"Die EU muss auf Weißrussland zugehen"

Die EU will ihre Sanktion gegen Weißrussland trotz gelenkter Wahlen vom vergangenen Wochenende für vier Monate aussetzen. Gut so, findet SWP-Expertin Astrid Sahm. Vier Gründe, wieso Brüssel auf Minsk zugehen sollte.

Österreichs Außenminister Sebastian Kurz (li.) mit Weißrusslands Präsidenten Alexander Lukaschenko.
Österreichs Außenminister Sebastian Kurz (li.) mit Weißrusslands Präsidenten Alexander Lukaschenko. [<a href="https://www.flickr.com/photos/minoritenplatz8/21800624841/in/photolist-74XJos-oVc2WV-gHM3ei-JzNx2-gHLn2w-nTEyo-gHLZby-gHMkEP-gLKWPe-gHMR6H-ap8oBh-ap8oxQ-ap8oub-ap5Da2-ap5D5p-ap8oj9-ap5CXM-ap5CTM-ap8o9L-gH1mwb-bmvjtd-ws8PJ5-bstNxP-ymBmTb-zdrUf6-wn2fe3-yfJfsX-ap8o6o-gHLZQv-KHQNr-3oHhaP-8BcBQ3-pRW4x-pRW4r-wZXWg-rwCjny-sc4vSA-stCVWR-rWEoL5-sB5bUY-rWRtRn-sB6xF7-sTFrn2-sRm17N-sTEXve-sTFpcF-sTFo4i-sTEV7M-sB55Jb-rWRnzp" target="_blank" rel="noopener">[Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres/Flickr]</a>]

Die EU will ihre Sanktion gegen Weißrussland trotz gelenkter Wahlen vom vergangenen Wochenende für vier Monate aussetzen. Gut so, findet SWP-Expertin Astrid Sahm. Vier Gründe, wieso Brüssel auf Minsk zugehen sollte.

Belarus und die EU haben eine wechselhafte Beziehungsgeschichte. Der seit 1994 amtierende Präsident Alexander Lukaschenko wurde erstmals 1996 zum Outsider in Europa, als er per Verfassungsreferendum die Gewaltenteilung de facto aufhob. Weder die Aussetzung der Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der EU noch die Aufhebung des Gaststatus im Europarat brachten Lukaschenkp damals von seinem Kurs ab. Seitdem haben die europäischen Organisationen abwechselnd auf Dialog und Sanktionen gesetzt, um eine Annäherung des belarussischen Regimes an ihre Standards zu erreichen. Das offizielle Minsk hat sich den europäischen Anforderungen jedoch letztendlich stets verweigert.

Wirkungslose Sanktionen

Ihren Tiefpunkt erreichten die Beziehungen nach den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 2010. In Reaktion auf die gewaltsame Niederschlagung der Proteste am Wahltag und die Verurteilung mehrerer oppositioneller Präsidentschaftskandidaten zu langjährigen Haftstrafen verhängte die EU neue Sanktionen. Allerdings hatten diese Sanktionen – Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen mehr als 200 Personen und wenige ausgewählte Unternehmen – lediglich einen symbolischen Charakter. Ihr wesentlicher Effekt bestand darin, dass Belarus sich noch deutlicher Russland zuwandte, von dessen Krediten und Subventionen das wirtschaftliche Überleben des Lukaschenko-Regimes ohnehin seit Jahren abhängt.

Im Jahr 2013 nahm die EU daher wieder Sondierungsgespräche mit dem offiziellen Minsk auf, um eine gemeinsame Agenda für die zukünftige Kooperation zu formulieren – und damit Anreize für Reformen zu setzen. Verstärkt wurde diese Annäherung seit 2014 durch den Ukraine-Konflikt, in dem Lukaschenko sich erkennbar von Moskau distanzierte und Minsk zum Austragungsort internationaler Vermittlungsgespräche wurde. Doch ungeachtet der Intensivierung der Beziehungen blieben die EU-Sanktionen weiter in Kraft. Die EU machte unmissverständlich deutlich, dass eine Aufhebung erst im Falle der Freilassung aller politischen Gefangenen möglich werde.

Gelenkte Wahlen

Diese zentrale EU-Forderung erfüllte Lukaschenko schließlich am 22. August, als der Präsidentschaftswahlkampf in Belarus bereits offiziell begonnen hatte. Gewarnt durch die gewaltsame Eskalation im Jahr 2010 kündigte die EU daraufhin an, über eine Aufhebung ihrer Sanktionen erst nach den Präsidentschaftswahlen am 11. Oktober zu entscheiden. Dies geschah in der Erwartung, die belarussische Führung dadurch zumindest während des Wahlkampfs zu einem moderateren Kurs gegenüber der Opposition zu bewegen.

In der Tat konnte die Opposition seit September mehrere Kundgebungen abhalten, ohne dass es zu neuen Verhaftungen kam. Zudem vermochten die drei alternativen Präsidentschaftskandidaten, von denen lediglich Tatjana Karatkewitsch als unabhängig gelten kann, ihren Wahlkampf weitgehend unbehindert zu führen. Allerdings blieben ihre Zugangsmöglichkeiten zu den Medien beschränkt. Gleichzeitig wurden von staatlicher Seite sämtliche administrativen Ressourcen mobilisiert, um das vom Staatsoberhaupt im Vorfeld der Wahlen öffentlich verkündete Wunschergebnis zu gewährleisten. So gaben 36 Prozent der Bürger ihre Stimme bereits vor dem eigentlichen Wahltag ab, und die Stimmauszählung blieb weitgehend intransparent.

Erkennbare Veränderungen

Dementsprechend kritisch fällt auch die Bewertung der internationalen Wahlbeobachtungsmission der OSZE aus, die hinsichtlich des Wahlprozesses keine signifikanten Verbesserungen gegenüber den Wahlen von 2010 feststellte. Dennoch gibt es Veränderungen, die für ein Aussetzen der EU-Sanktionen gegenüber Belarus sprechen.

Erstens lässt sich selbst in dem offiziellen Wahlergebnis trotz des scheinbar triumphalen Wahlsiegs Lukaschenkos von 83,5 Prozent eine zunehmende Proteststimmung erkennen: Landesweit stimmten 6,4 Prozent der Wähler gegen alle Kandidaten, in der Hauptstadt Minsk sogar 20 Prozent. Die politische Führung kann diese wachsende kritische Masse nicht ignorieren.

Lukaschenko hat zweitens erstmals keine wirtschaftlichen Wahlversprechen gemacht, sondern die Bevölkerung auf mit Einschnitten verbundene Reformen eingestellt. Dies deckt sich mit dem von Belarus bekundeten Interesse an einem neuen IWF-Kredit. Im vergangenen Mai hat die belarussische Führung zudem einer Roadmap für die Hochschulreform zugestimmt, um dem Bologna-Prozess beizutreten und mehr zahlende ausländische Studierende ins Land zu locken. Dieser erkennbare wirtschaftliche Handlungsdruck erhöht die Chancen der EU, mit dem offiziellen Minsk eine Reformagenda auszuhandeln.

Drittens hat die Opposition mit Tatjana Karatkewitsch ein Gesicht bekommen, das für eine Strategie des friedlichen Wandels steht, die reformoffene Vertreter des Staatsapparats einbezieht. Damit trifft Karatkewitsch den Nerv weiter Teile der Bevölkerung, die angesichts des Ukraine-Konflikts Angst vor einem gewaltsamen Umsturz haben. Die EU sollte daher die Befürworter des Dialogs auf Seiten von Staat und Zivilgesellschaft stärken.

Und viertens wird Russland von Lukaschenko zunehmend als Bedrohung der nationalen Souveränität und seines eigenen Machtanspruchs wahrgenommen. Der belarussische Präsident hat daher ein Interesse an verbesserten Beziehungen zur EU, die es ihm erlauben würden, seine Position gegenüber Moskau zu stärken. Es ist daher davon auszugehen, dass er nach dem Aussetzen der Sanktionen zumindest keine Schritte unternimmt, die die Annäherung an die EU in Frage stellen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen steigen die Chancen für die EU, durch einen Ausbau der Beziehungen die Reformkräfte in Belarus zu stärken. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass die belarussische Führung Reformbereitschaft lediglich simuliert. Zudem darf die EU keine vollständige Abkehr des Landes von Russland erwarten. Mit fortgeführten Sanktionen lassen sich positive Veränderungen jedoch auf keinen Fall bewirken. Diese könnten vielmehr eine neue politische Repressionswelle auslösen. Die EU sollte daher die 2010 verhängten Sanktionen aussetzen und dies mit der Perspektive einer vollständigen Aufhebung verbinden, sofern es in einem Jahr keine neuen politischen Gefangenen gibt.

Die Autorin

Astrid Sahm ist Gastwissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Osteuropa und Eurasien der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Sie forscht u.a. zur Entwicklung des politischen Systems in Belarus im europäischen Kontext. Die Stiftung berät Bundestag und Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. Der Text ist auch auf der SWP-Homepage in der Rubrik Kurz gesagt erschienen.