Tschechien: Klage gegen Begleitgesetz abgelehnt

Der EU-Reformvertrag hat eine weitere Hürde genommen: Das tschechische Verfassungsgericht hat heute eine Klage gegen das dortige Begleitgesetz abgewiesen. Über die jüngste Verfassungsklage gegen den Lissabon-Vertrag an sich wird in den nächsten Wochen entschieden.

Gemeinsam gegen den EU-Vertrag. Mit seiner erneuten Klage liefert der ODS-Senator Jiri Oberfalzer (links) dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus (ODS) ein Argument, seine Unterschrift zu verweigern. Foto: oberfalzer.cz
Gemeinsam gegen den EU-Vertrag. Mit seiner erneuten Klage liefert der ODS-Senator Jiri Oberfalzer (links) dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus (ODS) ein Argument, seine Unterschrift zu verweigern. Foto: oberfalzer.cz

Der EU-Reformvertrag hat eine weitere Hürde genommen: Das tschechische Verfassungsgericht hat heute eine Klage gegen das dortige Begleitgesetz abgewiesen. Über die jüngste Verfassungsklage gegen den Lissabon-Vertrag an sich wird in den nächsten Wochen entschieden.

Der Vertrag von Lissabon wird wahrscheinlich doch noch bis Ende des Jahres in Kraft treten können. Eine Gruppe von EU-kritischen Abgeordneten um den ODS-Senator Jiri Oberfalzer ist mit der Klage gegen das tschechische Begleitgesetz gescheitert. Auch die zweite Klage, die sich direkt gegen den Lissabon-Vertrag richtet, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Damit sinken die Chancen der Gegner des Vertrags von Lissabon, diesen über juristische Verzögerungen zu verhindern.

Begleitgesetz wie in Deutschland

Das Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag regelt, wie in Deutschland, dass die Regierung in Prag weitreichende Befugnisse an die EU nur übertragen kann, wenn Parlament und Senat zustimmen. Bei der am 1. September eingereichten Klage gegen das Begleitgesetz hatten Oberfalzer und die Mitkläger beanstandet, dass die Abgeordneten die Weitergabe von nationalen Kompetenzen mit einfacher anstatt mit verfassungsgebender Mehrheit beschließen können.

Auch forderten sie mehr parlamentarische Mitbestimmung bei Personalfragen auf EU-Ebene, etwa bei der Nominierung von EU-Kommissaren und EU-Richtern.

Druck auf Klaus wächst

Seitdem Irland am Freitag bei einem Referendum dem EU- Reformvertrag zugestimmt hat, ist dessen Ratifizierung nur noch in Tschechien fraglich. Staatspräsident Vaclav Klaus lehnt das Abkommen entschieden ab und verweigert bisher mit Verweis auf die laufenden Gerichtsverfahren seine Unterschrift. Damit der Vertrag von Lissabon in Kraft treten kann, muss er von allen 27 EU- Mitgliedsstaaten ratifiziert sein.

In der Urteilsbegründung wiesen die Verfassungsgerichter die Klage gegen das Begleitgesetz als "offensichtlich unbegründet" zurück. Sie erklärten, dass die tschechische Souveränität durch das Gesetz nicht bedroht sei. Ministerpräsident Jan Fischer begrüßte die Entscheidung, sie "klärt den Weg zum Abschluss des Ratifizierungsverfahrens für den Lissabon-Vertrag". Europaminister Stefan Füle sprach von einem "wichtigen Schritt", verwies aber auf das weiter ausstehende Urteil zum EU-Reformvertrag selbst, gegen den Oberfalzer im Namen von 17 Senatoren am 29. September geklagt hat.

mka mit dpa