Verkehrsminister einigen sich über EU-Führerschein [DE]

Die EU-Verkehrsminister haben sich endlich zurdie Richtlinie über den Führerschein geeinigt.  Bis spätestens 2032 sollen alle nationalen Führerscheine in den EU-Mitgliedstaaten durch einen neuen europäischen Führerschein ersetzt werden.

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Die EU-Verkehrsminister haben sich endlich zurdie Richtlinie über den Führerschein geeinigt.  Bis spätestens 2032 sollen alle nationalen Führerscheine in den EU-Mitgliedstaaten durch einen neuen europäischen Führerschein ersetzt werden.

Am 27. März 2006 haben die EU-Verkehrsminister sich über die Richtlinie über den Führerschein geeinigt, so dass diese im Verlauf diesen Jahres ohne weitere Verspätung vom Europäischen Parlament angenommen werden kann.  Hiermit wurde dem dreijährigen politischen Stillstand zwischen den fünf Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen und Dänemark, ein Ende gesetzt.

Abhängig von den Präferenzen, kann jeder Mitgliedstaat unabhängig entscheiden, ob sie einen Mikrochip in dem neuen Führerscheinmodell in Kreditkartenformat einführen oder nicht.  Nach einer 26-jährigen Übergangsphase wird der neue Führerschein europaweit eingeführt.  Der Pkw-Führerschein soll für 10 Jahre gültig sein (für Busse, Lkw und Reisebusse ist die Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre begrenzt), allerdings können die Mitgliedstaaten diese auf 15 Jahre erhöhen.  Obwohl der Vorschlag der Kommission, die Gültigkeit des Führerscheins für Autofahrer über 65 Jahre einzuschränken, nicht in die Richtlinie mit aufgenommen worden ist, haben die Mitgliedstaaten das Recht die Verlängerung des Führerscheins von ärztlichen Untersuchungen abhängig zu machen.

Ziel dieser neuen Richtlinie ist es den Führerscheinbetrug eindämmen.  Des Weiteren enthält sie Maßnahmen zur Bekämpfung des „Führerscheintourismus“ und gibt den Anstoß zum Aufbau eines EU-weiten Netzwerkes zum Datenaustausch über Führerscheine.  Zusätzlich entschieden die EU-Verkehrsminister die Regel bezüglich Motorradführerscheine zu verschärfen.  Dies betriff insbesondere die Mindestanforderungen für den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins sowie laufende Schulungen für Fahrprüfer.