Zahlungsverzug nähert sich Deal
Öffentliche Körperschaften und private Unternehmen würden verpflichtet werden, sich an Fristen zu halten, wenn sie ihre Gläubiger zahlen, um hohe Zinsen auf ihre Schulden zu vermeiden. Dies zeigt der Entwurf eines Abkommens zwischen den EU-Institutionen zur Umgestaltung der Richtlinie zum Zahlungsverzug.
Öffentliche Körperschaften und private Unternehmen würden verpflichtet werden, sich an Fristen zu halten, wenn sie ihre Gläubiger zahlen, um hohe Zinsen auf ihre Schulden zu vermeiden. Dies zeigt der Entwurf eines Abkommens zwischen den EU-Institutionen zur Umgestaltung der Richtlinie zum Zahlungsverzug.
Sie hätten bereits ziemlich viele Probleme ausgemerzt und es stünden nicht viel mehr zur Debatte, sagte die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zum Zahlungsverzug, Barbara Weiler (S&D, Deutschland), gegenüber EURACTIV am Ende des ersten Trialog-Treffens zwischen den EU-Institutionen. Es zielte darauf ab, einen endgültigen Kompromiss zu einem für die EU-weite Wirtschaft heiklen Gesetzestext zu finden.
Die größte Errungenschaft des Treffens, das am 31. August stattfand, war es, den Umfang der revidierten Regeln zu erweitern. Dem vorläufigen Deal zufolge werden Zahlungen zwischen zwei privaten Geschäften unter die neue Richtlinie fallen, während der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission auf Zahlungen seitens öffentlicher Körperschaften limitiert gewesen sei.
Dies erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr und soll einen stark positiven Einfluss auf die gesamte EU-Wirtschaft haben. In der Tat werden viele gesunde Unternehmen finanziell erwürgt durch die verspäteten Zahlungen seitens ihrer Schuldner, die in manchen Ländern Jahre brauchen, um für erhaltene Dienstleistungen zu zahlen.
Dem ersten, doch noch nicht festgelegten Abkommen zufolge beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten und das Parlament, eine 60-Tage-Grenze für Zahlungen zwischen privaten Unternehmen. Im Falle von Verzögerung sollten dem Schuldner Zinsen angerechnet werden.
Im Trialog, was im EU-Jargon gesetzliche Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat bedeutet, einigten sich die Teilnehmer auch, einen anfänglichen Vorschlag zu verwerfen, statt Zinsen andere Sanktionen einzuführen.
Stattdessen beschlossen sie, im Falle einer Zahlungsverzögerung ein Minimum von 40 Euro Entschädigung zuzüglich zu den Zinszahlungen durchzusetzen.
Umstrittene Ausnahmen
Die gesamte Anstrengung, die Regeln strenger zu machen, um den Zahlungsverzug zu verhindern, könnte jedoch von einer Reihe an Ausnahmen ernsthaft gehindert werden. Die Mitgliedsstaaten hatten darauf bestanden, diese in den überarbeiteten Gesetzestext hineinzufügen.
Die kontroverseste Ausnahme betrifft die Anwendung der 60-Tage-Frist auf Zahlungen zwischen Geschäften.
Diese Zahlungen sollen nicht mehr als 60 Tage betreffen, es sei denn, es sei zwischen Schuldner und Gläubiger anderweitig abgemacht, und unter der Voraussetzung, dass der Gläubiger nicht „äußerst in Nachteil gerät“, steht es in dem Text, den der Rat vorgeschlagen hat und den das Parlament im Großen und Ganzen angenommen hat.
Auf Grund dieser Ausnahme gehen kleine Firmen das Risiko ein, von großen Auftraggebern gezwungen zu werden, die Frist nicht anzuwenden. Dies würde eine offensichtliche Umgehung der neuen Regelung bedeuten.
Eine weitere Ausnahme, die weniger kontrovers ist, betrifft die Anwendung von ausgeweiteten Deadlines auf spezielle Sektoren, insbesondere den Gesundheitssektor, der bedeutsamere Schuldenlasten und Zahlungsverzüge kennt als andere Sektoren.
Offene Fragen
Einige Fragen müssen von den Verhandlungspartnern noch gelöst werden. Das Parlament drängt darauf, die Originalfrist für Zahlungen von öffentlichen Körperschaften, die die Kommission vorgeschlagen hatte, beizubehalten. Diese sollte auf 30 Tage anberaumt werden mit einer möglichen Verlängerung auf 60 Tage in Bereichen wie der Gesundheitsvorsorge (EURACTIV 30.04.10).
Dem Rat falle es schwer, die 60-Tage-Frist zu akzeptieren, berichtete eine Quelle in der Kommission, die am Trialog teilgenommen hat.
Der legale Rahmen für öffentliche Unternehmen steht auch zur Debatte. Es bleibt unklar, ob sie den Regeln für öffentliche Körperschaften oder Privatunternehmen unterworfen werden würden.
Darüber hinaus debattieren die Teilnehmer noch die Zinsraten, die gezahlt werden müssen, wenn die Frist überschritten wird. Die Kommission und der Rat haben sich auf sieben Prozent geeinigt, wohingegen das Parlament auf neun Prozent drängt. Jedoch sei alles verhandelbar, gestand die Berichterstatterin im Parlament, Weiler, ein.
Eine zweite Verhandlungsrunde wird am 6. September stattfinden, um Teile des Vorschlags zu diskutieren, die noch nicht debattiert worden sind, doch als weniger kontrovers gelten. Ein drittes mögliches Treffen könnte später abgehalten werden, um noch offene Fragen zu klären.
Die Frist für die Abstimmung in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments ist nach wie vor die zweite Hälfte Oktober.