"Straßenkabotage": EU-Minister erreichen Einigung [DE]
Die europäischen Verkehrsminister haben ihre Differenzen über die Öffnung des Marktes für den Güterkraftverkehr in der EU erfolgreich beseitigt. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Es gibt jedoch Bedenken, dass die Pläne zu „Sozial-Dumping“ führen könnten.
Die europäischen Verkehrsminister haben ihre Differenzen über die Öffnung des Marktes für den Güterkraftverkehr in der EU erfolgreich beseitigt. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Es gibt jedoch Bedenken, dass die Pläne zu „Sozial-Dumping“ führen könnten.
Im Anschluss an eine langwierige Debatte am 13. Juni 2008 billigten die Minister einen Kompromissvorschlag der slowenischen Ratspräsidentschaft, der es ausländischen LKW-Fahrern ermöglichen würde, Güter innerhalb eines anderen Mitgliedstaates zu befördern (so genannte „Kabotage“).
Gegenwärtig hindert eine Reihe nationaler Beschränkungen Transportunternehmen daran, während internationalen Transporten Güter in ihrem Zielland aufzunehmen oder abzuladen. Das Ziel ist es, lokale Transaktionen im Güterkraftverkehr für nationale Unternehmen zu reservieren. Diese Praxis hat jedoch auch den unliebsamen Nachteil, dass LKWs ohne Fracht fahren müssen, die dadurch Zeit und Kraftstoff verschwenden und unnötige Emissionen verursachen.
Dem im Rat erreichten Kompromiss zufolge wären Transportunternehmen ab dem Jahr 2010 befugt, eine Höchstzahl von drei Kabotage-Fahrten in ihrem Zielland zu unternehmen – innerhalb von sieben Tagen ihrer internationalen Lieferung.
Um einige der großen LKW-Nationen – darunter Belgien, die Niederlande und die meisten östlichen Mitgliedstaaten – zu überzeugen, wurde eine Klausel eingeführt, die es LKW-Fahrern erlaubt, auf ihrer Rückfahrt Fracht zu transportieren oder Durchgangsländer zu beliefern.
Eine solche „Return-Kabotage“ wäre dennoch auf einen Einsatz pro durchquertem Mitgliedstaat innerhalb von drei Tagen nach der unbeladenen Einfahrt in diesen Mitgliedstaat beschränkt und könnte nicht zusätzlich zu den oben erwähnten Kabotage-Fahrten durchgeführt werden.
Die Entscheidung bringt die Mitgliedstaaten der Haltung des Parlaments näher, das die Durchführung von „Return-Kabotage“ als Mittel sieht, um den Güterkraftverkehr effizienter zu gestalten.
Portugal jedoch ist der Ansicht, das Parlament gehe nicht weit genug. Angesichts der steigenden Kraftstoffpreise würde sich die EU selbst schaden, wenn sie eine Gesetzgebung annähme, die Betreiber dazu zwinge, Fahrten mit einem leeren Fahrzeug zu unternehmen.
Dennoch sind Länder wie Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Malta besorgt, dass zu viele Freiheiten zu einem unkontrollierten Anstieg der Kabotage führen könnten, wenn Betreiber ihre Einsätze im selben Land alle sieben Tage wiederholten.
Eine weitere Befürchtung ist, dass der Wettbewerb hauptsächlich von Unternehmen bestimmt werden könnte, die ihren Sitz in Niedriglohnländern haben, was aufgrund großer Abweichungen bei den nationalen sozialen und steuerlichen Voraussetzungen zu Verzerrungen führen könnte.
Um diese Ängste zu zerstreuen, betont eine Klausel die befristete und nichtsystematische Beschaffenheit der Kabotage: Kabotagedienste sollten nicht untersagt werden, insofern sie nicht zu einer ständigen oder andauernden Gewohnheit in einem Gastgeberland werden.
Österreich hat dennoch gegen den Vorschlag gestimmt, da dieser nicht ausreichend Garantien biete. Italien enthielt sich aus demselben Grund. Portugal und die Tschechische Republik enthielten sich ebenfalls, jedoch aus gegenteiligen Gründen.
Über den Text wird nun in einer zweiten Lesung abgestimmt, um einen Kompromiss zwischen den Regierungen und dem Europäischen Parlament zu erreichen – was sich noch als schwierig herausstellen könnte.
Tatsächlich forderten Europaabgeordnete in einer Abstimmung im vergangenen Monat, dass alle Beschränkungen über die Anzahl und die Dauer von Kabotagediensten allmählich aufgehoben werden sollten. Zwei Jahre, nachdem diese Bestimmung in Kraft tritt, sollte die oben genannte Anzahl an Kabotagediensten auf sieben angehoben werden. Am 1. Januar 2014 sollten alle Beschränkungen hinsichtlich Anzahl und Dauer von Kabotagedienste aufgehoben werden, so der Bericht über den Gesetzesentwurf.
Der Text, der von den Mitgliedstaaten angenommen wurde, fordert die Kommission jedoch auf, bis Ende 2013 einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Harmonisierung der nationalen Regelungen auf den Gebieten Vollstreckung, Sozial und Sicherheitsgesetzgebung ausreichend sei, um eine weitere Öffnung der Binnenverkehrsmärkte zu ermöglichen.