Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung

Ein Höchstmaß an Gesundheitsschutz und die Vollendung des Binnenmarktes sind die wichtigsten Ziele der umfassenden Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung. Die Reform, die im Juli 2001 mit einem Kommissionsvorschlag eingeleitet wurde und im März 2004 endete, betrifft so umstrittene Fragen wie Genehmigungsverfahren, Patienteninformation, Datenschutz und Arzneimittelüberwachung.

Ein Höchstmaß an Gesundheitsschutz und die Vollendung des
Binnenmarktes sind die wichtigsten Ziele der umfassenden Reform der
EU-Arzneimittelgesetzgebung. Die Reform, die im Juli 2001 mit einem
Kommissionsvorschlag eingeleitet wurde und im März 2004 endete,
betrifft so umstrittene Fragen wie Genehmigungsverfahren,
Patienteninformation, Datenschutz und Arzneimittelüberwachung.