Türkei wird Missachtung der Pressefreiheit vorgeworfen [DE]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei erneut wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit verurteilt. Grund hierfür ist die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten und eines Zeitungsherausgebers für die Veröffentlichung eines pro-kurdischen Artikels.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei erneut wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit verurteilt. Grund hierfür ist die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten und eines Zeitungsherausgebers für die Veröffentlichung eines pro-kurdischen Artikels.
Laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) muss die türkische Regierung einem Journalisten und dem Herausgeber der türkischen Tageszeitung Özgür Bakis für die Verletzung der Pressefreiheit Schmerzensgeld zahlen.
Cihan Capan und Halis Dogan wurden im Januar 2000 für die Verbreitung „separatistischer Propaganda“ verurteilt. Gegen beide Männer wurde eine Geldstrafe verhängt. Zusätzlich wurde der Herausgeber zu einer Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt. Die Zeitung hatte pro-kurdische Artikel geschrieben und veröffentlicht, welche sich insbesondere mit dem inhaftierten Führer der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) Abdulla Öcalan, dem bewaffneten Kampf der PKK sowie dem Demokratisierungsprozess der Türkei beschäftigten.
Das Gericht gab zu bedenken, dass auch wenn diese Artikel einige besonders bittere Passagen enthalten hätten und somit die Türkei extrem negativ dargestellt worden sei, hätten diese Artikel weder zur Gewalt noch zum bewaffneten Widerstand aufgerufen. Daher sei der Eingriff in die Pressefreiheit von Capan und Dogan nicht gerechtfertigt.
Im Zusammenhang mit dem Orhan Pamuk-Fall, in welchem sich die Türkei letztendlich dazu entschieden hatte, die Klage gegen den Bestseller-Autor Orham Pamuk wegen „Beleidigung des Türkentums“ fallen zu lassen (s. EURACTIV, 23. Januar 2006), sagte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn, das es für ihn klar sei, dass die Türkei jetzt erstmal die Lücken im Strafgesetzbuch schließen müsse, da diese für eine einschränkende und missbräuchliche Interpretation der Pressefreiheit zu viel Raum lassen würden.