Tschechische EU-Abgeordnete warnt vor EU-Lieferkettengesetz
Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihrer Lieferkette haftbar machen soll, sorgt für Aufregung unter tschechischen Unternehmen. Die tschechische Europaabgeordnete Martina Dlabajová warnt vor negativen Auswirkungen.
Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihrer Lieferkette haftbar machen soll, sorgt für Aufregung unter tschechischen Unternehmen. Die tschechische Europaabgeordnete Martina Dlabajová warnt vor negativen Auswirkungen.
Sobald es in Kraft tritt, wird das geplante Gesetz Unternehmen für ökologische und soziale Verstöße innerhalb und außerhalb der EU haftbar machen. Laut dem Gesetz sollen Unternehmen negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten in der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und beseitigen.
„Wir müssen uns auf das vorbereiten, was die Richtlinie mit sich bringen wird, und diese Verantwortung akzeptieren und teilen. Aber wenn ich ein Radikaler wäre, würde ich sagen, dass dies das Ende des freien Unternehmertums ist“, warnte die tschechische Europaabgeordnete Martina Dlabajová (ANO, Renew Europe), Berichterstatterin des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments.
Laut Dlabajová wird mit der Richtlinie die gesamte Verantwortung für Nachhaltigkeit auf die Unternehmer übertragen. Das erklärte sie während einer von der tschechischen Wirtschaftsvertretung bei der EU (CEBRE) organisierten Debatte über das Gesetz.
Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Regeln für große EU- und Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro gelten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in dem Vorschlag formal nicht enthalten, könnten aber ebenfalls von den Rechtsvorschriften betroffen sein, da sie häufig große Unternehmen beliefern, die in den Anwendungsbereich des Vorschlags fallen.
Pavlína Kalousová, Direktorin für Unternehmensbeziehungen bei Plzeňský Prazdroj, einem führenden tschechischen Bierhersteller, stimmt der Kritik zu.
„Wir müssen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, sich auf die Einhaltung der Grundsätze vorzubereiten. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Beratungsstellen einrichten oder externe Berater bezahlen müssen, um die ausgetretenen Emissionen der Lieferanten zu erfassen. All dies kann jedoch sehr kostenintensiv sein“, erklärte Kalousová.
Nachdem der Rat der EU-Mitgliedsstaaten bereits Anfang Dezember letzten Jahres einen gemeinsame Position zu der Richtlinie gefunden hat, wird das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich am 31. Mai abstimmen.
Danach werden die interinstitutionellen Verhandlungen, der sogenannte Trilog, beginnen. Ziel ist es, die Richtlinie Anfang 2024 in Kraft zu setzen.