ACTA-Abkommen: "Das letzte Wort ist nicht gesprochen"
Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament eine Entschließung zum umstrittenen ACTA-Handelsabkommen über die Bekämpfung von Produktpiraterie angenommen. Grüne EU-Abgeordnete sprechen von einem Blanko-Scheck für die Kommission. Die EVP-Fraktion wirft ihnen wiederum "diffuse Angstmacherei" und eine "Verdrehung der Tatsachen" vor.
Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament eine Entschließung zum umstrittenen ACTA-Handelsabkommen über die Bekämpfung von Produktpiraterie angenommen. Grüne EU-Abgeordnete sprechen von einem Blanko-Scheck für die Kommission. Die EVP-Fraktion wirft ihnen wiederum „diffuse Angstmacherei“ und eine „Verdrehung der Tatsachen“ vor.
Mit der Verabschiedung einer Entschließung hat das kürzlich abgeschlossene, aber noch nicht unterzeichnete multilaterale Handelsabkommen gegen Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) am Mittwoch (24. November) seine erste Bewährungsprobe überstanden. In der Entschließung wird das ACTA-Abkommen als ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die EU-Abgeordneten fordern jedoch von der Kommission die Bestätigung, dass das Abkommen keine Auswirkungen auf bestehende EU-Gesetzgebung und Grundfreiheiten hat.
Die internationalen Verhandlungen zum ACTA-Abkommen, das Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen bekämpfen soll, wurden im Oktober 2010 nach elf Verhandlungsrunden abgeschlossen. Vor seinem Inkrafttreten muss das EU-Parlament dem Abkommen zustimmen.
Vetorecht der EU-Abgeordneten
Bereits während der Verhandlungen hatte das EU-Parlament mehrfach Bedenken gegen eine Intransparenz der Verhandlungen und gegen die möglichen Auswirkungen des Abkommens auf den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und den weltweiten Zugang zu Generika geäußert.
Die EU-Abgeordneten, die nun über ein Vetorecht über von der EU beschlossene internationale Abkommen verfügen, seien "sich sehr bewusst, dass das Abkommen nicht das komplexe und mehrdimensionale Problem der Produkt- und Markenfälschungen löst", heißt es in der gemeinsamen Entschließung, die von den Christdemokraten (EVP) und den Europäischen Konservativen und Reformisten vorgelegt wurde. Sie seien dennoch der Meinung, dass "es ein Schritt in die richtige Richtung" sei.
EU-Recht fortschrittlicher als internationale Standards
Der "ausgehandelte Text spiegelt die wesentlichen Befürchtungen des Parlaments wider". Sie begrüßten die wiederholten Stellungnahmen der Kommission, dass ACTA nicht über bestehende EU-Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums hinausgehen werde bzw. diese keiner Änderungen bedürfen. EU-Recht sei in diesem Bereich bereits "fortschrittlicher als die gegenwärtigen internationalen Standards".
Dennoch fordern die EU-Parlamentarier die Kommission auf zu bestätigen, dass die Umsetzung des ACTA-Abkommens keinerlei Auswirkungen auf Grundfreiheiten sowie Datenschutz haben werde. Diese Bestätigung solle auch auf laufende europäische Bemühungen, Maßnahmen zur Durchsetzung des Schutzes geistigen Eigentums zu harmonisieren und auf die elektronische Wirtschaft ausgeweitet werden.
Blanko-Scheck für die Kommission?
Der Grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte: "Die heute von einer knappen Mehrheit aus Konservativen und einigen Liberalen angenommene Resolution des EU-Parlaments zum ACTA-Abkommen ist ein Blanko-Scheck für die Kommission. Die im Vorfeld von vielen Experten und Abgeordneten geäußerten Bedenken, das ACTA-Abkommen könnte Bürgerrechte und einen freien Zugang zu Informationen und Medikamenten gefährden, wurden ausgeblendet. Dafür wären Nachbesserungen im Bereich von Patent- und Urheberrechtsdurchsetzungen dringen nötig. Als Grüne Fraktion werden wir daher weiterhin eine rechtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof einfordern. Ein entsprechender Antrag wurde von uns im Rechtsausschuss gestellt."
"Mehrheit zur Ratifizierung nicht in Sicht"
Ska Keller (Grüne/EFA) sagte: "Besonders negativ fällt auf, dass die Resolution nicht einmal eine Folgenabschätzung von der Kommission verlangt, ob und inwieweit das Abkommen mit dem derzeit gültigen EU-Recht vereinbar ist. Diese Forderung der Grünen hätte es den Abgeordneten ermöglicht, sich auf sachlicher Basis ein Urteil zu bilden. Blindes Vertrauen gegenüber der Kommission ist noch nie ein gutes Rezept gewesen. Vor allem aber entspricht es nicht der neuen Rolle des EU-Parlaments unter dem Vertrag von Lissabon. Das letzte Wort ist somit noch nicht gesprochen. Eine Mehrheit bei der Abstimmung zur Ratifizierung des Abkommens im kommenden Jahr ist auch angesichts der Knappheit des heutigen Abstimmungsergebnisses nicht in Sicht."
Kampf gegen Produktpiraterie auf Kosten der Grundrechte?
"Der Kampf gegen Produktpiraterie darf nicht auf Kosten der Grundrechte geführt werden", so der Handelsexperte und SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange. Zwar betonte Lange die Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen. "Die Wettbewerbsfähigkeit der EU und europäische Arbeitsplätze dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass unsere Ideen, Marken und Produkte kopiert oder gefälscht werden", stellte der Sozialdemokrat klar. "Der Kampf gegen Produktpiraterie darf jedoch nicht dazu führen, dass fundamentale Grundrechte verletzt und der Datenschutz aufgeweicht werden."
Im Sinne der verabschiedeten Resolution forderte Lange weitergehende Garantien von der EU-Kommission. "Das Abkommen darf bestehendes EU-Recht nicht verletzen. Grundrechte und der Datenschutz müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das geplante ACTA-Komitee, das mit der Durchführung des Abkommens beauftragt werden soll, transparent arbeiten und darf nicht ohne parlamentarische Kontrolle das Abkommen abändern dürfen", so Lange.
Schutzschild für Europas Industrie?
Als "Schutzschild für Europas Industrie" hat der Sprecher der EVP-Fraktion im Aussenhandelsausschuss des EU-Parlaments, Daniel Caspary (CDU), das ACTA-Abkommen bezeichnet. "Mit ACTA werden Fälschungen europäischer Produkte international stärker geahndet, und Urheberrechte besser geschützt. Dies ist eine Grundvoraussetzung, dass europäische Unternehmen ihre Waren weltweit verkaufen können", so Caspary.
Die EU-Kommission habe zugesichert, dass das Abkommen nichts an der bestehenden EU-Gesetzgebung ändere. "Die bisher bestehenden EU-Verträge, Richtlinien und Verordnungen zum Daten- oder Urheberrechtsschutz werden durch ACTA nicht angetastet. Somit verbessert ACTA die Situation für Europas Industrie, ohne dabei Europas Bürger einzuschränken", betonte Caspary.
Vor allem die Behauptung der sozialistischen Fraktion und der Grünen, ACTA schränke den Zugang zum Internet ein, seien eine "diffuse Angstmacherei und Verdrehung der Tatsachen": "ACTA enthält keine Verpflichtung für die teilnehmenden Staaten, bei Verletzung von Copyrightrechten eine Sperrung des Internetzugangs ("Three Strikes") vorzuschreiben. Wohl aber müssen Internetanbieter bereits heute durch die E-Commerce-Richtlinie bestimmte Bestimmungen erfüllen – das wiederum aber hat nichts mit ACTA zu tun."
Hintergrund
Ziel des ACTA-Abkommens zwischen der EU, den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Schweiz ist es, die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte zu stärken sowie Produktfälschungen und -kopien, etwa von Luxusmarkenartikeln, Musik oder Filmen, den Kampf anzusagen.
In der letzten ACTA-Entschließung des Parlamentes, die am 10. März verabschiedet wurde, forderten die EU-Abgeordneten transparente Verhandlungen. Außerdem verlangten sie, dass an den Grenzen der EU keine Personendurchsuchungen stattfinden sollten. Ferner soll durch das Abkommen keinerlei Internetsperren nach dem Three-Strikes-Verfahren als eine Strafe nach dreimaligen Online-Copyright-Verletzungen eingeführt werden.
In einer im September 2010 von der Mehrheit der Abgeordneten unterzeichneten schriftlichen Erklärung betonte das Parlament, dass die Vereinbarung Harmonisierung des EU-Copyright-, Patent- oder Trademark-Rechtes nicht verordnen dürfe. Zudem solle es nicht Grundrechte einschränken, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre. Außerdem solle ACTA nicht den weltweiten Zugang zu legalen, bezahlbaren und sicheren Arzneimitteln einschränken, so die Abgeordneten.
Nächste Schritte
Die elfte und letzte Runde der ACTA-Verhandlungen fand vom 23. September bis 2. Oktober in Tokio statt. Dennoch ist das ACTA-Abkommen "noch nicht unterzeichnet" und "es ist das Vorrecht der Kommission als eines Verhandlungspartners, den Punkt zu bestimmen, ab dem die Verhandlungen technisch beendet sind und an dem die Vereinbarung "unterschriftsreich" ist." Dies erklärte EU-Handelskommissar Karel De Gucht den EU-Parlamentariern am 20. Oktober. Ein technisches Treffen zur Fertigstellung der juristischen Feinarbeit wird vom 30. November bis 3. Dezember in Sydney stattfinden.
dto
Links / Dokumente
EU-Parlament: ACTA-Abkommen: Parlament setzt inhaltliche Bedingungen für dessen Ratifizierung fest (24. November 2010)
EU-Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2010 zu dem Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (24. November 2010)
EURACTIV.de: Gallo-Bericht: Weckruf oder Dolchstoß? (23. September 2010)
EURACTIV.de: Angriff auf private Internetnutzer? (6. Juli 2010)
EURACTIV.de: Wie offen bleibt das Internet? (30. Juni 2010)
EURACTIV.de: Interview mit Neelie Kroes – "Es geht nicht nur um Microsoft oder Apple" (25. Juni 2010)
EURACTIV.de: Der Schlüssel zu Europas Wohlstand? (18. Mai 2010)
EURACTIV.de: Entwurf für Produktpiraterie-Abkommen veröffentlicht (21. April 2010)
EURACTIV.de: Entwurf zu ACTA-Abkommen wird veröffentlicht (16. April 2010)
EURACTIV.de: Parlament warnt Kommission vor ACTA-Abkommen (10. März 2010)