Abstimmung im EU-Parlament: Droht Google die Zerschlagung?

Google steht bei der Konkurrenz wie auch bei Politikern zunehmend wegen seiner Marktmacht in der Kritik. Heute stimmt das EU-Parlament über eine Resolution ab, die eine Zerschlagung des US-Internetgiganten zur Folge haben könnte. EU-Datenschützer fordern derweil, dass Google das "Recht auf Vergessen" auch weltweit umsetzt.

Euractiv.de
Europas Volksvertreter erwägen einen Antrag zur Aufspaltung von Internet-Konzerne wie Google. Foto: Robert Scoble (CC BY 2.0)
Europas Volksvertreter erwägen einen Antrag zur Aufspaltung von Internet-Konzerne wie Google. Foto: Robert Scoble (CC BY 2.0)

Google steht bei der Konkurrenz wie auch bei Politikern zunehmend wegen seiner Marktmacht in der Kritik. Heute stimmt das EU-Parlament über eine Resolution ab, die eine Zerschlagung des US-Internetgiganten zur Folge haben könnte. EU-Datenschützer fordern derweil, dass Google das „Recht auf Vergessen“ auch weltweit umsetzt.

Am Donnerstag (ab 12 Uhr) stimmt das EU-Parlament über eine Resolution ab, die die Frage aufwirft, ob und inwieweit marktführende Unternehmen wie Google die Ergebnisse der Suchanfragen von europäischen Verbrauchern vorbestimmen. Die EU-Abgeordneten setzen sich in der Entschließung dafür ein, dass das Gleichheitsprinzip auch im Internet gilt. Suchvorgänge im Internet und die Ergebnisse sollten nicht verfälscht werden.

In dem Text wird zwar Google nicht namentlich erwähnt, aber der US-Konzern wickelt zum Unwillen zahlreicher Parlamentarier rund 90 Prozent aller Suchanfragen in Europa ab. Ein öffentlichkeitswirksamer Aufruf zur Abspaltung der Suchmaschine von den übrigen Geschäftssparten wäre der bislang weitreichendste Vorstoß, um Googles Übermacht zu brechen. Er würde den Druck auf die EU-Kommission beträchtlich erhöhen, entschiedener gegen den Platzhirsch vorzugehen. Das EU-Parlament kann jedoch selbst keine Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen und auch keine Firmen aufspalten.

Die Parlamentarier rufen die EU-Kommission in dem Entwurf der Entschließung dazu auf, „als eine mögliche langfristige Lösung Vorschläge zu prüfen, die die Entflechtung von Suchmaschinen von anderen gewerblichen Diensten zum Ziel haben“.

Die Europäische Volkspartei (EVP) sowie die Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Beide Fraktionen haben zusammen mehr als die Hälfte der Stimmen.

Initiatoren der Entschließung sind der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab sowie der spanische Liberale Ramon Tremosa. „Ich bin kein Google-Gegner, ich glaube an die Möglichkeiten von Big Data, ich finde, dass Google einen guten Service bietet“, erklärte Schwab in Interview mit der „FAZ“. „Aber es ist natürlich so, dass Google mit den unglaublich hohen Werbeeinnahmen mittels der Suchmaschine, die wir ohnehin nicht mehr aufhalten können, zunehmend auch bestehende Märkte in Europa wegrationalisiert. Das ist wettbewerbsrechtlich schlicht nicht akzeptabel. Wir wollen keine Firma zu Unrecht an den Pranger stellen, aber wir können auch nicht akzeptieren, dass durch Quersubventionierungen bestehende Geschäfte in der EU untergraben werden.“

Die USA äußerten am Dienstag ihre Sorge über den Vorstoß zur Zerschlagung Googles. Politiker sollten die kartellrechtliche EU-Ermittlung gegen den Suchmaschinengiganten nicht beeinflussen, fordert die US-Vertretung bei der EU.

Und was sagt der deutsche Digitalkommissar? Mit ihm werde es keine „Zerschlagung und keine Enteignung“ geben, sagte Günther Oettinger am Rande einer Veranstaltung der CDU-Mittelstandsvereinigung. Solche Maßnahmen wären „Instrumente der Planwirtschaft, nicht der Marktwirtschaft“.

Die Entschließung behandelt unter anderem auch die Reform des Urheberrechts, die Umsetzung der europäischen Cloud-Computing-Strategie und ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, Ressourcen für den Kampf gegen Cyberkriminalität bereitzustellen.

Google steht in Europa wegen einer ganzen Reihe von Geschäftspraktiken in der Kritik – Dabei geht es unter anderem um die Steuertricks des Konzerns sowie um den Schutz der Privatsphäre. Der EuGH hatte im Mai entschieden, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Liste der Suchergebnisse löschen muss. Die EU-Richter stärkten damit das „Recht auf Vergessen“. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat Google nun am Dienstag dazu aufgefordert, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten global nicht mehr in Suchergebnissen anzuzeigen. So sollen Suchmaschinenbetreiber nach der von den Datenschützern beschlossenen Richtlinien die Löschung von Inhalten auch auf Webseiten mit der Endung .com anwenden.