EU 26 plus 1: Separate Fiskalunion und ihre Folgen

Interview mit Klaus-Heiner Lehne (CDU)Die EU hat seit dieser Woche ein neues Format: 26 plus 1. Der CDU-Europapolitiker Klaus-Heiner Lehne erläutert im Interview mit EURACTIV.de die rechtlichen Konsequenzen der Gipfelbeschlüsse vom 9. Dezember für die EU, für das Europaparlament und für Großbritannien.

„David Cameron hat nichts erreicht. Zero. Er ist isoliert. Sein Erpressungsversuch ist komplett gescheitert“, sagt der CDU-Europapolitiker Klaus-Heiner Lehne im Interview mit EURACTIV.de. Foto: dpa
"David Cameron hat nichts erreicht. Zero. Er ist isoliert. Sein Erpressungsversuch ist komplett gescheitert", sagt der CDU-Europapolitiker Klaus-Heiner Lehne im Interview mit EURACTIV.de. Foto: dpa

Interview mit Klaus-Heiner Lehne (CDU)Die EU hat seit dieser Woche ein neues Format: 26 plus 1. Der CDU-Europapolitiker Klaus-Heiner Lehne erläutert im Interview mit EURACTIV.de die rechtlichen Konsequenzen der Gipfelbeschlüsse vom 9. Dezember für die EU, für das Europaparlament und für Großbritannien.

Zur Person

" /Klaus-Heiner Lehne (CDU) ist Vorsitzender des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament. Lehne ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments und war zuvor, 1992 bis 1994, Mitglied des Deutschen Bundestages.



Euractiv.de:
Die 27 EU-Länder haben sich beim Gipfel am 9. Dezember nicht auf eine Änderung der EU-Verträge einigen können. Nun soll ein zwischenstaatlicher "Vertrag über eine Fiskalunion“ ausgearbeitet und das Europaparlament dabei einbezogen werden. Wie soll das geschehen, wenn das Europaparlament doch eine Institution der 27 Mitgliedsstaaten ist?

LEHNE: Bei den Verhandlungen über den intergouvernementalen Vertrag soll es die Möglichkeit geben, dass von Seiten des Europäischen Parlaments Beobachter eingeladen werden. Das gleiche Verfahren haben wir schon vor dem Europäischen Konvent praktiziert. Es wird also zwei, drei Vertreter des Europäischen Parlaments geben, die diese Beobachterrolle wahrnehmen werden. Beobachter ist dabei ein formal-rechtlicher Begriff, faktisch werden die Parlamentarier mit am Tisch sitzen und mitreden können. Das war bei den Vertragsverhandlungen auch so.

EURACTIV.de:
Und welche Rolle wird das EU-27-Parlament spielen, wenn künftig Entscheidungen der EU 26 getroffen werden?

LEHNE: Wenn im Rahmen des neuen Verfahrens Entscheidungen getroffen werden, etwa von der Euro-Gruppe, sollte es einen Konsultationsmechanismus geben. Das Parlament müsste also in die Konsultationen einbezogen werden und könnte zu jeder beschlossenen Maßnahme eine Stellungnahme abgeben. Da das Parlament nach den internen Vorschriften nicht aufgeteilt werden kann, zum Beispiel in 26 plus 1, ist es für mich klar, dass im Rahmen einer solchen Stellungnahme die Briten bei uns im Hause natürlich mitstimmen könnten. Sonst müsste man die Geschäftsordnung ändern und wahrscheinlich sogar den EU-Vertrag, denn der sieht kein Ausscheiden der britischen Abgeordneten bei solchen Fragen vor. Die britischen Abgeordneten könnten also bei jeder Stellungnahme des Parlaments zu einer Maßnahme der 26 EU-Länder selbstverständlich mitwirken.

Europaparlament ohne bindenden Einfluss


EURACTIV.de:
Das Europäische Parlament hat also sowohl bei den Aushandlungen des neuen EU-26-Vertrags als auch bei den künftigen Entscheidungen der EU 26 keinen rechtlich bindenden Einfluss?

LEHNE: Richtig, die Stellungnahmen sind nicht bindend. Es ist und bleibt eine intergouvernementale Veranstaltung. Es geht nicht um Gemeinschaftsrecht und wurde auch gezielt außerhalb des Gemeinschaftsrechts angesiedelt, da man sonst die Zustimmung Großbritanniens bräuchte. Daher wird man das Parlament nach der jetzigen Rechtslage nur über Konsultationen einbinden können. Wenn die Änderungen irgendwann vergemeinschaftet werden sollten, etwa wenn es in Großbritannien eine neue Regierung gibt, dann könnten die Gemeinschaftverträge angepasst werden. Man könnte dann den intergouvernementalen Vertrag in die Gemeinschaftsverträge integrieren und zugleich die Rechte des Parlaments ausweiten.

EURACTIV.de: Und wie werden die nationalen Parlamente in solche zwischenstaatlichen Vereinbarungen eingebunden?

LEHNE: Die nationalen Parlamente werden indirekt eingebunden. Sie haben ihre eigenen Beteiligungsregeln, bei uns geschieht das über den Artikel 23 des Grundgesetzes und eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag. Die Frage ist, inwieweit die nationalen Parlamente ihr Kontrollrecht ausüben. Manche Parlamente nutzen das intensiver, andere weniger.

Gegen Zwei-Klassen-Parlament

EURACTIV.de: Ist es nicht fragwürdig, wenn eine Gemeinschaftsinstitution wie das Europäische Parlament in einen zwischenstaatlichen Prozess eingebunden wird, an dem Großbritannien explizit nicht teilnehmen will?

LEHNE: Das haben wir in der Vergangenheit auch so gemacht. Großbritannien ist auch nicht von der Euro-Gesetzgebung und der Verschärfung des Stabilitätspaktes, dem berühmten Six Pack, betroffen. Von den 27 Mitgliedsstaaten sind da zehn Mitgliedsstaaten nicht dabei, und trotzdem haben die Abgeordneten aus diesen zehn Mitgliedsstaaten an der Ko-Gesetzgebung voll teilgenommen. Als es darum ging, bestimmte Mehrheiten im Parlament zu erreichen, haben die Stimmen dieser Abgeordneten selbstverständlich voll mitgezählt. Auch bei Schengen war und ist das nicht anders. Auch da haben wir das Mitentscheidungsrecht des gesamten Parlaments, auch wenn eine Reihe von Staaten, etwa Großbritannien und Irland, nicht daran teilnehmen. Alle Abgeordnete in diesem Haus stimmen über EU-Rechtsakte ab. Das ist immer so gewesen und ist also nichts Ungewöhnliches.

EURACTIV.de: Bei allen Fragen, auch bei denen nur ein Teil der Mitgliedsstaaten betroffen ist, entscheidet das Parlament als Ganzes. Das heißt, Sie lehnen eine Art Euro-Parlament oder Euro-Plus-Parlament ab?

LEHNE: Persönlich halte ich von solchen Konstrukten gar nichts. Auch bei den Fragen des Euro handelt es sich um eine Angelegenheit der gesamten Union und es besteht die grundsätzliche Absicht, langfristig alle Mitgliedsstaaten einzubinden.

Es ist schlicht nicht denkbar, dass wir Parlamentarier erster Klasse und zweiter Klasse haben. Das sieht auch der EU-Vertrag nicht vor. Man könnte den Vertrag entsprechend ändern. Dem müssten die Mitgliedsstaaten aber einstimmig zustimmen.

Juristische Feinjustierung

EURACTIV.de: Die EU 26 hat am 9. Dezember entschieden, den zwischenstaatlichen Vertrag bis März auszuhandeln. Welche Fragen müssen bis dahin noch geklärt werden?

LEHNE:
Im Gipfelbeschluss ist festgehalten, dass so viel wie möglich sekundärrechtlich umgesetzt werden soll. Das heißt, überall da, wo die Mitgliedsstaaten auf der Basis bestehender EU-Verträge über Richtlinien und Verordnungen agieren können, werden sie diesen Weg gehen. Denn auf der Basis eines separaten Vertrages zwischen 17 bis 26 Mitgliedsstaaten können laut Feststellung des Europäischen Gerichtshofs keine Dinge geregelt werden, die im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehen. Selbst in Bereichen, in denen der EU-Gesetzgeber noch kein Gemeinschaftsrecht gesetzt hat, aber die Möglichkeit hätte zu regulieren, ist der Weg über separate Verträge verschlossen. Denn in diesen Fällen hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor anderen Vereinbarungen.

Die 26 Mitgliedsstaaten müssen jetzt also bis März genau austarieren, was sie in diesen separaten Vertrag überhaupt aufnehmen wollen und was sie im Wege der normalen gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebung umsetzen können. Es geht also um juristische Feinjustierung.

EURACTIV.de:
Sollen die zwischenstaatlichen Entscheidung der EU 26 einstimmig beschlossen werden?

LEHNE: Genau solche Fragen werden jetzt noch ausgehandelt. Einfachere Maßnahmen werden wohl Mehrheitsentscheidungen sein, bestimmte gravierende Entscheidungen werden wohl der Einstimmigkeit unterliegen.

Finanzmarktregulierung gegen die City

EURACTIV.de: Der britische Regierungschef David Cameron hat sein Veto gegen eine EU-Vertragsänderung mehrfach mit seinem Widerstand gegen die europäische Finanzmarktregulierungen begründet…

LEHNE: Das ist eine mediale Diskussion, die mit der Rechtslage nichts zu tun hat. Die klassische Finanzmarktgesetzgebung unterliegt dem Artikel 114 AEUV, also der Binnenmarktgesetzgebung, und da gilt die Mehrheitsentscheidung im Rat und zwar im Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament. Bei der Mehrzahl der Fragen zur Finanzmarktregulierung ist Großbritannien bisher notfalls überstimmt worden. Dagegen konnten sich die Briten nicht wehren. Genau deshalb hat Cameron gefordert, dass in den Fällen der Finanzmarktregulierung das Prinzip der Einstimmigkeit wieder eingeführt wird. Er wollte also ein Blockaderecht, ein Vetorecht bei allen Fragen der finanzmarktrelevanten Gesetzgebung. Derzeit gibt es das nämlich nicht. Deshalb werden ja laufend finanzmarktrelevante Entscheidungen gegen Großbritannien und gegen die Londoner City getroffen. Das dritte Finanzmarktpaket ist bereits unterwegs. Wir machen hier mit einer Mehrheit Gesetzgebung, die dann auch für Großbritannien gilt.

Selbstisolierung und erfolgloser Erpressungsversuch

EURACTIV.de: Großbritannien ist und bleibt bei der finanzmarktrelevanten Gesetzgebung also außen vor?

LEHNE: Einer der Gründe, weshalb Großbritannien kaum noch Einfluss auf die Finanzmarktgesetzgebung hat, ist der, dass Cameron seine Abgeordneten aus der größten Fraktion des Europäischen Parlaments abgezogen hat. Sie bilden jetzt eine Splitterfraktion am rechten Rand. Dadurch haben die Tories praktisch keinen Einfluss mehr auf das, was hier im Hause passiert. Damit machen die beiden großen Fraktionen, also die EVP und die S&D-Fraktion die Sache praktisch unter sich aus. Diesen Mangel, den Herr Cameron selbst mit erzeugt hat, hat er nun versucht dadurch zu beheben, dass er die Anderen erpressen wollte. Er wollte ein Vetorecht bei der Finanzmarktgesetzgebung aushandeln als Gegenleistung dafür, dass er den Euro-Staaten bei der Änderung des Vertrages hilft. Darauf haben sich Merkel und Sarkozy aus guten Gründen nicht eingelassen.

EURACTIV.de: Großbritannien wehrt sich bisher vehement gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Kommt die nun doch?

LEHNE:
Die Finanztransaktionssteuer ist ein anderer Punkt. Steuerrecht kann in der EU nur einstimmig beschlossen werden. Da kann Großbritannien tatsächlich weiter blockieren, allerdings nur für sein eigenes Territorium. Schließlich können die anderen Mitgliedsstaaten den Weg der verstärkten Zusammenarbeit gehen.

Komplett gescheitert

EURACTIV.de: David Cameron hat sein Veto damit begründet, dass er britische Interessen verteidigt hat. Was genau hat Cameron mit seinem Veto gegen eine EU-Vertragsänderung gewonnen?

LEHNE: Gar nichts. Er wollte die Regel der Einstimmigkeit für die Finanzmarktgesetzgebung in den geänderten EU-Vertrag durchsetzen. Das haben die anderen verweigert. Deshalb hat er sich bei der Änderung der EU-Verträge zugunsten der Euro-Länder verweigert. Er hat nichts erreicht. Zero. Er ist isoliert. Sein Erpressungsversuch ist komplett gescheitert.

Interview: Michael Kaczmarek

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