Türkei probiert Visumproblem legal zu umgehen
Ein führender türkischer Lobbyist forderte gestern (14. Oktober) die EU auf, die Visumpflicht für seine Mitbürger auf der Basis eines Gerichtsurteils abzuschaffen. Aber die Europäische Kommission machte klar, es sei unwahrscheinlich, dass das lange andauernde Problem durch rechtliche Mittel gelöst werden könne.
Ein führender türkischer Lobbyist forderte gestern (14. Oktober) die EU auf, die Visumpflicht für seine Mitbürger auf der Basis eines Gerichtsurteils abzuschaffen. Aber die Europäische Kommission machte klar, es sei unwahrscheinlich, dass das lange andauernde Problem durch rechtliche Mittel gelöst werden könne.
Professor Haluk Kabaalio?lu, Vorsitzender der „Stiftung für die wirtschaftliche Entwicklung“ und der Dekan der Rechtsfakultät der Yeditepe-Universität forderten die EU-Institutionen und insbesondere die Europäische Kommission auf, gegen Mitgliedsstaaten, die von türkischen Besuchern ein Visum verlangen, ein Rechtsverfahren einzuleiten.
In einer Rede bei einer öffentlichen Veranstaltung in Brüssel argumentierte Kabaalio?lu, dass das türkische Assoziierungsabkommen mit der EWG aus dem Jahr 1963 alle vier Grundfreiheiten des Vertrags von Rom umfasse, einschließlich des Personenverkehrs.
Ein zusätzliches Protokoll aus dem Jahr 1970 lieferte einen Zeitplan, der in seinen Worten diesen Freiheiten 1986 Gesetzeskraft gegeben habe. Dies sei aus verschiedenen Gründen nie zustande gekommen, sagte Kabaalio?lu.
Der so genannte Soysal-Fall, sagte der Professor, habe gegen die Visumforderung für türkische Bürger geurteilt. Auf die Türken hätten diese Einschränkungen zur Zeit des Inkrafttretens des zusätzlichen Protokolls zum Assoziierungsabkommen, das am 23. November 1970 abgeschlossen wurde, nicht zugetroffen.
Am 19. Februar 2009 hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten von Mehmet Soysal und Ibrahim Savatl geurteilt, die für ein türkisches Unternehmen im Besitz eines deutschen Unternehmens Lastwagen fuhren und ihre Beantragungen einer Visumerneuerung von einem Berliner Gericht zurückgewiesen sahen.
Das Urteil besagt, dass das zusätzliche Protokoll aus dem Jahr 1970 so interpretiert werden solle, dass türkische Bürger, die Dienstleistungen anbieten würden, in Deutschland kein Visum benötigten, da 1970 keine solchen Visa von ihnen verlangt worden seien.
Kabaalio?lu argumentierte, dass die EU-Länder, indem sie für die Türkei eine Visumpflicht eingeführt hätten, das Assoziierungsabkommen des Landes verletzt hätten. Er sagte weiter, dass das Gerichtsurteil über die Anbietung von Dienstleistungen in der Tat die ganze Bevölkerung umfasse, da Empfänger von Dienstleistungen, wie etwa Touristen, in seinen Augen in dieselbe Kategorie fielen.
„Vorübergehende Maßnahme“
Nachdem Visa für türkische Bürger in Deutschland 1980 eingeführt wurden, sagte Kabaalio?lu, er habe eine Einladung, 1981 in Hamburg an einer Konferenz teilzunehmen, abgelehnt und dem deutschen Veranstalter geschrieben, er könne nicht kommen, da er sich einem Rechtsakt nicht unterwerfen wolle, der das Assoziierungsabkommen seines Landes verbreche, indem er ein Visum beantrage.
In einer Hilfsbemühung habe sein deutscher Amtskollege einen Brief an den damaligen deutschen Außenminister, Hans Dietrich Genscher, gesandt. Der Minister habe Kabaalio?lu geschrieben, es handele sich um eine vorübergehende Maßnahme. „Jetzt sind es schon 30 Jahre“, sagte Kabaalio?lu in einem bitteren Ton.
Eine Vertreterin der Kommission, die bei der Diskussion anwesend war, sagte, dass Professor Kabaalio?lu den Soysal-Fall korrekt dargestellt habe. Sie fügte hinzu, dass das Urteil für die EU-Institutionen „ziemlich überraschend“ gewesen sei.
Als Folge auf den Fall habe die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht, die konsularischen Diensten und Grenzschutzbeamten helfen sollten, anzuerkennen, ob ein türkischer Dienstleister ein Visum benötige oder nicht.
Was die Frage der Dienstleistungsempfänger betreffe, habe die Kommission zur Zeit keine Stellung, sagte die Kommissionsvertreterin.
Es sei ziemlich unbequem, dies anderthalb Jahre nach dem Soysal-Fall zu sagen, aber es handele sich um eine sehr komplexe Rechtsfrage. Die Rechtsfrage sei so kompliziert, dass man sie nicht nur durch rechtliche Mittel klären könne, sagte sie.
Die Kommissionsbeamtin fügte hinzu, die Kommission hoffe, dass der Gerichtshof irgendwann helfen werde, das Problem zu lösen. In ihrer Interpretation habe der Gerichtshof gesagt, dass Soysal kein Visum brauche.
Ansonsten sei das Urteil nicht gerade hilfreich, sagte sie.
Auf die Bitte EURACTIVs um Erklärungen, hat Kabaalio?lu eingestanden und die Kommissionsvertreterin zugestimmt, dass die Reichweite des Soysal-Urteils die neun Mitglieder der EWG 1970 und nicht die derzeitigen 27 EU-Mitglieder sei.
Auf EURACTIVs Frage, ob die Türkei gegen die EU ein Rechtsverfahren plane, gestand Kabaalio?lu ein, dies sei nicht möglich. Die Türkei darf sich nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes berufen, da sie kein EU-Mitglied ist. Theoretisch könnte es der Assoziationsrat EU-Türkei an den Internationalen Gerichtshof verweisen, aber eine Entscheidung im Assoziationsrat bedürfe der Einstimmigkeit, gestand er in einem bitteren Ton ein.
Kabaalio?lu wurde auch gefragt, ob sein Land Rückübernahmeabkommen mit all seinen Nachbarn unterschrieben hatte, wie es andere Kandidatenländer vorher gemacht hatten, bevor sie ein visumfreies Regime mit der EU erreicht hatten.
Sie wollten nicht sagen, sie wollten die Rückübernahme nicht, sagte Kabaalio?lu. Er fügte hinzu, die Türkei würde mit der Aufnahme von „Boatpeople“, die in Italien ankämen und sagen würden, sie kämen aus der Türkei, weil sie eine Ausweisung nach Libyen befürchteten, ein Problem haben.