Artikel 7: Folgt auf Polen bald Rumänien?
Bukarest könnte sich ähnlichen Sanktionen gegenübersehen wie Warschau, wenn die geplanten Justizreformen umgesetzt werden, warnt der rumänische Präsident.
Rumänien könnte sich ähnlichen Sanktionen der EU gegenübersehen wie Polen, wenn die geplanten Justizreformen umgesetzt werden, warnt der rumänische Präsident. EURACTIV Rumänien berichtet.
„Das Risiko besteht durchaus,“ antwortete Rumäniens Präsident Klaus Iohannis auf die Frage, ob seinem Land ähnliche Sanktionen bevorstehen wie Polen. Nach Auslösen von Artikel 7 am gestrigen Mittwoch könnte Warschau seine Stimmrechte im Europäischen Rat verlieren.
„Wenn man glaubt, Änderungen im Justizgesetz würden keine Auswirkungen haben, dann lebt man doch wirklich hinter’m Mond,“ echauffierte Iohannis sich während einer Pressekonferenz. Die Konsequenzen von EU-Seite werden abhängig davon sein, wie weit die Reformgesetze in Rumänien gehen, warnte der Präsident weiter.
Die Europäische Kommission hatte diese Woche zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte Artikel 7, die sogenannte „nukleare Option“, gegen Polen angewendet. Grund dafür sind Bedenken bezüglich der Rechtstaatlichkeit im Land.
Derweil hat Rumäniens Senat ebenfalls am Mittwoch ein zweites Gesetz beschlossen, das Teil eines heftig umstrittenen Umbaus des Justizsystems ist. Kritiker sehen in dem Projekt den Versuch der Regierung, Kontrolle über die Judikative zu erlangen.
Die EU-Kommission, die USA und die Vereinigung der lokalen Verwaltungen in Rumänien rügten das Vorhaben. Auch Präsident Iohannis hat sich bereits mehrfach gegen die Reformen ausgesprochen.
Die sozialdemokratische Partei PSD, die eine Regierungskoalition mit der rechtsliberalen ALDE bildet, arbeitet seit einiger Zeit an einer Änderung von drei grundlegenden Justizgesetzen. Diese wurden in den vergangenen drei Wochen schnell vorangetrieben – trotz heftigen Widerstands von tausenden Lokalbehörden und -richtern. Zwei der drei Gesetzesvorschläge müssen nur noch von Präsident Iohannis unterschrieben werden, über das dritte wird am heutigen Donnerstag endgültig abgestimmt.
Die Reformvorschläge haben im ganzen Land zu Protestkundgebungen geführt. Die Demonstranten fürchten, die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte könnte beschnitten werden. Oppositionsparteien wollen die neuen Gesetze vom Verfassungsgericht prüfen lassen.
Der Präsident hat ein einmaliges Veto-Recht. Sollte er die Gesetze nicht unterschreiben, müssten diese von der Regierung und im Parlament abgeändert werden und könnten nicht sofort in Kraft treten.
Darüber hinaus fürchten viele Rumänen, eine weitere Änderung im Strafrecht könnte zu schweren Umwälzungen im Rechtssystem führen und den Kampf gegen die Korruption erschweren. Rumänien gilt ohnehin als eines der korruptesten Länder in Europa.
Aus Sicht vieler (Staats-) Anwälte gehen die neuen Regelungen deutlich über kleine „Korrekturen” – wie die Regierungspartei sie verkaufen will – hinaus. Die Anwälte fürchten, Kriminalverfahren könnten deutlich erschwert und einige Untersuchungen und Ermittlungen sogar unmöglich gemacht werden.
Es ist zu erwarten, dass sich die Debatten über die endgültige Umsetzung der Reformen Anfang nächsten Jahres fortsetzen werden.