Verfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen erneuten Antrag zum NPD-Verbot abgelehnt. Es fehlten "konkrete Anhaltspunkte", dass die Rechtsextremen auch nur ansatzweise ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichten könnte.

Ist die NPD am Ende? Die Europawahl könnte die Nazi-Partei vor dem Kollaps bewahren. Foto: dpa
Die Regierung will NPD staatlichen Geldhahn zudrehen. [Foto: dpa]

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zum NPD-Verbot abgelehnt. Es fehlten „konkrete Anhaltspunkte“, dass die Rechtsextremen ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil ein Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt. Laut dem zweiten Senat stehe zwar fest, dass die NPD sich für die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetze und auch „planvoll darauf hinarbeitet“. Doch gebe es derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass die Partei ihre Ziele auch nur im Ansatz erreichen könne.

Der Bundesrat hatte 2013 den Verbots-Antrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Nach Ansicht der Länder verstieße die Partei gegen die freiheitliche Grundordnung

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Es ist bereits der zweite Verbotsantrag in der Parteigeschichte der Rechtsextremen. Bereits im Jahr 2001 hatte die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder einen Verbot der NPD in Karlsruhe beantragt. Der Antrag wurde zwei Jahre später „aus Verfahrensgründen“ eingestellt, da sich V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei befanden.

Auf den damaligen V-Mann-Skandal, der zum Scheitern des Verbotes führt, nahmen die Richter in ihrem heutigen Urteil indirekt Stellung: „Der Antragsteller hat zur Überzeugung des Gerichts dargetan, dass alle V-Leute auf den Führungsebenen der NPD spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntmachens der Absicht, einen Verbotsantrag zu stellen, abgeschaltet waren.“ Auch sei davon auszugehen „dass die Prozessstrategie der NPD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht“ worden sei.

Die NPD hat nur noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene. Die Verfassungshürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch. Nur zwei Mal seit 1949 wurden Parteien verboten: 1952 die „Sozialistische Reichspartei Deutschlands“ (SRP), die eine Nachfolgepartei der NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.