UN: Spanien hat Rechte von katalanischem Separatisten verletzt
Spanien hat laut dem UN-Menschenrechtsausschuss die politischen Rechte des derzeitigen Europaabgeordneten und ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont - und die seiner Wähler - verletzt, indem es ihm seinen Sitz im Regionalparlament entzog.
Spanien hat laut dem UN-Menschenrechtsausschuss die politischen Rechte des derzeitigen Europaabgeordneten und ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont – und die seiner Wähler – verletzt, indem es ihm seinen Sitz im Regionalparlament entzog.
In einer am Donnerstag (18. Mai) bekanntgemachten Entscheidung kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Suspendierung gewählter Abgeordneter „wegen angeblicher Straftaten, die auf öffentlichen und friedlichen Handlungen beruhen“, nicht als mit dem Erfordernis vereinbar angesehen werden könne, dass sie „auf vernünftigen und objektiven Gründen“ beruhen müsse.
Die Entscheidung bestätige „die Verletzung der politischen Rechte des im Exil lebenden Präsidenten und stellt damit das demokratische Ansehen Spaniens infrage“, heißt es in einer Mitteilung des Kabinetts von Puigdemont.
Die Entscheidung Spaniens wurde 2018 vom Obersten Gerichtshof bestätigt und stützt sich auf ein Gerichtsverfahren gegen Puigdemont nach dem von den spanischen Behörden als illegal eingestuften Unabhängigkeitsreferendum von 2017.
Der UN-Menschenrechtsausschuss, der sich aus 18 unabhängigen Experten zusammensetzt, überwacht die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR). Da Spanien Vertragspartei des Pakts und des Fakultativprotokolls zum Pakt ist, ist es an die Entscheidungen des Ausschusses aufgrund von Individualbeschwerden gebunden.
Dem Beschluss zufolge verstieß der Schritt Spaniens, Puigdemont seines Mandats zu entheben, gegen Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Bürgern das Recht garantiert, „an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen“ und „in echten, regelmäßig stattfindenden, allgemeinen und gleichen Wahlen in geheimer Abstimmung zu wählen und gewählt zu werden, wobei die freie Willensäußerung der Wähler gewährleistet sein muss.“
Der Ausschuss fordert Spanien außerdem auf, die Entscheidung „zu veröffentlichen und weithin zu verbreiten“ und gibt dem Land 180 Tage Zeit, den Ausschuss über die Maßnahmen zu informieren, die es zur Umsetzung des Urteils und zur Wiedergutmachung ergriffen hat, sowie über Maßnahmen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.
In diesem Fall hält der Ausschuss das Urteil selbst jedoch für eine „ausreichende“ Wiedergutmachung, sodass Spanien nicht verpflichtet ist, Puigdemonts Parlamentssitz zurückzugeben oder eine Entschädigung zu leisten.