Unternehmensbesteuerung europäisch harmonisieren
FES-Standpunkt zur GKKBDie EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, wie Steuerdumping innerhalb der EU zu verhindern ist. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung kritisiert nun erhebliche Mängel im Richtlinien-Entwurf zur "Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage" (GKKB).
FES-Standpunkt zur GKKBDie EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, wie Steuerdumping innerhalb der EU zu verhindern ist. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung kritisiert nun erhebliche Mängel im Richtlinien-Entwurf zur „Gemeinsamen
Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage“ (GKKB).
Über die Autoren
Dr. Thomas Rixen ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).
Dr. Susanne Uhl ist Geschäftsführerin der Region Schleswig-Holstein Nordwest des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und war von 2008 bis 2011 als Referatsleiterin Steuerpolitik für den DGB-Bundesvorstand in Berlin tätig.
Die Internationale Politikanalyse (IPA) der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) "Unternehmensbesteuerung europäisch harmonisieren! Was zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs in der EU nötig ist" finden Sie hier.
Kurzzusammenfassung
Die Unternehmensbesteuerung muss europäisch harmonisiert werden, um den schädlichen Steuerwettbewerb zu begrenzen. Nur dann können die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre vertraglich verbürgte Souveränität in Steuerfragen auch faktisch ausüben und eine sozial gerechte Steuerpolitik verfolgen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) bietet zwar einen Ansatzpunkt zu einer weitergehenden Harmonisierung, weist jedoch erhebliche Mängel auf: Erstens muss die GKKB obligatorisch gelten und den Unternehmen darf keine Wahlfreiheit zwischen dem bisherigen System und dem neuen eingeräumt werden. Zweitens muss ein Mindeststeuersatz festgelegt werden, den kein Staat unterschreiten darf. Drittens müssen der Konsolidierungskreis weiter definiert und die Vorschriften zum Verlustvortrag und -rücktrag begrenzt werden. Viertens ist eine gemeinsame EU-Steuerverwaltung notwendig, um die GKKB zu administrieren.
Die politischen Durchsetzungschancen für eine derartige "GKKB-PLUS" stehen nicht gut. Die Mindestanforderung an etwaig zu erreichende Kompromisse muss sein, dass sich die Richtlinie nicht selbst desavouiert, es also nicht zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs kommt.
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
EU-Kommission: Einheitliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (16. März 2011)
Dokumente
FES:"Unternehmensbesteuerung europäisch harmonisieren! Was zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs in der EU nötig ist". Thomas Rixen / Susanne Uhl. IPA (September 2011)
EU-Kommission:Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (22. März 2011)
EU-Kommission:Zusammenfassung der Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Richtline über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (22. März 2011)
EU-Kommission:Europäische Körperschaftsteuer-Bemessungsgrund-lage: Vereinfachungen und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft. Pressemitteilung (16. März 2011)
EU-Kommission:Gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage