Verbraucherschützer: Behörden verweigern Auskünfte zu Lebensmittelsicherheit

Bürger haben das Recht, die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen von Restaurants oder Geschäften zu erfragen. Doch einige Behörden stellen sich quer, kritisieren Verbraucherschutzorganisationen.

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Restaurants werden regelmäßig auf Hygienestandards kontrolliert. Bürger dürfen die Ergebnisse jederzeit anfragen. [Syda Prosuctions/ Shutterstock]

Bürger haben das Recht, die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen zu einzelnen Restaurants oder Geschäften nachzufragen. Doch einige Behörden versuchen sich der Auskunft zu entziehen, kritisieren Verbraucherschutzorganisationen.

Einige Landesbehörden verweigern Bürgern ihr gesetzliches Recht auf Auskünfte zu den Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben, kritisieren die Organisationen foodwatch und FragDenStaat in einer Pressemitteilung heute am 1. April. Seit Januar dieses Jahres besteht die Möglichkeit, auf der Plattform „Topf Secret“ Kontrollberichte der zuständigen Landesbehörden über Gaststätten, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben anzufragen. Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Bürgern das Recht gibt, bei staatlichen Stellen Informationen abzufragen.

Einzelne Behörden würden sich der Auskunft allerdings unter Nennung falscher Gründe verweigern, so die beiden Organisationen. So würden einige Stellen hohe Gebühren für die Einsicht verlangen, andere würden Meldebescheinigungen und Ausweisdokumente anfragen. Zur Anfrage eines Kontrollzeugnisses sind laut VlG allerdings lediglich Name, Email-Adresse sowie eine Anschrift erforderlich. Manche Behörden hätten die Auskunft sogar gänzlich verweigert und verkündet, dass die Berichte nur herausgegeben würden, wenn derart schwerwiegende Beanstandungen vorliegen, dass sie ohnehin durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden veröffentlich werden müssen, heißt es in der Pressemitteilung.

„Was manche Überwachungsbehörden hier betreiben ist ein Angriff auf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger“, so Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. Die Stellen müssten ihrer Auskunftspflicht nachkommen „ob sie es wahrhaben wollen oder nicht.“

Die Überwachung von Lebensmitteln und ihren Vertriebsstätten ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Restaurants und der Einzelhandel werden regelmäßig kontrolliert, auch an Grenzkontrollstellen wird geprüft. Allerdings könne die deutsche Lebensmittelüberwachung ihren gesetzlichen Auftrag nur lückenhaft erfüllen, erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Anja Tittes, gegenüber der Zeitung WirtschaftsWoche im Jahr 2017. Nicht einmal die Hälfte der risikoorientierten Kontrollen, die durchgeführt werden müssen, könnten aufgrund eines akuten Personalmangels wahrgenommen werden.

Die Plattform „Topf Secret“ generiert beim Ausfüllen eines Formulars automatisch eine Anfrage auf die amtlichen Hygiene-Kontrollergebnisse bei der zuständigen Behörde. Seit Beginn der Plattform im Januar haben nach Angaben der Betreiber rund 20.000 Menschen die Auskunft genutzt. „So viele Anträge wie in den letzten Wochen hat es in den zehn Jahren zuvor nicht im Ansatz gegeben. Das darf nicht dazu führen, dass Behörden die Bürgerinnen und Bürger um ihre Informationsrechte beschneiden“, so Oliver Huizinga, Sprecher von foodwatch.

Sollten bestimmte Behörden sich auch weiterhin der Auskunft verweigern, werde man dies auf dem Rechtsweg durchsetzen, verkünden die Organisationen.