Personen im Aufnahmesystem der Migrationsbehörde registriert.
Die schwedische Regierung wird nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der 2025 oder 2026 im Parlament zur Abstimmung gestellt werden könnte, stellte Forssell in Aussicht.
[Bearbeitet von Daniel Eck/Kjeld Neubert]