Atomstrom-Wasserstoff: Frankreich bezichtigt Deutschland der "Heuchelei"

Die französische Energieministerin, Agnès Pannier-Runacher, warf unter anderem ihrem deutschen Amtskollegen eine "heuchlerische" Haltung in Bezug auf Wasserstoff, der mit Atomstrom hergestellt wird, vor.

EURACTIV France
Special EU energy council on energy price crisis
epa10373483 Robert Habeck (L), Federal Minister for Economic Affairs and Climate Action of Germany, and France's Minister for Energy Transition Agnes Pannier-Runacher (R) chat during a Special EU energy council on the energies crisis in Brussels, Belgium, 19 December 2022. EU enegry minister were expected to discuss the development of energy prices and 'the regulation on the internal markets for renewable and natural gases and for hydrogen' as well as to 'seek a general approach on a proposal on methane emissions reduction in the energy sector', according to the EU Council's website. EPA-EFE/OLIVIER HOSLET [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Die französische Energieministerin, Agnès Pannier-Runacher, warf unter anderem ihrem deutschen Amtskollegen eine „heuchlerische“ Haltung in Bezug auf Wasserstoff, der mit Atomstrom hergestellt wird, vor.

Nach einem deutsch-französischen Kompromiss eine gewisse Energieneutralität zu wahren, schlug die tschechische EU-Ratspräsidentschaft vor, eine neue Bestimmung – Artikel 8a – in die EU-Gasrichtlinie aufzunehmen, die derzeit noch verhandelt wird.

Der von Berlin eigentlich unterstützte Vorschlag sollte es ermöglichen, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Erreichung der Dekarbonisierungsziele für Industrie und Verkehr im Rahmen der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien angerechnet werden kann.

Seitdem hat der juristische Dienst des Rates jedoch die Rechtmäßigkeit der Bestimmung infrage gestellt. Daraufhin bekräftigten die Anti-Atomkraft-Länder ihre Ablehnung von Wasserstoff der nicht mit erneuerbarem Strom hergestellt wurde.

Diese Positionen seien „außerordentlich heuchlerisch“ angesichts des „Klimanotstands“, der die Mobilisierung aller verfügbaren kohlenstoffarmen Energiequellen erfordere, sagte Pannier-Runacher am Montag auf der Sitzung des Energierats in Brüssel.

Zielvorgaben in der Richtlinie über erneuerbare Energien

Der tschechische Kompromiss sollte eigentlich die monatelangen Spannungen zwischen Paris und Berlin über die Einbeziehung von Wasserstoff aus Kernkraft in die Richtlinie über erneuerbare Energien entschärfen.

Der Kompromiss sah vor, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff bei der Berechnung der nationalen Treibhausgasreduktionsziele in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie „als Ergänzung“ berücksichtigt wird. Er soll auch bei der Berechnung des Anteils erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) im Verkehr und in der Industrie im Rahmen derselben Richtlinie berücksichtigt werden.

Außerdem wurde eine neue Bestimmung in den Entwurf aufgenommen, die sicherstellt, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff nicht als erneuerbar gekennzeichnet oder beworben werden darf.

Der Kompromissvorschlag entsprach den Forderungen, die Frankreich und sieben weitere EU-Länder – Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien – in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 25. Oktober erhoben hatten.

Um die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen, „müssen wir das volle Potenzial aller erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffe und des Wasserstoffs nutzen“, heißt es in dem Schreiben: „In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das EU-Recht den Grundsatz der Technologieneutralität aufrechterhält“.

Um dies zu erreichen, fordert das Schreiben die Gleichbehandlung „aller kohlenstoffarmen Wasserstoff- und kohlenstoffarmen Kraftstoffe“ sowohl in der Erdgas- als auch in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, „sofern sie den gleichen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten“.

Die Bestimmung über kohlenstoffarmen Wasserstoff wird auch von der europäischen Industrie verteidigt, die ihre Ansichten in einem offenen Brief an die EU-Institutionen am 28. November darlegte.

Darin argumentiert sie, dass Wasserstoff, der mit dekarbonisiertem Strom aus dem Netz (d. h. aus erneuerbaren Energien oder Atomkraft) hergestellt wird, eine fast kontinuierliche Produktion von Wasserstoff ermöglicht.

Diese Ansicht wird jedoch von Ländern wie Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien, die gegen die Kernenergie sind, bestritten. Sie wollen verhindern, dass Atomkraft über den Kompromiss in die Erneuerbaren-Richtlinie der EU aufgenommen wird.

Ungünstiges Rechtsgutachten

Der Eklat geschah trotz des bilateralen Abkommens zwischen Paris und Berlin, bei der die französischen und deutschen Behörden eine gemeinsame Basis gefunden zu haben schienen.

In einer gemeinsamen Erklärung vom 25. November bekundeten die deutsche und die französische Regierung ihre Entschlossenheit, „die technologischen Entscheidungen jedes Landes im Hinblick auf den Strommix zu respektieren“, und fügten hinzu, dass sie „gemeinsam eine Lösung finden werden, wie dieses gemeinsame Verständnis in den laufenden Gesetzgebungsdossiers, einschließlich des Gas- [und Wasserstoff-] Pakets, zum Ausdruck kommen kann“.

Dies hatte die tschechische EU-Präsidentschaft mit dem neuen Artikel 8a der Gasrichtlinie versucht, der einen Querverweis auf die Richtlinie über erneuerbare Energien enthält.

Ein negatives Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates über kohlenstoffarmen Wasserstoff gab den kritischen Staaten jedoch die Gelegenheit, Artikel 8a aus rechtlicher und politischer Sicht in Frage zu stellen.

„Ich bin der Meinung, dass wir in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nur mit vollständig erneuerbarem Wasserstoff arbeiten sollten“, sagte die belgische Ministerin Tinne van der Straeten bei der Eröffnung der Diskussionen im Energierat in Brüssel.

„Es ist also die Gasgesetzgebung, die kohlenstoffarmen Wasserstoff einschließen muss“, fügte sie hinzu und sagte, dass Artikel 8a „diesen differenzierten Ansatz nicht hat“.

Die niederländische Ministerin vertrat einen ähnlichen Ansatz. Ihre österreichische Amtskollegin sagte dagegen, dass die Arbeit der Kommission in Bezug auf die Punkte, die in der ablehnenden Stellungnahme des Juristischen Dienstes angesprochen wurden, nicht detailliert genug sei.

Diese Linie wird auch von der Bundesregierung verteidigt, das befürchtet, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff den eigentlichen Zweck einer Richtlinie über die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff untergraben würde.

„Außerordentlich heuchlerisch“

Nach dieser Wende nahm Pannier-Runacher kein Blatt vor den Mund.

Die „Positionen, die geäußert wurden, sind angesichts des Klimanotstands außerordentlich heuchlerisch […]“, sagte sie am Montag auf der Sitzung des Energierats in Brüssel.

„Atomstrom ist nützlich, wenn Strom gebraucht wird, aber wenn er in die Texte aufgenommen werden muss, ist er nicht mehr da“, betonte sie.

„Die Beibehaltung dieses Textes [der Gasrichtlinie] ohne Artikel 8a würde bedeuten, den Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit ihres Energiemixes zu verweigern, die in den EU-Verträgen verankert ist“, fügte sie hinzu.

Dies sei nicht das erste Mal, dass Deutschland dies versucht habe, schrieben Valérie Faudon, Generaldelegierte der französischen Gesellschaft für Kernenergie (SFEN) und Philippe Boucly, Präsident von France Hydrogen, in einem auf EURACTIV Frankreich veröffentlichten Meinungsbeitrag.

„Die deutschen Verhandlungsführer in Brüssel haben Frankreichs Entscheidung, seinen nuklearen und erneuerbaren Strom für die Herstellung von Wasserstoff zu nutzen, nicht respektiert“, argumentieren sie und verweisen auf das Scheitern der Verhandlungen über die Einführung von nachhaltigem Kerosin aus Kernkraft im Rahmen der RefuelEU-Verordnung zur Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe.

„Wir stehen also wieder am Anfang, obwohl Frankreich seinen Teil dazu beigetragen hat, indem es auf dem Gipfeltreffen in Alicante am 8. und 9. Dezember dem Wasserstoffkorridorprojekt H2Med von Spanien aus zugestimmt hat“.

„Die Torpedierung der französischen Wasserstoffstrategie ist jedoch völlig kontraproduktiv und wird die Abhängigkeit von Importen nur noch erhöhen“, betonte Marion Labatut, stellvertretende Direktorin für europäische Angelegenheiten beim französischen Stromkonzern EDF.

Eine unhaltbare Position?

Für andere Beobachter, wie die Umweltgruppe Climate Action Network Europe, bleibt die französische Position jedoch unhaltbar, insbesondere aus rechtlicher Sicht.

„Der juristische Dienst des Rates hat wiederholt betont, dass bestehende primäre Gesetzgebung nicht durch andere primäre Gesetzgebung geändert werden kann“, so die Gruppe.

In einer gemeinsamen Erklärung mit der Erneuerbaren-Industrie fordert CAN Europe Schweden, das im Januar die sechsmonatige rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, auf, „die politische Kohärenz zu gewährleisten, indem die Richtlinie für erneuerbare Energien nur für erneuerbare Energien gilt“.

Einige EU-Mitgliedsstaaten wollen auch, dass die Verhandlungen über das Gaspaket auf die nächste Ratspräsidentschaft verschoben werden.

„Unter der schwedischen Präsidentschaft werden wir wahrscheinlich in der Lage sein, [das Gaspaket] abzuschließen, wenn Sie bereit sind, Artikel 8a zu streichen“, sagte der luxemburgische Energieminister Claude Turmes während des Treffens der EU-Energieminister.

Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.

[Bearbeitet von Frédéric Simon]