Seehofer legt Entwurf für Einwanderungsgesetz vor
Das lang versprochene Einwanderungsgesetz für Deutschland soll regeln, wer unter welchen Bedingungen zum arbeiten nach Deutschland kommen darf. Nun scheint es langsam Gestalt anzunehmen.
Das lange geplante Einwanderungsgesetz sollte ein „zentrales Projekt“ der großen Koalition sein. Es soll Richtlinien für die gesteuerte Einwanderung nach Deutschland vorgeben. Nun hat Bundesinnenminister Seehofer die ersten Eckpunkte vorgelegt.
Wie das „Handelsblatt“ heute berichtete, enthält der Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für ein Gesetz zur Regelung der Zuwanderung von Fachkräften erste Kriterien für die Einwanderung. Demnach sollen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts sein.
Ein Punktesystem, wie es die SPD vorgeschlagen hatte, wird in den Eckpunkten laut „Handelsblatt“ nicht erwähnt. Auch die zuletzt heftig diskutierte Möglichkeit eines sogenannten Spurwechsels – der Wechsel bestimmter Asylbewerber in ein reguläres Zuwanderungsverfahren – findet sich nicht in dem Text wieder. Das Thema Flüchtlinge wird demnach in dem Eckpunktepapier nur mit einem Satz erwähnt: Zur Fachkräftesicherung gehöre auch, „die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen“.
Im Zentrum der Pläne stehen nicht die Hochschulabsolventen, sondern Einwanderer mit Berufsausbildung. Die Regierung besteht dem „Handelsblatt“ zufolge künftig nicht mehr auf der umstrittenen Bevorzugung einheimischer Bewerber bei der Besetzung einer offenen Stelle. „Wir verzichten im Grundsatz auf die Vorrangprüfung“, heißt es in dem Papier. Dies gelte nicht nur in den von der Bundesagentur für Arbeit definierten Engpassberufen, in denen akuter Fachkräftemangel herrscht.
Aufgenommen wurde dem „Handelsblatt“ zufolge eine Forderung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Die Bundesregierung will beruflich Qualifizierten die befristete Einreise zur Jobsuche auch dann erlauben, wenn kein Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann. Das ist heute schon für Hochschulabsolventen der Fall.
Über ein Einwanderungsgesetz wird in Deutschland schon seit Jahren gestritten. Im Koalitionsvertrag ist ein solches Gesetz zur Zuwanderung von Fachkräften vereinbart. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete es im Juli als „zentrales Projekt“ der großen Koalition. Laut dem „Handelsblatt“ ist Seehofers Eckpunktepapier bereits mit den Ministerien für Wirtschaft und Arbeit abgestimmt und soll schnellstmöglich ins Kabinett.