Vorhaben aus Brüssel kritisch verfolgen

Der Lissabon-Vertrag ist am 1. Dezember ein Jahr in Kraft. EURACTIV.de zieht eine Zwischenbilanz mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Gunther Krichbaum (CDU) schreibt über die unterschiedlichen Möglichkeiten der nationalen Parlamentarier, die neuen Rechte auch in praktische Politik umzusetzen.

Nationale Parlamente sollten ihre Kapazitäten in der Europapolitik angleichen, fordert Gunther Krichbaum (CDU, Bildmitte). Im Bild: Gemeinsame Sitzung der EU-Ausschüsse des Bundestages, des polnischen Senats und Sejms sowie der französischen Assemblée Nat
Nationale Parlamente sollten ihre Kapazitäten in der Europapolitik angleichen, fordert Gunther Krichbaum (CDU, Bildmitte). Im Bild: Gemeinsame Sitzung der EU-Ausschüsse des Bundestages, des polnischen Senats und Sejms sowie der französischen Assemblée Nat

Der Lissabon-Vertrag ist am 1. Dezember ein Jahr in Kraft. EURACTIV.de zieht eine Zwischenbilanz mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Gunther Krichbaum (CDU) schreibt über die unterschiedlichen Möglichkeiten der nationalen Parlamentarier, die neuen Rechte auch in praktische Politik umzusetzen.

Zum Autor

" /Gunther Krichbaum (CDU) ist seit 2002 Abgeordneter des Deutschen Bundestages und seit Juni 2007 Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag.


Vor einem Jahr ist – nach über 10 Jahren Verhandlungszeit – der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten, der die EU-Institutionen nach dem Beitritt von 12 neuen Mitgliedsstaaten schlagkräftiger macht und der vor allem eine Antwort auf das oft beklagte Demokratiedefizit auf europäischer Ebene gibt.

Durch die Schuldenkrise Griechenlands, die Einrichtung des Euro-Rettungsschirms und die ganz aktuelle Nutzung dieses Mechanismus durch Irland konzentrierte sich die europäische Öffentlichkeit in diesem ersten Jahr vor allem auf Fragen der Staatshaushalte und -verschuldung und neue Ansätze zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Daneben sind die Etablierung der neuen ständigen Ratspräsidentschaft und der neuen Hohen Vertreterin sowie der Aufbau des Europäischen Auswärtigen Diensts etwas in den Hintergrund getreten.

Mitwirkungsrechte des Bundestages

Bei der Beurteilung, ob der Vertrag von Lissabon die in ihn gesetzten Erwartungen hinsichtlich einer verbesserten parlamentarischen Kontrolle der Europapolitik erfüllt, ist eine Feststellung wichtig: Die umfassenden Mitwirkungsrechte in Fragen der Europapolitik, über die der Deutsche Bundestag seit einem Jahr verfügt, ergeben sich nicht unmittelbar aus dem Vertrag von Lissabon, sondern aus der deutschen, rein nationalen Begleitgesetzgebung. Diese wurde zeitgleich mit der Vertragsratifizierung verabschiedet und nach dem Urteil des Bundesverfassungsrechts vom Sommer letzten Jahres an den Richterspruch angepasst. Dies zu betonen ist wichtig, denn nicht alle nationalen Parlamente verfügen über ähnliche Rechte zur Einflussnahme auf ihre Regierungen im Vorfeld europäischer Beschlussfassungen.

Selbstbewusste Parlamente

Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente haben ihre neuen Rechte selbstbewusst aufgegriffen. Dies zeigte sich in diesem Jahr auf der Ebene des Europäischen Parlaments ganz augenfällig bei den Verhandlungen mit den USA über SWIFT. Hier hat der fraktionsübergreifende Widerstand der Europaabgeordneten dafür gesorgt, dass der ursprüngliche Entwurf des Abkommens verworfen wurde und neue Verhandlungen begannen, die zu mehr Datenschutz und Transparenz führten.

Auch der Deutsche Bundestag hat seine neuen Rechte sehr intensiv genutzt. So hat sich beispielsweise die Zahl der sogenannten "Stellungnahmen" nach Art. 23 GG deutlich erhöht, mit denen der Bundestag seine Auffassung zu EU-Gesetzgebungsakten darlegt. Diese muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen in Räten zugrunde legen und darf hiervon nur aus wichtigen integrationspolitischen Gründen abweichen. Damit wird die Bundesregierung in ihrem Verhalten während der Verhandlungen also weitgehend an den Willen des Parlaments gebunden. Die erhöhe Zahl dieser Stellungnahmen begrüße ich sehr. Denn dies zeigt, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen stärker mit europäischer Rechtsetzung befassen.

Subsidiaritätsrüge gegen Kompetenzüberschreitung

Zudem hat der Bundestag kürzlich bei dem Vorschlag der EU-Kommission zur Einlagensicherung der Banken erstmals mit Hilfe einer Subsidiaritätsrüge die Überschreitung der Kompetenzen der Kommission gerügt. Zwar wurde dabei das notwendige Quorum europaweit nicht erreicht, weil die spezielle Ausgestaltung der Institutssicherung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken so nur noch in Österreich zu finden ist und daher in den übrigen Mitgliedstaaten das Problembewusstsein an dieser Stelle geringer war. Es zeigt sich aber, dass die Vorhaben aus Brüssel im Bundestag kritisch, aufmerksam und dennoch zunehmend konstruktiv verfolgt werden. Zudem ist seit einem Jahr in allen Belangen der Europapolitik auch ein stärkeres Zugehen der Bundesregierung auf das Parlament festzustellen.

Am Ende des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages muss festgestellt werden, dass die Möglichkeiten der nationalen Parlamentarier, die neuen Rechte auch in praktische Politik umzusetzen, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Dies hängt nicht nur mit verschiedenen parlamentarischen Traditionen und der Rolle der nationalen Regierung im parlamentarischen Willensbildungsprozess zusammen, sondern vor allem auch mit der personellen Ausstattung der Abgeordneten.

Für verstärkte interparlamentarische Zusammenarbeit

Das deutsche System, in dem die Abgeordneten über mehrere Mitarbeiter verfügen, die sie in ihrer Arbeit unterstützen und in dem die Fraktionen ebenfalls eigene Experten beschäftigen, die zum Teil aus den Ministerien entliehen sind, ist in anderen Staaten vollkommen unbekannt. Wenn aber die nationalen Parlamente ihrer Aufgabe nachkommen sollen, europapolitische Entwicklungen frühzeitig demokratisch zu begleiten und auf Fehlentwicklungen zu reagieren, müsste es hier zu einer Angleichung kommen.

Umso größere Bedeutung hat in dieser Situation eine noch verstärktere interparlamentarische Zusammenarbeit, um gegenseitig Erfahrungen auszutauschen und gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Als Plattform hierfür bietet sich die COSAC an, die Konferenz der nationalen Europaausschüsse. Allerdings sind die COSAC-Treffen noch viel zu stark von einem formalisierten Austausch vorgefertigter Statements geprägt, während echte Debatten zu kurz kommen. Hier müssen auch wir Parlamentarier noch besser werden!

Ein erster Schritt zu mehr Zusammenarbeit und Transparenz ist sicher das webbasierte Interparliamentary EU Information Exchange (IPEX), mit dessen Hilfe nicht nur die nationalen Parlamentarier, sondern jeder Interessierte die jeweiligen nationalen Stellungnahmen nachlesen kann.

Am Freitag veröffentlicht EURACTIV.de den Gastkommentar "Die Zukunft der Union liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit" von Almut Möller, Programmleiterin am Alfred von Oppenheim-Zentrum für Europäische Zukunftsfragen im Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in Berlin.

Ein Jahr Lissabon-Vertrag – Die Kommentare


Georg Walter (Asko Europa-Stiftung):
Keine Antwort auf die drängende Frage

Michael Roth (SPD): Verfassungsromantik ade?

Markus Ferber (CSU): Happy Birthday, Lissabon-Vertrag?

Gunther Krichbaum (CDU): Vorhaben aus Brüssel kritisch verfolgen

Links


EURACTIV.de:
Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag (LinkDossier)