Türkische Opposition: Kein Bedauern über zurückgewiesene Verfassungsänderung
Das türkische Parlament wies am 3. Mai eine Verfassungsänderung zurück, um es schwieriger zu machen, politische Parteien zu verbieten, was die Pläne der Regierung, eine während der Militärherrschaft in den 1980ern geschrieben Charta zu reformieren, durcheinander warf. Ein Vertreter der türkischen Hauptoppositionspartei sagte EURACTIV in einem Interview, dass der zurückgewiesene Artikel die autoritäre Regierung gestärkt hätte.
Das türkische Parlament wies am 3. Mai eine Verfassungsänderung zurück, um es schwieriger zu machen, politische Parteien zu verbieten, was die Pläne der Regierung, eine während der Militärherrschaft in den 1980ern geschrieben Charta zu reformieren, durcheinander warf. Ein Vertreter der türkischen Hauptoppositionspartei sagte EURACTIV in einem Interview, dass der zurückgewiesene Artikel die autoritäre Regierung gestärkt hätte.
Da die regierende AK-Partei einseitig eine Reihe von Gesetzesänderungen eingeführt hat, die dazu hätten führen können, die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz zu beeinträchtigen, bereut die CHP, die Republikanische Volkspartei, die abgelehnte Änderung nicht, sagte Parteisprecherin Kader Sevinç in einem exklusiven Gespräch mit EURACTIV in Brüssel.
„Der abgelehnte Artikel […] hätte einen autoritären Regierungsstil gefördert und es unmöglich für die Justiz gemacht, einzuschreiten, wenn eine politische Partei zum Beispiel paramilitärische Gruppen organisiert hätte“, so Sevinç.
Die AK-Partei von Premierminister Tayyip Erdo?an, die ihre Wurzeln im politischen Islam hat, aber das Bestreben, einen islamischen Staat schaffen zu wollen, dementiert, sagt, die Verfassungsreformen seien notwendig, um die Türkei den demokratischen Normen der EU näher zu bringen.
Doch die CHP, eine europäische sozialdemokratische Partei, die radikale demokratische und soziale Reformen in der Türkei fordert, ist der Meinung, dass einige der Reformen der AKP ernsthaft die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz untergraben und den bereits bestehenden problematischen Einfluss der Exekutive auf das System der Nominierung und Beförderung von Richtern und Strafverfolgern vergrößern könnten.
Die EU hat das Gesetz der Türkei zu politischen Parteien kritisiert, unter dessen Anwendung beinahe 20 Parteien seit dem Jahr 1982, als die Verfassung nach einem Staatscoup angenommen wurde, verboten wurden. 2008 hat ein Gerichtshof knapp abgelehnt, die regierende AKP zu verbieten, die seit 2002 an der Macht ist, befand sie jedoch für schuldig, anti-säkulare Aktivitäten durchgeführt zu haben, und verordnete eine Geldbuße.
„Das Verbot von Parteien ist ein Problem der demokratischen Kultur und der Gesetzesinterpretation. Die aktuelle Gesetzgebung kann sicherlich reformiert werden, aber nicht auf die Art, wie die AKP es vorgeschlagen hat, wodurch man Probleme mit noch mehr Problemen ersetzen würde“, so Sevinç.
Erdo?an warnte davor, dass er einen Volksentscheid einberufen würde, wenn er die nötige Stimmzahl für das Reformpaket nicht erreichen würde. Doch die überraschende Abstimmung im Parlament warf Fragen zur Einigkeit der AKP im Vorfeld der Parlamentswahlen im Juli 2011 auf.
Jede der 30 beantragten Gesetzesänderungen benötigt 367 von 550 Stimmen im AKP-dominierten Parlament, um als Gesetz angenommen zu werden. Die Regierung kann ein Referendum einberufen, wenn es wenigstens 330 Stimmen erhält.
Jeder Änderungsantrag, der weniger als 330 Stimmen erhält, fällt aus dem Paket heraus. Der Vorschlag, das Gesetz zu den Parteien zu ändern, einer der wichtigsten Teile des Reformpakets, erhielt 327 Stimmen und wird von politischen Beobachtern als gestorben betrachtet.
Die AKP hat 335 Sitze, was bedeutet, dass einige Abgeordnete die Parteidisziplin brachen und gegen die Reform stimmten.
„Vom 26. April an zeigen die letzten Umfragen, dass die AKP etwa 29 Prozent der Stimmen und die CHP etwa 26 Prozent hat. In jedem Fall können sich Umfragewerte und die öffentliche Meinung ändern“, so die CHP-Politikerin.
Um das gesamte Interview zu lesen (auf Englisch), klicken Sie bitte hier.