Terrorbekämpfung: Frattini will Fluggastdaten nutzen [DE]

Franco Frattini, Kommissar für Justiz und Sicherheit, wird eine Änderung des Datenschutzes vorschlagen, welche die Übermittlung von Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden ermöglichen soll. 

Franco Frattini, Kommissar für Justiz und Sicherheit, wird eine Änderung des Datenschutzes vorschlagen, welche die Übermittlung von Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden ermöglichen soll. 

Der Vorschlag sieht vor, europäischen Regierungen zu ermöglichen, Zugang zu Datenbanken zu bekommen, in denen, neben den Namen und der Adresse der Fluggäste, Informationen über Kreditkarten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Hotel- und Mietwagenreservationen registriert sind.

„Die Informationen würden an die Behörden des Ziellandes ausgehändigt und würden ausschließlich zur Terrorbekämpfung genutzt werden“, so der Sprecher. Diese Daten würden voraussichtlich drei Jahre lang gespeichert werden.

Es wird jedoch erwartet, dass Frattini auf starken Widerstand stoßen wird. Um US-amerikanischen Anti-Terrorbestimmungen zu entsprechen, hat der Rat im Mai 2004 ein Abkommen unterzeichnet, das Fluggesellschaften vorschreibt, US-Behörden Informationen über Fluggäste auf Flügen in oder über die USA auszuhändigen. 

Bürgerrechtsgruppen und das Europäische Parlament reagierten prompt, und kritisierten, dass hierdurch die  Rechte europäischer Fluggäste verletzt würden.

Im September 2004 brachte das Europäische Parlament den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Vorwurf lautete auf Machtmissbrauch seitens der Kommission, Verletzung der Grundrechte und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. Das Parlament forderte die Annullierung des Beschlusses des Rates, der das Abkommen bestätigt hat.

Der EuGH hat am 30. Mai 2006 sein Urteil gesprochen. In diesem schlussfolgerte der Gerichtshof, dass der Ratsbeschluss nicht „auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht“. Der Gerichtshof hat der EU und den USA Zeit bis zum 30. September 2006 gegeben, um das Abkommen neu zu verhandeln. EU-Beamte haben deutlich gemacht, dass sie keine Rücksicht auf die Vorstellungen des Parlaments nehmen werden, und keine grundlegende Überarbeitung des Abkommens anstreben, sondern vielmehr eine Anpassung des Abkommens an die Vorschriften der europäischen Gesetzgebung.

Kommissar Frattinis derzeitiger Plan sieht nicht vor, Daten an Drittstaaten weiterzuleiten, jedoch wird der Vorschlag sich aller Wahrscheinlichkeit nach inhaltlich stark an das Abkommen mit den USA von 2004 anlehnen. Es wird erwartet, dass der Plan bei Bürgerrechtlern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf deutliche Ablehnung stoßen wird.