Bundesrat drängt auf EU-Finanzaufsicht

Morgen, Freitag, findet die erste Sitzung des Bundesrates im neuen Geschäftsjahr statt. Wichtiges Thema: die Stärkung der Finanzaufsicht in der EU, und zwar noch im Laufe des Jahres 2010.

Jens Böhrnsen (li., Bremen) hat das Präsidentenamt von Peter Müller (Saarland) übernommen, die erste Sitzung dreht sich gleich um die europäische Finanzaufsicht (Foto: Bundesrat)
Jens Böhrnsen (li., Bremen) hat das Präsidentenamt von Peter Müller (Saarland) übernommen, die erste Sitzung dreht sich gleich um die europäische Finanzaufsicht (Foto: Bundesrat)

Morgen, Freitag, findet die erste Sitzung des Bundesrates im neuen Geschäftsjahr statt. Wichtiges Thema: die Stärkung der Finanzaufsicht in der EU, und zwar noch im Laufe des Jahres 2010.

Der Bundesrat befasst sich in seiner ersten Sitzung des Geschäftsjahres, das am 1. November beginnen hat, mit der Finanzkrise und ihren Konsequenzen für die EU-Ebene. Aus den zahlreichen Vorschlägen der EU wird der Bundesrat insbesondere ein Paket mit fünf Vorschlägen zur Stärkung der Finanzaufsicht in der EU hervorheben.

Motivation für diesen Druck: Nach wie vor ist auf den internationalen Finanzmärkten tagtäglich das Zwanzigfache gegenüber den Warenmärkten im Umlauf. Für die Länderkammer ist es höchste Zeit, die Schwächen, die die Finanzkrise offenbart hat, anzugehen. Europa solle dabei die Meinungsführerschaft behalten.

Schwächen der Finanzaufsicht

Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart, gleichzeitig Vorsitzender der Europaministerkonferenz, sagte am Donnerstag in Berlin: „Die Finanzkrise hat erhebliche Schwächen der Finanzaufsicht ans Licht gebracht. Eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene ist angesichts der grenzüberschreitenden Finanzbeziehungen ein Muss.“

Die Vorschläge dieses Pakets zielen auf die Früherkennung von Systemrisiken, auf die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten unter den Aufsichtsbehörden und auf wirksameres gemeinsames Handeln in Notfällen.

Makroaufsicht und Mikroaufsicht

Im Einzelnen sehen die fünf Vorschläge vor, dass ein europäischer Ausschuss für Systemrisiken eingerichtet wird, der die Gefahren für die Stabilität des gemeinschaftlichen Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll (Makroaufsicht).

Der Ausschuss soll zwar keine rechtlichen Befugnisse erhalten, er soll jedoch Warnungen und Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen können.

Daneben sei die Bildung eines Europäischen Systems für die Finanzaufsicht geplant, das die einzelnen Finanzinstitute beaufsichtigen soll. Dieses System soll sich aus den bisherigen nationalen Aufsichtsbehörden sowie aus drei neuen – aus bislang schon bestehenden Ausschüssen hervorgehenden – europäischen Aufsichtsbehörden zusammen setzen. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden betreffen die Bereiche Bankwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel (Mikroaufsicht). Sie haben mit den nationalen Behörden zusammenzuarbeiten.

Gegen direkte Weisungsrechte

Reinhart erklärte es als Ziel, die Verbesserungen der EU-Finanzaufsicht noch im Lauf des Jahres 2010 abzuschließen.

Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine positive Stellungnahme auf die Vorlagen und wenden sich gleichzeitig gegen direkte Weisungsrechte der europäischen Behörden gegen Finanzinstitute.

ekö