25 führende Automarken verstoßen gegen Verbraucherschutzbestimmungen
Durch Sammlung von persönliche Daten, mit in Fahrzeugen verbundenen Geräten, verstoßen 25 der größten Automarken gegen Verbraucherschutzbedingungen. Eine entsprechende Studie wurde jedoch schnell von den Autoherstellern in Frage gestellt.
Durch Sammlung von persönliche Daten, mit in Fahrzeugen verbundenen Geräten, verstoßen 25 der größten Automarken gegen Verbraucherschutzbedingungen. Eine entsprechende Studie wurde jedoch schnell von den Autoherstellern in Frage gestellt.
Der Bericht von Mozilla, der am Mittwoch (6. September) in ihrem Kaufratgeber Privacy Not Included (PNI) veröffentlicht wurde, zeigt, dass 25 der bekanntesten Automarken mit Hilfe von integrierten Geräten, Mikrofonen und Kameras Nutzerdaten wie Einwanderungsstatus, Gesichtsausdruck, Gesundheitsdaten, persönliche Informationen und das nächste Reiseziel erfassen.
„Alle neuen Autos sind heute Datenschutz-Alpträume auf Rädern, die riesige Mengen an persönlichen Daten sammeln“, sagte die Programmdirektorin von *PNI, Jen Caltrider.
Ist das Auto kein privater Ort mehr?
„Viele Menschen sehen ihr Auto als einen geschützten Raum – einen Ort, an dem sie ihren Arzt anrufen, auf dem Schulweg ein persönliches Gespräch mit ihrem Kind führen, sich bei einer Trennung die Augen ausweinen oder an Orte fahren können, von denen keiner etwas wissen soll. Aber diese Vorstellung entspricht nicht mehr der Realität“, fügte Caltrider hinzu.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf fünf Standorte: Deutschland, Frankreich, die USA, Japan und Südkorea.
Zu den Automarken, die in puncto Datenschutz nicht überzeugen konnten, gehören BMW, Ford, Toyota, Tesla, Subaru, Volkswagen, Mercedes-Benz und 18 weitere.
Renault wurde als die „am wenigsten problematische“ Marke in Bezug auf den Datenschutz eingestuft. Zusammen mit Renaults rumänischer Marke Dacia haben alle Fahrer das Recht, ihre persönlichen Daten löschen zu lassen.
21 der Automarken behalten das Recht, personenbezogene Daten weiterzugeben, während 19 sie sogar weiterverkaufen können.
Die in dem bericht aufgeführten Automobilhersteller haben jegliches Fehlverhalten dementiert.
Als Reaktion auf die Untersuchung hieß es von Ford gegenüber EURACTIV: „Ford hat sich dazu verpflichtet, ein vertrauenswürdiger Verwalter der persönlichen Informationen zu sein, die unsere Kunden mit uns teilen wollen. Wir nutzen diese Daten, um die Qualität zu verbessern, die Umweltbelastung zu minimieren und unsere Fahrzeuge sicherer und komfortabler zu machen.“
Sowohl Volkswagen als auch Audi erklärten, dass sie „die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen betroffenen Personen schützen.“ Sie erklärten gegenüber EURACTIV, dass sie „personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen erheben, sammeln, verarbeiten, nutzen und speichern.“
Audi stellte auch die Glaubwürdigkeit der Studie in Frage.
„Der Aufbau dieser sogenannten Studie erscheint mir zumindest sehr ungewöhnlich und kaum durch Fakten gestützt. Der einzige Bezug ist der US-Markt“, sagte ein Audi-Sprecher und wies darauf hin, dass „der Autor selbst schreibt, dass der Datenschutzmodus jederzeit eingeschaltet werden kann (Aktivieren Sie die Funktion ‚Datenschutzmodus‘ in der myAudi-App).“
Auch Toyota kritisierte, dass in dem Bericht „alles mit allem vermischt wird.“
„Die oben genannte Toyota-App ist nur in den USA verfügbar“, so Toyota gegenüber EURACTIV.
Das Mozilla-Team erwiderte, dass die Unternehmen es unmöglich machen, zu überprüfen, was genau für den US-Markt und was für den EU-Markt gilt, und fügte hinzu, dass die meisten Daten von einem Fahrzeug gesammelt werden – nicht von Apps.
„Wir haben auch kein volles Vertrauen in ihre schriftlichen Stellungnahmen, die sich nicht in den Richtlinien widerspiegeln. Deshalb fordern wir mehr Transparenz bei der Datenerfassung“, so Mozilla gegenüber EURACTIV.
BMW, Volkswagen, Jeep, Subaru und Tesla haben bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf die Anfrage reagiert.
DSGVO-Durchsetzung?
Die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) trat 2018 in Kraft und untersagt die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, einschließlich politischer Meinungen, sexueller Orientierung und religiöser Überzeugungen. Die EU-Datenschutzbestimmungen zielen darauf ab, dass der Einzelne das Recht hat, zu wissen, welche seiner Daten zu welchem Zweck verwendet werden.
Misha Rykov, *PNI Forscher, erklärte jedoch gegenüber EURACTIV, dass „die DSGVO auf dem Papier schön anzuschauen sei, es ihr aber an Instrumenten zur Durchsetzung fehlt“. Er erklärte, dass diese Automarken das sogenannte „Privacy Washing“ betreiben. Sie haben die unverbindlichen Datenschutzgrundsätze für Verbraucher unterzeichnet, halten sich aber nicht daran.
Raffaele Zallone, ein Experte für Datenschutzrecht, erklärte EURACTIV, dass „die zunehmende Nutzung der ITC-Technologie durch die Automobilhersteller sowie die potenzielle Weitergabe personenbezogener Daten […] von den Europäischen Datenschutzbehörden (EDSB) und der Kommission eingehend geprüft werden muss“.
Laut Zallone sollte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Kommission auffordern, die Automobilindustrie zur Erarbeitung eines Verhaltenskodexes zu drängen und dann die von der Industrie eingeführten Methoden zu überprüfen, um deren Einhaltung sicherzustellen.
„Da es sich bei den betroffenen Industrien um sehr bedeutende Wirtschaftsakteure handelt, sehe ich es eher als Aufgabe des EDSA und der Kommission an, in dieser Angelegenheit voranzukommen“, erklärte Zallone.
Das Paradebeispiel Tesla
Es gibt bereits einen Präzedenzfall über die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung durch ein großes Automobilunternehmen: Der US-Elektroautobauer Tesla.
Im Juli 2022 reichte Deutschlands größter Verbraucherschutzverband vzbv eine Klage gegen Tesla ein, weil das Unternehmen es versäumt hatte, in seiner Werbung zu erwähnen, dass der Fahrer gegen die DSGVO verstoßen könnte, wenn er Teslas „Sentry Mode“, eine Funktion, die die Umgebung eines Autos aufzeichnet, an öffentlichen Plätzen nutzt.
Laut einer Stellungnahme des vzbv gab Tesla nach der Anhörung eine Unterlassungserklärung ab und kündigte an, die Art und Weise der Werbung zu ändern.
„Tesla wurde bereits von deutschen Gerichten aufgefordert, die Nutzung seiner Überwachungsfunktionen einzustellen, was zeigt, dass wir es mit einem echten Problem zu tun haben, das rechtzeitig und angemessen angegangen werden muss“, so Zallone.
„Um die Angelegenheit noch zu verschärfen, gibt es auch potenzielle kartellrechtliche Probleme. Es besteht Handlungsbedarf, und zwar bald“, fügte Zallone hinzu.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]