Auslagerungen von Asylverfahren: Bereits 2018 gab es Bedenken der EU-Kommission

Beim EU-Gipfel wurde Vorschläge diskutiert, die den „neuen Wegen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Migration“ von 2018 ähneln. Doch bereits damals wurden die Vorschläge in EU-Rechtsgutachten als „mit erheblichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden“ eingestuft.

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European Council meeting in Brussels
In einem am Montag (14. Oktober) an die Mitgliedstaaten gesendeten Schreiben bekundete die Kommission ihre Bereitschaft, „innovative Wege“ zur Bekämpfung der illegalen Migration zu erkunden. [EPA-EFE/OLIVIER MATTHYS]

Beim EU-Gipfel wurde Vorschläge diskutiert, die den „neuen Wegen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Migration“ von 2018 ähneln. Doch bereits damals wurden die Vorschläge in EU-Rechtsgutachten als „mit erheblichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden“ eingestuft.

Im Jahr 2018 forderte der EU-Rat die Kommission und die Minister auf, die „Entwicklung des Konzepts regionaler Ausschiffungsplattformen in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM [dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration der Vereinten Nationen]“ zu prüfen.

Die Idee hinter den „Ausschiffungsplattformen“ war die Einrichtung von Zentren für die rasche Bearbeitung von Migranten und Personen, die internationalen Schutz benötigen. Wobei geplant wurde, diese Zentren in Drittstaaten einzurichten.

Dieses Konzept ähnelt stark den Rückführungszentren, die in den letzten Wochen von den Staats- und Regierungschefs der EU diskutiert wurden. In einem am Montag (14. Oktober) an die Mitgliedstaaten gesendeten Schreiben bekundete die Kommission ihre Bereitschaft, „innovative Wege“ zur Bekämpfung der illegalen Migration zu erkunden. Besonders hervorgehoben wurde die „Entwicklung von Rückführungszentren außerhalb der EU“.

In ähnlicher Weise wurden in den Schlussfolgerungen des Rates vom Donnerstag (17. Oktober) „neue Wege zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Migration“ erwähnt. Dabei einigten sich die Mitgliedstaaten sich darauf, dass diese „im Einklang mit dem EU- und Völkerrecht in Betracht gezogen werden sollten“.

Rückkehrzentren sind „keine so neue Idee, wie manche sie darstellen. Es handelt sich eher um eine Art Umverpackung“, sagte Helena Hahn, Politikanalystin beim European Policy Center, gegenüber Euractiv.

Um die rechtlichen Folgen des Konzepts zu untersuchen, veröffentlichte die Kommission 2018 eine rechtliche Bewertung, in der die Umsetzung der Ausschiffung durch vollständige Externalisierung sowohl der Asyl- als auch der Rückführungsverfahren untersucht wurde.

Die Option wurde als problematisch erachtet, da die Idee, extern gelegene Rückführungszentren einzurichten, „erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen“ mit sich bringe. Zusätzlich berge es ein hohes Risiko, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen und Zweifel daran aufkommen zu lassen, ob das „Szenario mit den Werten der EU vereinbar ist“.

Darüber hinaus stellt „die Rückführung eines Asylbewerbers in einen Drittstaat ohne Bearbeitung seines Asylantrags eine Zurückweisung dar und ist nach EU- und internationalem Recht nicht zulässig“, heißt es in der Bewertung.

Die Möglichkeit, dass Einzelpersonen außerhalb der EU Asyl beantragen, würde die extraterritoriale Anwendung des EU-Rechts erforderlich machen. 2018 wurde das von der Kommission als „weder durchführbar noch ratsam“ eingestuft.

Noch ist nicht klar, ob die Kommissionspräsidentin während des Gipfeltreffens am Donnerstag ähnliche Bedenken gegenüber den EU-Staats- und Regierungschefs geäußert oder ob sie eine Änderung ihrer Sichtweise gegenüber den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht hat.

„Eine der Schlüsselfragen wäre, welche willigen Partner die EU-Staaten finden könnten, auf welcher Rechtsgrundlage sie solche Zentren und Verfahren einrichten würden und wie die Kommission ihre Position angesichts von der Leyens Offenheit, dieses Konzept weiter zu prüfen, ändern könnte“, führte Hahn weiter aus.

Der Bau von Einrichtungen wie Ausschiffungsplattformen hängt von der Bereitschaft von Drittländern ab, zu kooperieren und die Bearbeitungszentren aufzunehmen. Bereits 2018 lehnten Tunesien, Albanien und Libyen die Idee ab.

„Die Idee der Ausschiffungsplattformen wurde damals natürlich in Betracht gezogen, stieß aber auf zwei Hauptprobleme. Das eine war, wie man das Konzept der Ausschiffungsplattformen unter verschiedenen Bedingungen mit internationalen und europäischen Standards in Einklang bringen kann“, sagte ein EU-Diplomat gegenüber Euractiv. „Das andere Problem war, […] dass kein Land bereit war, sie aufzunehmen.“

[Bearbeitet von Owen Morgan/Kjeld Neubert]