Spannung vor dem Lissabon-Urteil

Vier Zustimmungshürden hat die EU noch zu überwinden. Erst dann kann ihre neue Geschäftsordnung, der Lissabon-Vertrag, in Kraft treten. Diesen Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob der Text mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.

Warten auf die höchstrichterliche Entscheidung
Warten auf die höchstrichterliche Entscheidung

Vier Zustimmungshürden hat die EU noch zu überwinden. Erst dann kann ihre neue Geschäftsordnung, der Lissabon-Vertrag, in Kraft treten. Diesen Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob der Text mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.

Noch vier Mal muss dem Lissabon-Vertrag zugestimmt werden, dann haben alle 27 Mitgliedsländer das 300 Seiten dicke Konvolut ratifiziert. Anfang Oktober sind es die Iren, die im zweiten Anlauf in einer Volksabstimmung voraussichtlich zustimmen werden, daneben werden der polnische und der tschechische Präsident, Lech Kaczynski und Vaclav Klaus, die Verweigerungshaltung aufgeben und ihre Unterschrift unter das lange Zeit umstrittene Dokument setzen.

Und in Deutschland haben jetzt die Verfassungsrichter das Wort. Das Urteil wird diesen Dienstag vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet und mit großer Spannung erwartet. So könnte der Lissabon-Vertrag noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Demokratie ausgehöhlt?

Von Karlsruhe erwartet sich Deutschland Antworten darauf, ob die europäische Integration die deutsche Demokratie aushöhle und ob die vom Grundgesetz garantierten Rechte gewährleistet seien, wenn die Bundesrepublik immer mehr Kompetenzen an die EU übertrage.

Kläger waren der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler – er findet, der Bundestag werde bald nicht mehr viel zu entscheiden haben, und Deutschland werde kein richtiger Staat mehr sein -, ferner die Bundestagsfraktion der Linken, der frühere Europa-Abgeordnete von Stauffenberg und zwei Vertreter der grün-konservativen Splittergruppe ÖDP. Ihr Misstrauen gilt vor allem dem Umstand, dass künftig auch die Innen- und Justizpolitik zur europäischen Gemeinschaftsangelegenheit wird.

Grenzen der Integration

Die Richter werden wohl Hinweise geben, wie weit die europäische Integration gehen kann und wo die Grenze ist. Es ist freilich nicht damit zu rechnen, dass sie das Abkommen für verfassungswidrig halten.

Bundestag und Bundesrat haben dem Vertrag bereits im Mai vergangenen Jahres mit großer Mehrheit zugestimmt. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz auch schon unterzeichnet, jedoch mit Rücksicht auf das Verfahren in Karlsruhe nicht an die EU übermittelt.

Auf zwei Kriterien abgestellt

Auf zwei Kriterien stellten die Richter schon bei der Verhandlung im vergangenen Februar ab: Demnach sei der Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Demokratisierung der EU mit der zunehmenden Integration Schritt halte und wenn in Deutschland eine lebendige Demokratie bestehen bleibe.

ekö