Bundesverfassungsgericht reagiert auf Türkei-Wahlkampf

Das Bundesverfassungsgericht hat Bedingungen formuliert, wann ausländische Regierungsmitglieder in Deutschland auftreten können - und sieht die Bundesregierung in der Pflicht.

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Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim reist in die USA. [<a href="https://tr.m.wikipedia.org/wiki/Binali_Y%C4%B1ld%C4%B1r%C4%B1m#/media/Dosya%3ABa%C5%9FbakanY%C4%B1ld%C4%B1r%C4%B1m.jpg" target="_blank" rel="noopener">MilletinAdamı/Wikimedia</a>]

Das Bundesverfassungsgericht hat Bedingungen formuliert, wann ausländische Regierungsmitglieder in Deutschland auftreten können – und sieht die Bundesregierung in der Pflicht.

Dem müsse die Bundesregierung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Ausländische Regierungsmitglieder könnten sich bei Auftritten auch nicht auf Grundrechte berufen.

Trotzdem wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines deutschen Bürgers ab, der gerügt hatte, dass die Bundesregierung dem türkischen Ministerpräsidenten Binal Yildirim im Februar eine Kundgebung in Oberhausen ermöglichte. Der Beschwerdeführer habe nicht hinreichend dargelegt, dass er durch das Unterlassen der Regierung selbst in seinen Grundrechten betroffen sei.

„Von Verfassungs wegen kein Recht auf Einreise“

Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats beließen es nicht bei der Feststellung der Unzulässigkeit der Beschwerde, sondern verwiesen auf die Zuständigkeit der Bundesregierung in solchen Fällen. Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen hätten „weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland.

Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt“, heißt es in der Entscheidung. Werde die Zustimmung verweigert, handele es sich auch nicht um einen Hoheitsakt gegenüber einem ausländischen Bürger. Dies sei vielmehr eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik. Zwischen der deutschen und türkischen Regierung gelte das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten.

Der türkische Ministerpräsident Yildirim hatte am 18. Februar bei einer Rede in Oberhausen für die Einführung des Präsidialsystems geworben. Vor Tausenden Anhängern rief er dazu auf, am 16. April für eine Verfassungsreform zu stimmen.

Wegen nicht zugelassener Auftritte türkischer Regierungsmitglieder, die in Deutschland für die Verfassungsreform werben wollten, gibt es heftigen Streit zwischen den beiden Nato-Partner. Nachdem mehrere Kundgebungen von kommunalen Behörden wegen Sicherheitsmängeln der Veranstaltungsorte oder Sicherheitsbedenken abgesagt worden waren, warfen türkische Regierungsmitglieder Deutsachland Nazi-Methoden vor. Bundesregierung und Bundestag haben sich gegen die Vorwürfe verwahrt.