Türkei beseitigt größtes Hindernis für EU-Mitgliedschaft [DE]

Die Türkei hat eine weitere Vorbedingung für ihre EU-Mitgliedschaft erfüllt: Das türkische Parlament hat am 20. Februar 2008 ein Gesetz verabschiedet, mit dem durch den Staat beschlagnahmtes Eigentum an Stiftungen christlicher und jüdischer Minderheiten zurückgegeben werden wird.

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Die Türkei hat eine weitere Vorbedingung für ihre EU-Mitgliedschaft erfüllt: Das türkische Parlament hat am 20. Februar 2008 ein Gesetz verabschiedet, mit dem durch den Staat beschlagnahmtes Eigentum an Stiftungen christlicher und jüdischer Minderheiten zurückgegeben werden wird.

Der Kommissar für Erweiterung Olli Rehn begrüßte den Schritt und betonte, dass dieser wichtig sei, um für alle türkischen Bürger die Grundrechte und -freiheiten sicherzustellen.

Deren Umsetzung werde als Test für den türkischen Fortschritt bei der Sicherstellung von Rechten und Freiheiten dienen, betonte Rehn. Er fügte jedoch hinzu, dass der offizielle Wortlaut genau untersucht werden müsse.

Am 12. Februar 2008 sagte Premierminister Recep Tayyip Erdogan vor der Großen Türkischen Nationalversammlung, dass das neue Stiftungsrecht die türkische Entschlossenheit auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft in der EU zeige. Er erwarte, dass die Türkei von dem neuen Stiftungsrecht vielseitig profitiere. 

Die EU hatte lange Zeit Druck auf die Türkei ausgeübt, die Maßnahmen einzuführen, die es Stiftungen ermöglichen, vor mehr als 30 Jahren beschlagnahmtes Eigentum, einschließlich Kirchen, Schulgebäuden und Waisenhäusern, zurückzufordern.

Das Gesetz, das noch von Präsident Abdullah Gül unterzeichnet werden muss, würde es auch islamischen Stiftungen ermöglichen, finanzielle Unterstützung anderer Staaten zu erhalten.

Der Beschluss des türkischen Parlaments wurde nur wenige Tage nach der Annahme einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft mit der Türkei durch die Außenminister der EU gefasst. Die Partnerschaft enthält die wichtigsten Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft. Dabei zählt der Schutz von Minderheitenrechten zu den kurzfristigen Prioritäten.

Andere Bedingungen, die im Beitrittsvertrag genannt werden, beziehen sich auf die Stärkung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, politische und soziale Rechte sowie wirtschaftliche Kriterien.

Im vergangenen Dezember eröffnete die EU zwei weitere Verhandlungskapitel mit der Türkei, die mit Transeuropäischen Netzen (TEN) und Verbraucher- und Gesundheitsschutz zusammenhängen. Hingegen ruhen seit 2006 acht von 35 Kapiteln, da die Türkei sich weigert, ihre Häfen und Flughäfen für Schiffe und Flugzeuge aus Zypern zu öffnen (EURACTIV vom 20. Dezember 2007).

Die jüngste Eurobarometer-Umfrage von TNS zeigte, dass die türkische Unterstützung für eine EU-Mitgliedschaft weiter fällt. Aufgrund vieler Rückschläge während der Verhandlungen mit der EU glauben nur noch 53% der Türken, dass das Land von einem Beitritt zur Union profitieren würde. Im Frühling 2007 waren es noch 62%.

Die Verhandlungen werden unter der türkei-skeptischen Ratspräsidentschaft Frankreichs vermutlich noch schwieriger werden. Frankreich übernimmt am 1. Juli 2008 die Präsidentschaft von Slowenien.