Versicherungsbranche warnt EU-Kommission vor Investitionsstau
Die EU-Kommission wird in der zweiten Jahreshälfte Maßnahmen für die Versicherungsbranche vorschlagen. Interessensvertretungen warnen allerdings, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die private Finanzierungskapazität untergraben könnte.
Die EU-Kommission wird in der zweiten Jahreshälfte Maßnahmen für die Versicherungsbranche vorschlagen. Interessensvertretungen warnen allerdings, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die private Finanzierungskapazität untergraben könnte.
Die Interessenvertretung der Versicherungsbranche, Insurance Europe, fordert eine Lockerung der Regeln für den Sektor. Die bestehenden Vorschriften würden demnach die Fähigkeit der Versicherer gefährdeten, mit langfristigen Investitionen zu den Wachstums- und Energiewendezielen der EU beizutragen.
Die Überprüfung der grundlegenden aufsichtsrechtlichen, operativen und Berichterstattungsanforderungen für den Versicherungssektor (auch Solvency II genannt) wurde im Dezember letzten Jahres abgeschlossen. Die Kommission und die EU-Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) müssen jedoch noch Durchführungsstandards (auch „Gesetzgebung der zweiten Stufe“ genannt) festlegen, durch die entscheidende Aspekte des Gesetzes definiert werden.
Diese bestehen in erster Linie aus den Kapitalanforderungen. Dabei handelt es sich um Puffer, die die Unternehmen zur Absicherung ihrer Investitionen zurücklegen müssen.
„Die Überprüfung von Solvency II muss im Kontext der umfassenderen strategischen Agenda der EU zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, zur Bewältigung des ökologischen und digitalen Wandels und zur Unterstützung der Fortschritte bei der Vollendung der Kapitalmarktunion gesehen werden“, heißt es in einem letzte Woche veröffentlichten Positionspapier des Versicherungsverbands.
Es wird darin gewarnt, dass „der erste Entwurf […], den die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten vorlegt, nicht in allen diskutierten Bereichen die erforderlichen Ergebnisse erzielen wird.“
„Alternative Kalibrierungen sind erforderlich“, heißt es weiter.
Nächste sechs Monate entscheidend
Der aktualisierte Solvency-II-Rahmen enthält auch Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen. Damit sollen unter anderem die Auswirkungen kurzfristiger Volatilität auf den Wert dieser Anlagen herausgerechnet und so kurzfristige Umschichtungen und übermäßige Investitionen in Derivate verhindert werden. Diese würden wiederum die Volatilität und prozyklische Effekte erhöhen (wie zum Beispiel laufende Marktbewegungen verstärken).
Zu diesem Zweck wird festgelegt, wie die sogenannte „Risikomarge“, ein Puffer gegen das Insolvenzrisiko, sowie die Höhe der vorgeschriebenen Kapitalabsicherung für Aktienpositionen, Volatilitätsanpassungen und die sogenannten risikofreien Renditen zu berechnen sind.
Die Einzelheiten dieser Berechnungen werden jedoch erst durch einen sogenannten „delegierten Rechtsakt“ im Rahmen der Gesetzgebung der zweiten Stufe festgelegt. Diesen wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU vorschlagen, die die Maßnahmen nur billigen oder ablehnen können, ohne sie zu ändern.
Es wird erwartet, dass die Kommission bis Ende des Jahres offizielle Vorschläge für die Durchführungsbestimmungen von Solvency II vorlegen wird. Insurance Europe argumentiert jedoch, dass die bisher in Umlauf gebrachten Vorschläge nicht garantieren würden, dass die Versicherer ihre langfristigen Risiken nicht neu anpassen oder einschränken müssten, um die neuen Regeln zu erfüllen. Somit würden sie die Ziele der Überarbeitung des Rahmens nicht erreichen.
Insgesamt sagte die Gruppe, dass die im letzten Jahr zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten ausgehandelte hochrangige Vereinbarung zwar einen positiven Fortschritt darstelle. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass die Vorschläge der Gesetzgebung der zweiten Stufe eine Rückkehr zu einem konservativeren Ansatz darstellten, der die Investitionen abwürgen würde.
Angus Scorgie, Leiter der Abteilung für aufsichtsrechtliche Regulierung bei der Vereinigung, sagte, dass die Risikomarge „übertrieben und unnötig“ sei. Nach Ansicht der Gruppe würde sie das verfügbare Kapital der Versicherer derzeit um 141 Milliarden Euro verringern.
„Wenn man bedenkt, dass die derzeitige Risikomarge in Europa bis zu dreimal so hoch ist wie im Vereinigten Königreich, doppelt so hoch wie in Japan und dass es in den USA überhaupt keine Risikomarge gibt, halten die derzeitigen europäischen Kalibrierungen Kapital zurück, das die europäische Wirtschaft dringend benötigt“, warnte Scorgie.
„Die Überprüfung von Solvency II ist eine hervorragende Gelegenheit für die neu gewählte Präsidentin der Europäischen Kommission, ihre Versprechen, Kapital freizusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu steigern, zu erfüllen“, fügte er hinzu.
Die Gruppe drängt auf Änderungen, die „die Größe und Volatilität der Risikomarge ungefähr halbieren“ und „die Risikotragfähigkeit der Branche um bis zu 70 Milliarden Euro“ erhöhen könnten.
Die Staats- und Regierungschefs der EU, die Finanzminister und die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen selbst haben vor kurzem signalisiert, dass sie möglicherweise eine Reihe bestehender Vorschriften für den Finanzsektor ändern könnten. Dazu gehören auch Kapitalvorschriften für Vermögenswerte wie Verbriefungen und Investitionen in kleine und mittelständische Unternehmen. Dadurch sollen der Fluss der Kapitalmärkte gefördert und die für die EU verfügbaren Investitionen erhöht werden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]