Zugriff auf Fluggastdaten um Terrorismus zu bekämpfen [DE]

Die Kommission möchte, dass alle Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU fliegen, private Daten ihrer Fluggäste, wie Pass- und Kreditkartennummern, an EU-Geheimdienste weiterleiten. Während die Kommission der Meinung ist, diese Maßnahme werde einen Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus leisten, fürchten andere, sie werde die grundlegenden Rechte auf Privatsphäre gefährden.

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Die Kommission möchte, dass alle Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU fliegen, private Daten ihrer Fluggäste, wie Pass- und Kreditkartennummern, an EU-Geheimdienste weiterleiten. Während die Kommission der Meinung ist, diese Maßnahme werde einen Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus leisten, fürchten andere, sie werde die grundlegenden Rechte auf Privatsphäre gefährden.

Fluggesellschaften, die in die oder aus der EU flögen, würden verpflichtet sein, 19 persönliche Daten eines jeden Fluggastes an bestimmte Risikoanalyseeinheiten im ersten Mitgliedstaat, in dem das Flugzeug landen wird, zu übermitteln – zu diesen zählten Namen, Reisedaten, vollständige Reiseroute, Rechnungsdaten und Gepäckinformationen. 

Innereuropäische Flüge würden nicht unter diese Verpflichtung fallen.

Die so genannten Passenger Information Units (PIU; Fluggastinformationseinheit) würden dann dafür verantwortlich sein, das Risiko eines terroristischen Angriffs der Reisenden zu beurteilen und diejenigen zu bestimmen, die bei deren Ankunft oder Abflug weiteren Untersuchungen unterzogen werden sollten.

Alle Informationen würden für fünf Jahre und anschließend für weitere acht Jahre in einer ‚ruhenden’ Datenbank gespeichert werden. Zu letzterer würde nur in ‚Ausnahmefällen’ ein Zugang gewährt werden, als Reaktion auf eine ‚spezifische und tatsächliche Bedrohung, die mit der Vermeidung oder dem Kampf von terroristischen Angriffen oder organisiertem Verbrechen’ in Verbindung stehe.

Aus Gründen der Privatsphäre schließt der Vorschlag die Weitergabe von ‚sensiblen’ Daten aus. Zu diesen zählen: die ethnische Herkunft, die politische Meinung, der religiöse oder philosophische Glaube, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, sowie Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben der betreffenden Person angehen. Jegliche Informationen dieser Art, die weitergereicht würden, müssten sofort gelöscht werden, so der Vorschlag.

Die Kommission betonte, dass Fluggesellschaften, gemäß einer Richtlinie von 2004, bereits verpflichtet seien, erweiterte Fluggastdaten (API; Advance Passenger Information) zu übermitteln. Zu diesen zählten beispielsweise offizielle biographische Angaben, die aus dem Pass ermittelt werden können. Diese müssen an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten gerichtet werden, um der illegalen Einwanderung zu begegnen. Die Kommission unterstreicht weiterhin, dass der neue Plan den Fluggesellschaften keine zusätzliche Last aufbürden würde.