Spanisches Gesetz zur Geheimhaltung könnte öffentliche Partizipation beeinträchtigen

Eine Gruppe von 21 NGOs haben Bedenken über die möglichen Auswirkungen eines neuen Gesetzes zur Geheimhaltung, auf die Transparenz und die Medienfreiheit geäußert. Die spanische Regierung hatte dieses Gesetz als Reaktion auf den Pegasus-Skandal eingeführt. 

/ EURACTIV.com
State of the Nation address at Spanish Parliament
Der Ministerpräsident hatte eine klare Botschaft an die von der Krise Betroffenen, und sprach von einer "Regierung des Volkes", während er die EU-Kommission aufforderte, den Energiemarkt "ein für alle Mal" zu reformieren. [EPA-EFE/JAVIER LIZON]

Eine Gruppe von 21 NGOs haben Bedenken über die möglichen Auswirkungen eines neuen Gesetzesvorschlags zur Geheimhaltung bezüglich Transparenz und Medienfreiheit geäußert. Die spanische Regierung hatte dieses Gesetz entworfen, nachdem der Pegasus-Skandal auch in Spanien bekannt wurde.

Die aus Zivilgesellschaft und Medienorganisationen zusammengesetzte Koalition begrüßt zwar die lang erwartete Überarbeitung des Gesetzes, bemängelt aber die kurze Laufzeit der öffentlichen Konsultationen mitten im Sommer.

„Wir fordern die Regierung auf, die Konsultationsfrist um einen weiteren Monat zu verlängern, um eine echte Beteiligung zu ermöglichen. Es ist ein Skandal, dass man versucht, eine Konsultation zu einer so wichtigen Angelegenheit während der Ferienzeit unter dem Radar durchzuziehen“, sagte Helen Darbishire, Direktorin der NGO Access Info.

Der am 1. August vorgelegte Gesetzesentwurf folgt auf ein Versprechen von Premierminister Pedro Sánchez vom Mai, das spanische System der Amtsverschwiegenheit zu reformieren. Sein Versprechen folgte auf die Enthüllungen, dass Spaniens Nachrichtendienst (CNT) die Pegasus-Spionagesoftware gegen Personen eingesetzt hat, die mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung in Verbindung stehen, sowie gegen Regierungsbeamte, einschließlich Sánchez selbst.

Die neue Gesetzgebung würde ein Gesetz aus der Franco-Ära aufheben, für das seit Jahren eine Reform gefordert wird. Nach dem 1968 erlassenen Gesetz über Staatsgeheimnisse bleiben klassifizierte Dokumente auf unbestimmte Zeit geheim, bis ihre Freigabe durch ausgewählte Regierungsstellen angeordnet wird, von denen eine gar nicht mehr existiert.

 

Nach dem neuen Gesetzesentwurf, der Spanien mit anderen EU- und NATO-Ländern in Einklang bringen soll, würde die Anzahl der Klassifizierungskategorien auf vier erweitert werden, die von „eingeschränkt“ bis „streng geheim“ reichen.

Je nach Kategorie würde das Material nach einem Zeitraum von vier bis 50 Jahren automatisch freigegeben werden, wobei die sensibelsten Dokumente bis zu 65 Jahre aufbewahrt werden könnten.

Das Gesetz würde auch das System zur Einstufung, Neueinstufung und Freigabe von Dokumenten neu regeln und das Recht auf Zugang zu Geheiminformationen für das spanische Parlament und für diejenigen, die direkt von deren Inhalt betroffen sind, regeln.

Kritik

Neben den hohen Geldstrafen von 50.000 bis 3 Millionen Euro für die Weitergabe von Verschlusssachen zeigt sich die Koalition besorgt über die Prozesse zur Freigabe von klassifizierten Dokumenten.

Viele Unterlagen aus der Franco- und Übergangszeit sind immer noch geheim. Dem Gesetzentwurf zufolge können solche Informationen nur dann freigegeben werden, wenn der Ministerausschuss dies beschließt oder wenn jemand nachweisen kann, dass er ein direktes Interesse an einem bestimmten Fall hat.

„Sie können also Historiker:innen, Akademiker:innen oder Bürger:innen vergessen. Es sieht so aus, als müsste man sich einem Gericht stellen, um die Klassifizierung anzufechten“, erklärt Darbishire.

Daher wäre es sehr aufwendig, etwas zu deklassifizieren, das zum Beispiel falsch klassifiziert wurde, um Korruptionsfälle zu vertuschen.

Spanien hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung von nur 2 Prozent, verglichen mit dem OECD-Durchschnitt von 21 Prozent, und der schwierige Prozess der Deklassifizierung von Informationen wird die Beteiligung nicht verbessern, laut Schätzungen von Access Info.

Das Land arbeitet zudem immer noch an der Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ – der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern bei Korruption oder anderen Straftaten. Laut Access Info enthält der Gesetzentwurf jedoch keinen Querverweis auf die EU-Richtlinie oder das spanische Informationszugangsgesetz.

„Natürlich brauchen wir einige Ausnahmen für die nationale Sicherheit, aber es sollte auch Ausnahmen für die Meinungsfreiheit und das öffentliche Interesse geben, und wir müssen wissen, was genau die Konsequenzen für Journalist:innen oder andere, die Informationen durchsickern lassen, sind“, sagte Darbishire gegenüber EURACTIV.

Hat das mit dem Pegasus-Skandal zu tun?

Die Überarbeitung folgt auf die Enthüllungen der kanadischen Forschungsgruppe Citizen Lab Anfang des Jahres, wonach die Pegasus-Spionagesoftware von 2017 bis 2020 zur Überwachung der Geräte von mehr als 60 Personen eingesetzt wurde, die mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung in Verbindung stehen, darunter auch der Präsident der katalanischen Regierung, Pere Aragonès.

Kurz darauf wurde bekannt, dass die Software auch verwendet wurde, um die Mobiltelefone von Premierminister Sánchez und Verteidigungsministerin Margarita Robles im Jahr 2020 zu hacken.

Die Leiterin des spanischen Nachrichtendienstes wurde daraufhin entlassen, nachdem sie einem Parlamentsausschuss mitgeteilt hatte, dass die Behörde eine richterliche Genehmigung für den Einsatz der Spionagesoftware zur Überwachung katalanischer Politiker erhalten haben soll. Im Mai versprach Sánchez, die Geheimdienstinfrastruktur des Landes zu reformieren.

Das Europäische Parlament hat eine eigene Ermittlung über den Einsatz der Pegasus-Software eingeleitet, die von der israelischen Firma NSO Group geliefert und von mindestens fünf EU-Ländern erworben wurde.

Der Untersuchungsausschuss, der seine Ergebnisse im nächsten Frühjahr vorlegen soll, hat damit begonnen, Ermittlungen in mehreren Ländern, die in den Abhörskandal verwickelt waren, zu führen. Er wurde jedoch von den katalanischen Behörden kritisiert, da Spanien von der Liste ausgeschlossen wurde, was als Beweis für eine Doppelmoral betrachtet wird.

Der Gesetzesentwurf wird im spanischen Parlament debattiert werden, der Termin dafür steht noch nicht fest.

Die zuständige Abteilung der spanischen Regierung, das Ministerium für die Präsidentschaft, die Beziehungen zu den Kammern (Cortes Generales) und das demokratische Gedächtnis, hatte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weder auf die Anfragen von EURACTIV noch auf die Forderungen der Zivilgesellschaft und der Medienorganisationen reagiert.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi]