TV-Rechte: Kein Urheberschutz für Fußballspiele
Sportereignisse sind keine geistige Schöpfung, deshalb kann ihre Übertragung auch nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Grundsatzurteil zu Exklusivrechten für die Live-Übertragung von Fußballspielen der englischen Premier League entschieden.
Sportereignisse sind keine geistige Schöpfung, deshalb kann ihre Übertragung auch nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Grundsatzurteil zu Exklusivrechten für die Live-Übertragung von Fußballspielen der englischen Premier League entschieden.
Die Fußball-Vermarkter haben eine herbe Niederlage vor Gericht erfahren. Der englische Fußball-Verband Football Association Premier League (FAPL) wollte vor Gericht seine Rechte zur Fernsehausstrahlung der Premier League-Spiele gestärkt sehen. Stattdessen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, "dass die FAPL an den Spielen der Premier League kein Urheberrecht geltend machen kann, da diese Sportereignisse nicht als eigene geistige Schöpfungen eines Urhebers und damit nicht als ‚Werk‘ im Sinne des Urheberrechts der Union anzusehen sind".
Fußball-Liga gegen Pub-Besitzer
Die FAPL hat bisher die Exklusivrechte pro Mitgliedsstaat vergeben. Da die Preise für die Decoderboxen und -karten im europäischen Ausland teilweise billiger sind als in Großbritannien, haben britische Pub-Besitzer griechische Decoderkarten verwendet, um die Spiele der Premier League zu zeigen. Die FAPL wollte diese Praxis vom EuGH verbieten lassen. Der Gerichtshof hat stattdessen entschieden, dass "nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen".
Das System exklusiver Lizenzen verstoße auch gegen das EU-Wettbewerbsrecht der Union, "wenn die Lizenzverträge es untersagen, ausländische Decoderkarten Fernsehzuschauern zur Verfügung zu stellen, die die Sendungen außerhalb des Mitgliedstaats sehen wollen, für den die Lizenz erteilt wurde", so das Gericht weiter.
Geschützte Werke
Der EuGH hat aber auch festgestellt, dass "die Auftaktvideosequenz, die Hymne der Premier League, die zuvor aufgezeichneten Filme über die Höhepunkte aktueller Begegnungen der Premier League und einige Grafiken als ‚Werke‘ angesehen werden können und damit urheberrechtlich geschützt sind". Für "diese geschützten Werke" müssten sich die britischen Kneipenwirte die Zustimmung des "Urhebers der Werke", also der FAPL, einholen.
Fußball für alle
Der Gerichtshof hatte bereits Anfang des Jahres die Rechte der Fußball-Fans gestärkt. Laut dem EuGH-Urteil vom Februar sind die Endrunden der Fußball-WM und EM zu wichtig für die Europäer, um sie hinter der Bezahlschranke zu verstecken. Die Mitgliedsstaaten können den Verkauf exklusiver Übertragungsrechte an Bezahlfernsehsender daher verbieten (EURACTIV.de vom 17. Februar 2011).
Reaktionen
Andreas Schwab, CDU-Europaabgeordneter: "Nach dem Bosman-Urteil von 1995 ist das ein weiterer großer Schritt zu einem europäischen Fußballmarkt. Für die Fans ist das zunächst günstig, da die Übertragungskosten aufgrund des stärkeren Wettbewerbs und des Verlusts der Gebietsexklusivität sinken werden. Es ist aber auch abzusehen, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten von Ligen und Clubs ohne europäischen Bekanntheitsgrad eher verschlechtern werden."
Alexander Graf Lambsdorff, FDP-Europaabgeordneter: "Dank des heutigen Urteils des europäischen Gerichthofs wird Fußballschauen in Europa bald einfacher und günstiger. Das System nationaler Beschränkungen war offenkundig rechtswidrig, wie der Gerichtshof eindeutig und wenig überraschend festgestellt hat. Für die Fans ist das gut: Ab heute können wir unseren Lieblingsverein in jedem Urlaub problemlos überall verfolgen. Gleichzeitig können sich deutsche Fans auf mehr europäischen Fußball freuen. Denn mit dem heutigen Urteil wird spanischer Fußball im heimischen Wohnzimmer nicht nur einfacher zu empfangen sein, er wird wahrscheinlich auch günstiger. Zudem eröffnen sich mit dem heutigen Urteil auch neue Chancen für die Bundesliga. Denn ihre Erfolge – sowie die der Nationalmannschaft – haben den deutschen Fußball in den letzten Jahren attraktiver gemacht. Das heutige Urteil kann dazu beitragen, dass die Bundesliga sich schon bald mit Premier League und Primera Division auf Augenhöhe befindet."
mka
Links
Urteil zum Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen (4. Oktober 2011)
Zum Thema auf EURACTIV.de
WM und EM: Fußball für alle (17. Februar 2011)